Diese Kamin Vorschriften sollten Sie beachten!

Dr. Daniel Pfeiffer
2022-11-05 12:04:00 / Kaminofen - Wissen Kaminofen - Gesetze Kaminofen - Ratgeber Wissenswertes Gesetze & Förderungen Alle Ratgeber / Kommentare 15

Eine Feuerstätte versprüht Wärme und Gemütlichkeit und setzt einen schönen Akzent in Ihrem Zuhause. Aber bevor es ans Genießen geht, muss der neue Kamin erst einmal sach- und fachgemäß installiert werden - und das nach den geltenden Kamin-Vorschriften. Doch welche Kaminofen-Vorschriften müssen Sie vor und beim Einbau beachten? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Kaminofen Verordnungen.

Inhalt:


Sie erfahren in diesem Artikel:

  • Welche Gesetze für Kaminöfen gelten.
  • Auf welche Sicherheitsabstände Sie achten müssen.
  • Warum Sie einen feuerfesten Untergrund brauchen.
  • Was Sie bei der Luftzufuhr Ihres Ofens beachten müssen.
  • Wie Sie Ihre Ofenrohre richtig installieren.
  • Auf welche Schornsteinvorschriften Sie achten sollten.
  • Warum der Schornsteinfeger Ihren Kaminofen abnehmen muss.

Welche Gesetze gelten für Kaminöfen?


Die wichtigste und deutschlandweit geltende Vorschrift für Öfen ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Dabei handelt es sich um die Feinstaubverordnung für kleine und mittlere Feuerstätten. Die hier definierten Vorgaben sollen nicht nur eine sichere Inbetriebnahme des Ofens gewährleisten, sondern auch vor Umweltschäden schützen. Die Vorschriften gelten für fünf verschiedene Bereiche, die bei der Inbetriebnahme eines Kaminofens beachtet werden müssen: die Feuerstätte, das Rauchrohr, die Schornsteinmündung, der Rauchabzug sowie der Aufstellraum.

Die BImSchV regelt dabei die Nutzungsbedingungen und zu erfüllenden Abgaswerte bestehender Feuerstätten sowie neu geplanter Öfen. Um die Werte zu erfüllen, müssen viele ältere Ofenmodelle nachgerüstet werden. Neue Kaminöfen halten diese meist von Werk aus problemlos ein. Um auf Nummer sicher zu gehen, achten Sie beim Kauf darauf, dass der Kaminofen die BImSchV Stufe 2 erfüllt.

Wichtig zu wissen!

In Deutschland dürfen nur nach DIN 18891 oder der europäischen Norm EN 13240 geprüfte Öfen zugelassen werden. Zusätzlich gibt es je nach Region weitere Auflagen, die einzuhalten sind. Hierzu zählen beispielsweise die Feuerungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Ihr Schornsteinfeger ist der richtige Ansprechpartner, um auch regionale Kamin-Vorschriften von Anfang an zu erfüllen.

Diese Sicherheitsabstände müssen Sie einhalten


Brandschutz als Ziel

Um Brände und sonstige Risiken auszuschließen, sind in den Kamin-Vorschriften die nötigen Sicherheitsabstände zu Wänden, Gegenständen und brennbaren Bauteilen genau geregelt. Detaillierte Informationen zu den einzuhaltenden Abständen, können Sie in unserem Blogartikel: Welche Abstände sind beim Aufstellen eines Kaminofens zu beachten? nachlesen.

Herstellerangaben gelten

Allerdings ist der Mindestabstand nicht nur gesetzlich geregelt, sondern wird oft durch den Hersteller selbst festgelegt. Deshalb können die vorgegebenen Sicherheitsabstände von Modell zu Modell variieren. Angaben dazu finden Sie in der jeweiligen Bedienungsanleitung sowie in der Leistungserklärung des Ofens.

Achtung: Weichen die Vorgaben des Herstellers von den gesetzlichen ab, gelten die herstellerseitigen Abstandsangaben.

Welche Vorgaben gelten zum Schutz des Fußbodens?


Die Brandschutzbestimmungen für Kaminöfen betreffen auch den Fußboden auf dem der Ofen aufgestellt ist. Im besten Fall steht Ihr neuer Kaminofen bereits auf einem feuerfestem Untergrund. Ist dies nicht möglich, wird laut Kaminofen-Verordnung eine Funkenschutzplatte Pflicht. Diese muss den Grundriss des Kamins an den Seiten um mindestens 30 Zentimeter und nach vorn um mindestens 50 cm überragen (bei geöffneter Kaminofentür).

Was sollten Sie bei der Verbrennungsluft beachten?


Laut Feuerungsverordnung müssen für jedes Kilowatt Heizleistung mindestens 4 m³ Raumluft zur Verfügung stehen. Um dies zu gewährleisten, wird bei besonders wärmegedämmten Niedrigenergie- und Passivhäusern eine zusätzliche Verbrennungsluftzufuhr notwendig.

Wichtig zu wissen!

Für den Einsatz in sogenannten Passivhäusern sind nur Kaminöfen mit raumluftunabhängigem Betrieb und DIBt Zulassung erlaubt. Das bedeutet, dass die Verbrennungsluft komplett von außen bezogen und dem Aufstellraum kein Sauerstoff entzogen wird.

Außenluftanschluss
Kaminöfen »

Raumluftabhängige
Kaminöfen »

Raumluftunabhängige
Kaminöfen »

Ofenrohre korrekt installieren


Das Ofenrohr leitet die entstehenden Rauchgase sicher ab. Je nach Modell wird es hinten oder oben am Kaminofen montiert. Ofenrohre müssen langlebig und stabil sein, daher gibt es genaue Vorgaben zu ihrer Materialbeschaffenheit. Nur so kann auch nach Jahren noch ein sicheres Heizen gewährleistet werden.

Geltende Vorschriften für Ofenrohre:

=> Materialstärke von mindestens 2 mm
=> brandsichere Ausführung
=> möglichst kurzer Weg zum Schornstein
=> eine Führung, die nicht durch unzugängliche Hohlräume führt
=> Mindestabstand von 40 cm zu allen brennbaren Bauteilen

Gelten auch für Ofenrohre Abstandsregeln? Da durch die Ableitung der Verbrennungsgase die Rauchrohrverbindung sehr heiß wird, gelten auch für Ofenrohre bestimmte Abstände zu brennbaren Materialien. Wird das Rohr durch brennbare Wände geführt, muss der Schornsteinfeger vor dem Verschließen der Wand die Durchführung prüfen. Nur so wird sichergestellt, dass der nötige Abstand eingehalten wird.

Schornsteinvorschriften


Wie sehen die gesetzlichen Vorgaben für den Schornstein aus? Wie alle Teile der Feuerungsanlage muss auch der Schornstein wesentliche Voraussetzungen erfüllen, damit Ihr Schornsteinfeger den Betrieb des Ofens genehmigt. Hier ist vor allem die Art des Ofens entscheidend. So gelten beispielsweise für die Abgasanlage eines Pelletofens andere Vorgaben, als bei einer normalen Holzfeuerung.

Geltende Vorschriften für Schornsteine

=> Der Schornstein muss über einen ausreichenden Querschnitt verfügen.
=> Zu brennbaren Bauteilen sind Mindestabstände einzuhalten.
Bei gemauerten Schornsteinen mind. 5 cm, bei Edelstahlschornsteinen 10 cm.
=> Der Schornstein darf nicht durch uneinsehbare Hohlräume führen.
=> Eine ausreichende Abstützung in Decken und der Dachdurchführung wird vorausgesetzt.
=> Die Schornsteinkopfverkleidung ist nach der Versetzanleitung des Herstellers anzufertigen.

Der passende Querschnitt für Ihren Schornstein

Für das Ausstellen des Feuerstättenbescheides und den ordnungsgemäßen Betrieb Ihres Kaminofens ist die Querschnittsberechnung Ihres Schornsteins meistens grundlegend. Bei Kauf eines Kaminofens oder Schornsteinsystems in unserem Shop, erhalten Sie die Berechnung Ihres Schornsteinquerschnitts von uns kostenfrei.

Genehmigung & Abnahme


Jede Feuerstätte ist grundsätzlich genehmigungs- und abnahmepflichtig. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Schornsteinfeger bereits in der Planungsphase des neuen Kamin hinzuziehen. Er kann Ihnen mit den Vorschriften von Beginn an helfen und kennt auch die regional geltenden Regelungen.

Wichtig zu wissen!

Kamine müssen auch regelmäßigen Kontrollen und Reinigungen unterzogen werden. Sollten sich hier Mängel ergeben, kann die Nutzung kurzfristig untersagt werden, bis diese beseitigt sind. So wird sichergestellt, dass Sie alle Kaminofen-Vorschriften einhalten und Ihr Kamin sicher funktioniert.

Sie wollen mehr Infos? In unserem Blog erfahren Sie mehr!

Ratgeber

Gibt es beim Rauchrohr-Verlegen Vorschriften?

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Anleitung: Ofenrohr
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Kamin & Dunstabzug: Was bei
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Kommentare 15
Einträge gesamt: 15

Peter Hoffmann, 26.06.23 20:15

Guten Tag, unser Kaminofen wird Raumluftunabhängig betrieben. Trotzdem besteht der Schornsteinfeger auf einer Unterdrucküberwachung, wenn wir das Haus dämmen lassen wollen und die vom Energieberater empfohlene Belüftung einbauen lassen wollen. Der Verkäufer des Kaminofens hält diese Vorgabe für nicht notwendig, da der NEXOS Ofen alle Voraussetzungen für den ausschließlichen Betrieb mit Außenluftzufuhr erfüllt. Wer hat jetzt Recht, und kann der Schornsteinfeger nach eigenem Ermessen die Vorgaben verschärfen? Mit freundlichen Grüßen Peter Hoffmann

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Hoffmann,

im Zweifelsfall hat Ihr Schornsteinfeger das letzte Wort. Er ist für die Sicherheit der Feuerstätte und damit auch Ihre Sicherheit verantwortlich. Sicher hat er gute Gründe hierfür.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Wenner, 27.02.23 14:50

Mein Kaminkehrer sagt, er muss bis Ende April den alten pellets Ofen noch einmessen, obwohl im Sommer d J der Tausch mit einem neuen Pelletsofen geplant ist. Ist das zulässig? Es handelt sich um eine Zentralheizung. Der Tausch ist altersbedingt, d h nicht wegen der Verordnung .. danke

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Wenner,

hier handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung nach KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung). 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Grudnick, 09.11.22 13:07

Gibt es Vorschriften, wieviel kw für haus ca 90qm zulässig sind?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Grudnik,

bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister, der die Einbaubedingungen vor Ort besser abschätzen kann.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Thomas Wolff, 30.09.22 11:02

Muß eine Kaminofentür selbstschließend sein? (selbst per z. B. Feder zugehen)

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Wolff,

eine selbstschließende Tür ist notwendig, wenn Sie eine Mehrfachbelegung des Schornsteins planen. Ansonsten ist dies kein Muss.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Hubert, 21.09.22 15:06

Guten Tag. Ist es erlaubt einen Ofen an einem Kamin anzuschließen an dem auch die Heizungsanlage angeschlossen ist?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Hubert

das ist abhängig von der vorhandenen Heizung. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Adriane Fabian, 08.04.22 08:19

Wir möchten uns in der Küche eine kleine Küchenhexe einbauen. Vorab haben wir den Schornsteinfeger kontaktiert….der meint nun, wir müßten das Rohr, das in der Küche läuft, mit Gips verkleiden. Ist das wirklich so? Ich konnte dazu nicht wirklich was im Netz finden.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Adriane,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Hat Ihr Schornsteinfeger eventuell eine Verkleidung mit Promasil oder Kaminbauplatten gemeint? Da wir die baulichen Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, können wir Ihre Frage leider nicht so recht beantworten. Uns wäre eine Verkleidung mit Gips aber neu.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Uwe Conrad, 04.04.22 20:08

Guten Abend, ich habe 2004 einen Ofen von Caminos, Typ Cronos, neu gekauft. Nun hat mir der Schornsteinfeger offenbart, dass ich diesen wohl ab 2024 stilllegen muss, wenn der Ofen nicht die entsprechenden CO- und Feinstaubwerte einhält. Nun kann ich die Werte für diesen Ofen aber nirgendwo finden und den Hersteller gibt es wohl seit 2017 nicht mehr. Kann mir hier jemand helfen? Vielen Dank vorab. MfG, Uwe

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Uwe,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Möglichkeitan Daten zu kommen wäre das Typenschild, welches sich normalerweise hinten am Gerät befindet. Eine Bedienungsanleitung in der eventuell auch technische Daten stehen, können Sie online bei der Nachfolgefirma erwerben (nicht bei uns). Folgende Grenzwerte muss Ihr Ofen einhalten: Staub 0,15 g/m³, CO 4 g/m³.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Holger Falkenberg, 06.03.22 23:00

Guten Tag, ich wollte schauen ob mein Kaminofen die Abgaswerte schafft, kann diese aber nicht umrechnen. Im Internet wird mg/m³ geschrieben aber in meiner Anleitung steht mg/MJ.

Guten Tag Holger,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Hier finden Sie Umrechnungsfaktoren, sowie Beispiele. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Gerhard Platen, 11.11.21 15:22

Meine Frage ist in unserem Vereinsheim soll unser alter Gasofen ausgetauscht werden (8,5 kW Edelstahlaussenkamin). Kaminanschluß seitlich Höhe 60cm , beim neuen Ofen Kaminanschluß seitlich 70cm müssen wie den Kamin anheben. Gruß Gerhard Platen

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Platen, da der neue Kaminofen einen höheren Ofenrohranschluss als der alte, muss auf jeden Fall ein euer Wanddurchbruch gebohrt werden. Der Schornstein außen kann umgebaut werden. Entweder heben Sie diesen an, oder Sie tauschen das Längenelement gegen das T-Stück aus.

Rolf Krenkel, 16.10.21 10:43

Guten Tag Ich bin stolzerNeubesitzer eines Kaminofens und habe mich an alle Auflagen gehalten( Schornsteinfeger, Abstände, feuerfester Untergrund). Als feuerfesten Untergrund habe ich Natursteinplatten verlegt. Diese haben eine natürliche Unebenheit. Nun die Frage: Wie genau muss der Ofen lotgerecht ( in Waage) stehen? Auf den Untergrund steht er fest aber nicht ganz im Lot. Ist das Okay?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Krenkel,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Kaminofen sollte unbedingt lotrecht stehen! Tut er dies nicht, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit der Korpus verziehen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfeger.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Schweitzer, 11.10.21 11:34

Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten einen Kaminofen, gekauft circa 1995, 8kw, den wir jetzt ausgetauscht haben gegen einen gebrauchten neueren Datums welcher abgegeben wurde wegen Umzug, mit gleichem kw. Olsberg, Typ23/2183, DIN 18891. Schornsteinfeger war heute im Hause und hat ihn sich angesehen. Nach seiner Meinung dürfen wir den Kaminofen nicht mehr benützen. Im Jahre 2006 kam ein Keramikeinsatz in den Schornstein nach einem Rußbrand im Schornstein. Was können wir tun damit wir den relativ neueren Ofen wieder benützen können. Wir sind ganz verzweifelt. Vielen Dank für Ihre Antwort Familie Schweitzer

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Familie Schweitzer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Einbau oder Austausch eines Kaminofens sollte immer vorher mit dem Schornsteinfeger abgesprochen werden. Wir können dazu aus der Ferne leider keine weitere Aussage treffen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Voigt Helga, 22.03.21 15:46

Immer häufiger werden Kaminöfen mit Fertigkamin auf Campingplätzen in festen Wohneinheiten (überwiegend Holzbauten bis 50 m²) verbaut. Die Bestände von Wohnwagen werden oft bei Betrieb dieser Kaminöfen und einsetzenden Fallwinden von den Rauchgasen getroffen. Sind solche Feuerstätten auf Campingplätzen erlaubt? Muss der Abstand zu anderen zu sehenden, mobilen Wohnwagen nicht größer sein als nur fünf Meter? Im Zuständigkeitsbereich Wesel / Schermbeck nehmen diese Einbauten, auch vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen, auf Erholungs-Campingplätzen enorm zu.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Frau Voigt,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihrem Anliegen müssten Sie sich bitte an Ihren Platzwart wenden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Hubert Rösch, 04.03.21 07:55

Darf ich ohne Genehmigung an meinem Haus ein Edelstahlkamin am Giebel anbauen?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Rösch,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ein Schornstein muss immer durch den Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden. Hier spielt die Art des Systems keine Rolle.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Hubert Rösch, 04.03.21 07:52

Darf ich an meinem Kamin wo die Ölheizung dran ist auch zusätzlich eine Holzheizung Installieren?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Rösch,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Ölheizung braucht immer die Einzelbelegung. Der geplante Kaminofen benötigt dann einen eigenen Schornsteinzug.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Manuel, 04.01.21 22:22

Hallo, wir wohnen im Altbau mit regelmäßig gewartet Abgasanlagen. Die Öfen wurden vor Jahren bereits entfernt. In der betroffenen Räumlichkeit wurde nun eine Hochebene (ca.2,30 Höhe) aus Holz eingebaut die sich komplett über den halben Raum erstreckt, und sich über dem alten Feuerstättenplatz bzw. in der Ecke des Schornsteinschachtes befindet Der Kaminschacht wurde beim Einbau nicht beschädigt. Ist es trotz dieser Installation möglich in diesem Raum einen kleinen Holzofen aufzustellen, bzw. in Betrieb zu nehmen? MfG Manuel Rosenkranz

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ohne die Situation vor Ort genau zu kennen, können wir leider keine Rückmeldung dazu geben. Wir würden empfehlen den zuständigen Schornsteinfeger einzuladen und mit ihm das Vorhaben zu besprechen!

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

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