Sie erfahren in diesem Artikel:
» Was mehr Sinn macht: nachrüsten oder austauschen.
» Ob es eine Nachrüstpflicht gibt und wer davon betroffen ist.
» Welche Arten von Feinstaubfiltern es gibt.
» Was die Vor- und Nachteile dieser Filter sind.
» Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Die in der BImSchV definierten Emissionswerte müssen von jedem Ofen eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, sind Sie in der Pflicht zu reagieren. Grundsätzlich haben Sie drei Optionen: Sie können Ihren Ofen mit einem Feinstaubfilter nachrüsten, komplett austauschen oder außer Betrieb nehmen. Für die meisten Ofenbesitzer ist Stilllegen aber keine Option: bleibt das Nachrüsten oder ein komplett neuer Ofen.
Warum lohnen sich Feinstaubfilter nur selten?
Bevor Sie jedoch über einen Feinstaubfilter nachdenken, sollten Sie die Abgaswerte durch den Schornsteinfeger prüfen lassen. Die Öfen vieler Hersteller haben schon vor Einführung der 1. und 2. BImSchV Stufe geringe Emissionswerte erreicht und liegen innerhalb der Norm. Aber selbst wenn Ihr Ofen die Grenzwerte nicht einhält, ist Nachrüsten nicht unbedingt die beste Option. Je nach Filtertyp entstehen entweder permanente Betriebskosten oder hohe Anschaffungskosten. Zudem optimieren Sie mit einem Partikelabscheider oder Filter nur Ihre Abgaswerte. Die Ofentechnik bleibt veraltet und wesentlich ineffizienter als bei neuen Modellen. Ein kompletter Austausch der Feuerstätte ist daher oft günstiger und der Nachrüstung vorzuziehen.
Wann ist der Einsatz von Feinstaubfiltern sinnvoll?
Ein Filter macht dann Sinn, wenn Sie einen wertvollen Kachelofen besitzen. Damit Sie diesen weiter nutzen können, lohnt sich hier das Nachrüsten der Filtertechnik. Doch auch für Kachelöfen gibt es mit einem Kachelofeneinsatz effizientere Alternativen. Diese sind im Vergleich zu Filtern zwar preisintensiver, Sie halten damit jedoch nicht nur die geforderten Grenzwerte ein, sondern optimieren zusätzlich Ihren Abbrand und verbrauchen weniger Brennholz.
Ende 2024 steht die letzte Übergangsfrist aus Stufe 1 der BImSchV an. Ob Ihr Kaminofen betroffen ist, erkennen Sie ganz leicht am Typenschild, auf dem auch das Datum der Typprüfung steht. Das Prüfdatum ist entscheidend für die Umrüstpflicht, nicht wie viele meinen das Installationsdatum.
Typprüfung zwischen: | Umrüstungs- / Stilllegepflicht bis zum: |
---|---|
01.01.1975 & dem 31.12.1984 | 31.12.2017 |
01.01.1985 & dem 31.12.1994 | 31.12.2020 |
01.01.1995 & dem 22.03.2010 | 31.12.2024 |
Damit die Grenzwerte nicht überschritten werden, überprüft der Schornsteinfeger den Kaminofen und misst gegebenenfalls den Schadstoffausstoß. Die BImSchV muss unbedingt erfüllt werden, sonst droht die Stilllegung des Ofens. Für einen zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb brauchen Sie einen Nachweis über die eingehaltenen Werte in Form der Typenschildangaben oder dem Messprotokoll des Schornsteinfegers. Die jeweiligen von der BImSchV festgelegten Grenzwerte finden Sie in der folgenden Tabelle:
BImSchV Stufe 1* | BImSchV Stufe 2** | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Art der Feuerstätte | Regelung nach DIN | CO (g/m3) | Staub (g/m3) | CO (g/m3) | Staub (g/m3) | Mindestwirkungsgrad (%) |
Raumheizer mit Flachfeuerung |
DIN EN 13240 | 2,0 | 0,075 | 1,25 | 0,04 | 73 |
Raumheizer mit Füllfeuerung (Dauerbrand) |
DIN EN 13240 | 2,5 | 0,075 | 1,25 | 0,04 | 70 |
Speichereinzelfeuerstätten | DIN EN 15250/A1 | 2,0 | 0,075 | 1,25 | 0,04 | 75 |
Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise) |
DIN EN 13229 | 2,0 | 0,075 | 1,25 | 0,04 | 75 |
Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung |
DIN EN 13229/A1 | 2,0 | 0,075 | 1,25 | 0,04 | 80 |
Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung |
DIN EN 13229/A1 |
2,5 | 0,075 | 1,25 | 0,04 | 80 |
Pelletöfen ohne Wassertasche |
DIN EN 14785 | 0,4 | 0,05 | 0,25 | 0,03 | 85 |
Pelletöfen mit Wassertasche |
DIN EN 14785 | 0,4 | 0,03 | 0,25 | 0,02 | 90 |
*Stufe 1 gilt für Anlagen, die nach dem 22. März 2010 errichtet wurden
**Stufe 2 gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden
Ist Ihr Ofen von der BImSchV betroffen und Sie haben sich für den Einbau eines Filters entschieden? Dann können Sie zwischen aktiven und passiven Feinstaubfiltern wählen. Sind Sie unsicher, welcher Typ für Ihren Ofen geeignet ist, helfen Ihnen unsere Fachberater gerne weiter.
Aktive Feinstaubfilter
Partikelabscheider basieren auf dem Prinzip der elektrostatischen Abscheidung. Diese Art des Feinstaubfilters wird direkt in das Rauchrohr eingebaut. Dort lädt er die bei der Verbrennung entstehenden Staubpartikel elektrostatisch auf. Durch die elektrische Aufladung setzen sich die Kleinstteilchen an der Wand des Rauchrohrs fest. Damit der Kaminzug nicht leidet, sollten Sie Ihr Ofenrohr regelmäßig reinigen. Aktive Filter eignen sich für alle kleinen und mittleren Kaminöfen mit einer Heizleistung bis 25 kW. Der Vorteil liegt in der hohen Abscheidung von bis zu 90 %. Allerdings ist unbedingt ein Stromanschluss notwendig und auch die Anschaffungskosten sind relativ hoch.
Passive Feinstaubfilter
Passive Filter ähneln funktional einer Dunstabzugshaube. Die Rauchgase werden entweder vor dem Abgasstutzen oder im ersten Teil des Rauchrohrs durch einen Keramik- oder Edelstahl-Filter geleitet. Beim katalytischen Prozess werden die einzelnen Bestandteile wie Kohlenmonoxid (CO) und unverbrannter Kohlenwasserstoff (HC) in Kohlenstoffdioxid (CO2) und H2O umgewandelt. Die Feinstaubpartikel lagern sich entweder in der Konvektionszone ab oder sie verbrennen direkt an der heißen Katalysator-Oberfläche. Passive Filter sind kostengünstiger und arbeiten ohne Strom. Allerdings muss die Filterkassette regelmäßig ausgebaut und mit Druckluft ausgeblasen werden. Für die meisten veralteten Kaminöfen sind passive Filter weder erhältlich noch sinnvoll.
Aktive Feinstaubfilter kosten meist zwischen 2.000 und 3.000 Euro, dazu kommen die Montagekosten. Der Einbau in das Abgasrohr muss von einem Fachmann vorgenommen werden. Passivfilter sind ab etwa 400 Euro erhältlich. Nachrüsten mit Passivfiltern erscheint auf den ersten Blick günstiger, sie müssen aber regelmäßig gewartet werden. Diesen Filtertyp können Sie selbst in den Kaminofen integrieren.