Kaminofen installieren: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Dr. Daniel Pfeiffer
2018-11-18 10:01:00 / Kaminofen - Gesetze Kaminofen - Ratgeber Gesetze & Förderungen Alle Ratgeber / Kommentare 3
Kaminofen Voraussetzungen bei der Planung beachten
Kaminöfen sind eine traditionelle, natürliche und gleichzeitig sehr moderne Art zu heizen. Ein solcher Ofen bringt behagliche Wärme in Ihre Räumlichkeiten. Zudem heizt er ressourcensparend und schadstoffarm. Allerdings müssen Sie bei der Installation Ihres Kaminofens einige wichtige Voraussetzungen beachten. Wir geben einen Überblick darüber, welche Kaminofen Voraussetzungen Sie beachten müssen, damit Sie Ihren Kamin ordnungsgemäß installieren und betreiben können.

Inhalt:
Was muss man vor dem Kauf eines Kaminofens beachten?
Bevor Sie sich für den Kauf eines Kaminofens entscheiden, sollten Sie die Statik Ihres Hauses unbedingt durch einen Fachmann überprüfen lassen. Kaminöfen besitzen ein hohes Eigengewicht. Die Fußböden und Decken älterer Häuser halten dieser Belastung nicht immer stand. Auch kommt es auf die Beschaffenheit des Fußbodens an. Falls der Ofen nicht auf Stein, Fliesen oder einem anderen feuerfesten Untergrund stehen kann, schreibt der Gesetzgeber den Schutz des Fußbodens durch eine Feuerschutzplatte vor. Sie schützt die Umgebung des Ofens gegen Funkenflug und muss den Fußboden mindestens den Öffnungsradius der Tür vor und 30 Zentimeter neben dem Kamin bedecken.
Ein passender Schornstein
Falls Ihr Haus bereits mit einem Schornstein ausgestattet ist, müssen Sie vorab zwei Fragen klären:

  • Ist der vorhandene Rauchabzug intakt oder benötigt er eine Sanierung?
  • Wird er bereits benutzt? Welche Feuerstätte ist daran angeschlossen?

Die essentiellste Voraussetzung für einen Kaminofen ist, dass der Schornstein passt. Für optimalen Zug muss der Schornstein eine ausreichende Höhe und einen an die Leistung des angeschlossenen Ofens angepassten Innendurchmesser haben. Ein zu kleiner oder zu großer Durchmesser beeinträchtigt die Förderleistung und kann zu Schäden am Rauchabzug oder an der Heizanlage führen. Eine Querschnittsberechnung gibt Ihnen Auskunft über die Kompatibilität. Ist noch kein Schornstein vorhanden, können Sie das mit einem Edelstahlaußenschornstein oder einem Leichtbauschornstein ohne großen Aufwand ändern.
Eine Mehrfachbelegung des Schornsteins ist möglich, wenn die angeschlossenen Feuerstätten über eine identische Bauart verfügen und mit den gleichen Brennstoffen betrieben werden. Beispielsweise können Sie für zwei mit Holz beheizte Öfen in unterschiedlichen Etagen denselben Rauchabzug nutzen.

Wichtig bei einer Mehrfachbelegung ist, dass aus einer derzeit nicht genutzten Feuerstätte keine Rauchgase in die Innenräume dringen können. Daher muss es sich bei einer Mehrfachbelegung um Kaminöfen der Bauart 1 handeln - diese verfügen über selbstschließende Türen und eine geschlossene Betriebsweise.

Möchten Sie zwei Heizanlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen betreiben, benötigen Sie auch zwei Schornsteine.
Nicht immer ist eine Mehrfachbelegung am Kamin möglich.
Wasserführende Kaminöfen
Kaminöfen, die mit Wasser betrieben werden, kombinieren angenehme Strahlungswärme mit einer optimalen und besonders umweltfreundlichen Nutzung der erzeugten Wärmeenergie. Das Feuer im Kamin dient gleichzeitig zur Brauch- oder Heizwassererwärmung. Der bauliche Mehraufwand besteht darin, dass ein Rohrsystem, ein Wärmetauscher sowie ein Speicher installiert werden müssen. Auf die Anforderungen an das Abgassystem hat diese Bauart keinen Einfluss.
Der richtige Standort
Zu den Kaminofen Voraussetzungen gehört natürlich auch die Wahl des richtigen Standorts. Nicht nur der Kamin an sich benötigt Raum, auch die Sicherheitsabstände sollten mitberechnet werden. Dies ist zunächst ein Mindestabstand zur Wand sowie zu brennbaren Materialien in der Nähe des Ofens. Wände, die zum Teil aus feuerfesten und zum Teil aus brennbaren Materialien besteht, werden als brennbares Bauteil eingestuft, weswegen sich der Sicherheitsabstand vergrößert. So beträgt der Platzbedarf für einen freistehenden Schwedenofen in der Regel 1-2 m². Für individuell verkleidete Kamineinsätze sowie Kaminbausätze sollten Sie eine größere Aufstellfläche einplanen. Die Mindestabstände sowie die Anforderungen an den Brandschutz werden durch den Gesetzgeber vorgegeben. Sie unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Feuerstätten. In den Herstellerangaben zu Ihrem Kaminofen finden Sie alle Vorschriften, die für Ihren Ofen gelten. Natürlich muss die Größe des Aufstellraumes dafür ausreichen, um diese Vorgaben einzuhalten.

Doch nicht nur die Maße sind ein Kriterium für die Standortwahl, sondern auch die Leistung des Ofens muss zum Aufstellraum passen. Um für wohlige Wärme zu sorgen, sollte ein Kaminofen weder zu klein noch zu groß gewählt werden. Vor allem ein zu groß gewählter Kamin kann sich nachteilig auswirken, da er zu sogenannten Hitzestaus führen kann. Der Aufstellraum wird so aufgeheizt, dass permanent gelüftet werden muss und die Energie direkt wieder nach draußen verschwindet. Die Faustregel besagt, dass bei einem gut gedämmten Haus auf 1 m² Wohnfläche 0,1 kW Heizleistung benötigt werden. Ein Kaminofen mit 6 kW eignet sich also für Räume mit ca. 60 m².
Standortwahl:
  • Platzbedarf für freistehenden Kaminöfen: 1-2 m²
  • Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien: 40 cm
  • Sicherheitsabstand zu nicht brennbaren Materialien: 20 cm
Leistung des Ofens:
  • Heizleistung auf 1 m² Wohnfläche: 0,1 kW
    (bei gut gedämmtem Haus)
  • in Kaminofen mit 6 kW eignet sich also für Räume mit ca. 60 m²
Bereits bei der Planung und natürlich auch beim Einbau Ihres Kamins haben Sie neben den vorgeschriebenen Mindestabständen weitere gesetzliche Vorschriften zu beachten:
  • Die Feuerstätte muss die einheitlichen europäischen Normen für Kaminöfen erfüllen. Die Öfen werden innerhalb der EU nach einem einheitlichen Verfahren zugelassen. Importöfen, die diese Standards nicht nachweisbar erfüllen, dürfen in Deutschland und der EU grundsätzlich nicht betrieben werden.
  • Die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes bzw. der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zum Abgas- und Feinstaubausstoß von Kaminöfen müssen zwingend eingehalten werden.
  • Ein Kaminofen darf nicht betrieben werden, bevor seine Aufstellung und seine Installation nicht durch einen Schornsteinfeger überprüft und abgenommen wurde. In diese Prüfung sind auch die Kontrolle und Abnahme des Schornsteins eingeschlossen.
Nachdem Sie alle anderen Kaminofen Voraussetzungen geklärt haben, benötigen Sie natürlich auf einen ausreichend großen Brennstoffvorrat. Sie müssen also die Beschaffung sowie die Lagerung des Brennmaterials planen. Das Brennholz für Ihren Kaminofen können Sie im Handel kaufen, aber auch selbst in einem dafür zugelassenen Waldstück oder in Ihrem Garten schlagen. Im zweiten Fall ist eine ausreichend lange Lagerdauer wichtig, damit die Restfeuchte im Holz für einen reibungslosen und raucharmen Abbrand nicht zu hoch ist. Die Restfeuchte von gutem Brennholz liegt zwischen 15 und 20 Prozent. Um sie zu erreichen, muss frisch geschlagenes Holz an einem luftigen und trockenen Ort für zwei bis drei Jahre lagern.
Wie lange muss Brennholz trocknen?
Die Restfeuchte von gutem Brennholz liegt zwischen 15 und 20 Prozent. Um sie zu erreichen, muss frisch geschlagenes Holz an einem luftigen und trockenen Ort für zwei bis drei Jahre lagern.

Kommentare 3
Einträge gesamt: 3

Olga Klassen, 19.05.22 21:36

Guten Tag, stimmt es, dass ab 01.01.22 der Kamin nur an bestimmten Hausseiten eingebaut werden darf? Z. B. Nicht seitlich vom Haus sonder vor oder Rückseite des Hauses. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Olga,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Tatsächlich gelten seit dem 01.01.2022 neue Ableitvorschriften. Was genau vorgegeben ist, können Sie hier nachlesen: Änderung der 1. BImSchV - Neue Vorschriften für Schornsteine

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Sascha, 31.03.22 08:18

Guten Tag, ich plane einen Kaminofen einzubauen. Ein vorhandener, unbenutzter Zug ist vorhanden. Laut einer ersten Beratung meines Schornsteinfegers muss ein raumluftunabhängiger Ofen verbaut werden. Nach eingehender Recherche und Gesprächen mit anderen Fegern findet sich jedoch keine Vorschrift, die eine solche Auflage rechtfertigt. Ist ihnen etwas in der Art bekannt? Mit freundlichen Grüßen

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Sascha,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Da wir die baulichen Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, können wir hierzu leider nichts sagen. Möglicherweise wäre der Verbrennungsluftbedarf nicht ausreichend gedeckt, weil Ihr Haus gut gedämmt ist? Fragen Sie doch noch einmal nach, ob eventuell ein Ofen mit einfachem Außenluftanschluss genügt. Letztendlich hat aber Ihr zuständiger Schornsteinfegermeister das letzte Wort.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Seifert, 09.02.22 21:27

Guten Tag. Ich habe folgende Frage. Ein bestehender doppelzügiger Schornstein (Plewa + Isolation), erstellt vor 2000, an dem der eine Zug seit 2008 mit einem Kaminofen betrieben wurde, der zweite Zug bis heute unbenutzt ist. An diesen soll jetzt ein Kaminofen angeschlossen werden. Ist das eine Neuerrichtung einer Feuerungsanlage oder nicht (Frage in Bezug auf die BimSchV 2022). Danke für Ihre Einschätzung und freundliche Grüße, Helmut Seifert

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Seifert,

das Alter des Zuges/Schornsteins ist irrelevant. Da ein neuer Kaminofen angeschlossen wird, handelt sich definitiv um die Neuerrichtung einer Feuerstätte.

Viele Grüße Ihr ofenseite-Team

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