Was sind die Vorteile eines BImSchV 2-konformen Kaminofen?
- Gesetzeskonformität – Ein BImSchV 2-konformer Kaminofen erfüllt die ab 2025 verbindlichen Emissionsgrenzwerte und darf uneingeschränkt betrieben werden.
- Umweltfreundlichkeit – Durch reduzierte Feinstaub- und CO-Emissionen trägt ein moderner Kaminofen aktiv zum Umweltschutz und zur Luftreinhaltung bei.
- Effizienz & Heizkostenersparnis – Dank optimierter Verbrennungstechnologie haben moderne Kaminöfen einen höheren Wirkungsgrad und sparen Brennstoff wie Holz oder Pellets.
- Zukunftssicherheit – Ein neuer Kaminofen entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und bleibt auch bei möglichen zukünftigen Verschärfungen der Grenzwerte lange nutzbar.
- Staatliche Fördermöglichkeiten – Je nach Region und Programm gibt es finanzielle Unterstützung für den Austausch alter Kaminöfen oder den Einbau emissionsarmer Heiztechnik.

angenehme
Wärme

stromunabhängiger
Betrieb

günstiger
Preis

möglicher
Selbstaufbau

spart
Heizkosten
2. BImSchV für Kaminöfen – Was ist zu beachten?
Seit dem 01.01.2025 gelten verpflichtend die Emissionsgrenzwerte der BImSchV Stufe 2 für Kaminöfen, Holzöfen und andere Feuerungsanlagen. Diese Verordnung dient dem Immissionsschutzgesetz und soll durch die Änderung der Vorschriften schädliche Abgase und Emissionen deutlich reduzieren. Bei ofenseite.com erhalten Sie ausschließlich Kaminöfen, die gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Finden Sie hier Ihren neuen BImSchV 2-konformen Ofen mit optimaler Heizleistung und sparsamen Verbrauch von Brennstoffen wie Holz oder Pellets.
Was ist die BImSchV Stufe 2 für Kaminöfen?
Die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) regelt verbindlich die zulässigen Abgas- und Emissionswerte aller Einzelraumfeuerungsanlagen. Ziel der Verordnung ist die Verringerung von Kohlenmonoxid und Feinstaub aus dem Betrieb der Anlagen. Dabei werden genaue Anforderungen an Nennwärmeleistung und Effizienz gestellt.

Überblick behalten: mit unserem Ofenfinder
Konnten Sie die wichtigsten Eckpunkte für sich beantworten, hilft Ihnen unser Ofenfinder die Vielzahl der Modelle einzugrenzen. Das funktioniert mit nur wenigen Klicks. Wählen Sie einfach die passende Antwort auf die gestellten Fragen. Am Ende wertet der Ofenfinder Ihre Angaben aus und liefert Ihnen eine Übersicht geeigneter Öfen. Können Sie manche Fragen noch nicht beantworten, überspringen Sie diese.

Fristen und Grenzwerte laut BImSchV
Eingehalten werden müssen diese Kaminofen-Grenzwerte ab 2025:
- Kohlenmonoxid maximal 1,25 g/m³
- Feinstaub maximal 0,04 g/m³
- Wirkungsgrad – je nach Art der Feuerstätte zwischen 70 und 90 Prozent
Betreiber müssen die Einhaltung der Vorschriften durch eine Hersteller-Bescheinigung oder eine Schornsteinfeger-Messung nachweisen. Alle Feuerungsanlagen auf ofenseite.com erfüllen diese Verordnung und werden mit einer Hersteller-Bescheinigung geliefert.
Welche Anlagen fallen unter die Regelungen der BImSchV?
Die Vorschriften der BImSchV Stufe 2 gelten für alle folgenden Feuerungsanlagen:
Ausnahmen gelten nur für historische Anlagen (Baujahr vor 1950), reine Kochherde und offene Kamine, die selten in Betrieb sind.
Was passiert, wenn mein alter Kamin die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 nicht erfüllt?
Wir empfehlen Betreibern den Austausch gegen eine moderne Feuerungsanlage mit optimierter Nennwärmeleistung. Gern beraten unsere Experten zu passenden Alternativen, die den neuesten Verordnungen entsprechen.
Unsere Auswahl an BImSchV 2 Öfen
Kaminofen BImSchV 2
Moderne Kaminöfen gemäß BImSchV Verordnung verbinden effiziente Nennwärmeleistung, sparsamen Betrieb und stilvolles Design. Ob klassische oder moderne Errichtung – finden Sie hier Ihren neuen Kaminofen.
Holzofen BImSchV 2
Unsere BImSchV 2 Holzöfen zeichnen sich durch sparsamen Holzverbrauch und niedrige Abgas-Emissionen aus. Die effizienten Feuerungsanlagen bieten eine hohe Heizleistung und schonen die Umwelt.
Wasserführender Kaminofen BImSchV 2
Wasserführende Kaminöfen nach BImSchV 2 unterstützen den Betrieb Ihrer Heizung effizient und nachhaltig. Durch optimale Nennwärmeleistung sparen Sie Brennstoffe und senken Ihre Heizkosten deutlich.
Fragen Sie uns,
wir helfen gerne!
Sie sind unsicher, welche Leistung Ihr neuer BImSchV 2-Kaminofen haben sollte oder welche Luftzufuhr die richtige ist? Kein Problem! Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an unter 09191 320610 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ofenseite.com.
Unsere Fachberater beantworten all Ihre Fragen rund um Heizleistung, Raumgröße und Installation und unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Wahl des passenden Kaminofens. So stellen Sie sicher, dass Ihr neuer Ofen optimal zu Ihren Bedürfnissen passt und für wohlige Wärme in Ihrem Zuhause sorgt!
Jetzt BImSchV 2-konformen Kaminofen kaufen!
Entdecken Sie unser Sortiment und sichern Sie sich eine moderne Feuerungsanlage nach neuester Verordnung. Unsere Fachberater unterstützen Betreiber gern bei der Auswahl und Errichtung der passenden Anlage. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Beratung durch unsere erfahrenen Experten!
Ihr Kaminofen-Shop ofenseite.com!
Egal, ob Sie einen BImSchV 2-konformen Kaminofen günstig online kaufen oder sich erst einmal in Ruhe über die verschiedenen Modelle informieren möchten – bei ofenseite.com sind Sie genau richtig! Entdecken Sie unser vielfältiges Sortiment an Kaminöfenöfen in unterschiedlichen Designs, Leistungsstufen und Materialien. Ob klassisch-rustikal, modern-minimalistisch oder im nostalgischen Landhausstil – wir bieten für jeden Geschmack und jedes Wohnkonzept den passenden Ofen.
Sie sind unsicher, welcher BImSchV 2-konforme Kaminofen am besten zu Ihren Bedürfnissen passt? Kein Problem! Unsere erfahrenen Fachberater helfen Ihnen gerne weiter und beantworten all Ihre Fragen rund um Heizleistung, Brennstoffeffizienz und Installation. Lassen Sie sich inspirieren und finden Sie bei uns den perfekten Kaminofen für Ihr Zuhause!
Ihr Vorteile beim Kaminofen-Kauf auf ofenseite.com!
- erfahrene Ofenexperten
- telefonische Beratung
- große Marken-Auswahl
- viele Zahlungsmöglichkeiten
- kostenloser Versand
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- gratis Querschnittberechnung bei Kauf
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine BImSchV Stufe 3?
Eine BImSchV Stufe 3 gibt es derzeit nicht. Die 2. Stufe bleibt weiterhin maßgeblich. Dennoch gibt es Diskussionen über zukünftige Verschärfungen der Emissionsgrenzwerte im Zuge der Klimaschutzpolitik. Doch keine Sorge: Kaminöfen, die nach den aktuellen Standards gebaut sind, unterschreiten die gesetzlichen Grenzwerte weit.
Gibt es 2025 das Kaminofen-Verbot?
Ein generelles Kaminofen-Verbot gibt es 2025 nicht. Allerdings endet zum Jahreswechsel 2024/2025 die Übergangsfrist für ältere Öfen, die nicht den aktuellen Emissionsvorgaben entsprechen. Wer also ein altes Modell besitzt, das die Grenzwerte nicht einhält, muss entweder nachrüsten, austauschen oder es außer Betrieb nehmen.
Worauf muss ich, im Hinblick auf die BImSchV, beim Neukauf eines Kaminofen achten?
Beim Kauf eines neuen Kaminofens ist es wichtig, darauf zu achten, dass das Gerät die Vorgaben der 2. Stufe der BImSchV erfüllt. Ein Prüfzertifikat oder das Typenschild gibt darüber Auskunft. Moderne Kaminöfen verfügen über effiziente Verbrennungstechnologien und zum Teil über integrierte Filter, um die Emissionen weiter zu reduzieren. Neben der Umweltfreundlichkeit spielt auch der Wirkungsgrad eine Rolle, um Brennstoff möglichst effizient zu nutzen.
Gibt es Ausnahmen von der neuen Verordnung für Kamine und Kaminöfen?
Es gibt Ausnahmen von der Verordnung. Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden, sind nicht betroffen. Auch historische Öfen, die vor 1950 gebaut wurden, dürfen weiterhin betrieben werden. Wer seinen Kaminofen bereits mit einem Filter oder einer anderen Maßnahme nachgerüstet hat und die Grenzwerte einhält, muss keinen Austausch vornehmen. Zudem können denkmalgeschützte Gebäude Sonderregelungen unterliegen.
Wie kann ich nachweisen, dass mein Kaminofen die geforderten Grenzwerte einhält?
Der Nachweis, dass ein Kaminofen die geforderten Grenzwerte einhält, erfolgt entweder über das Typenschild oder ein entsprechendes Prüfzertifikat des Herstellers. Falls diese Informationen nicht vorhanden sind, kann eine Messbescheinigung des Schornsteinfegers Klarheit bringen. In manchen Fällen kann eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter erforderlich sein, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Fristen und Grenzwerte laut BImSchV-Stufen: Wann muss mein Kaminofen ausgetauscht werden?
Die Austauschpflicht für alte Kaminöfen ist in der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt. Besonders relevant ist die 2. Stufe der BImSchV, die seit 2015 gilt und strengere Grenzwerte für Feinstaub- und CO-Emissionen vorschreibt. Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alle Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 2010 installiert wurden und diese Grenzwerte nicht einhalten, entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Ob Ihr Kaminofen betroffen ist, können Sie anhand des Typenschilds oder einer Messbescheinigung des Schornsteinfegers feststellen.
Gibt es staatliche Förderungen für die Umrüstung alter Öfen oder die Anschaffung neuer Kaminöfen?
Für die Umrüstung alter Öfen oder die Anschaffung eines neuen Kaminofens gibt es staatliche Förderungen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung bieten. Auch einzelne Bundesländer oder Kommunen stellen gelegentlich Fördermittel bereit, insbesondere für den Einbau emissionsarmer Heiztechnik oder die Nachrüstung mit Feinstaubfiltern. Informationen zu aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie beispielsweise bei der BAFA oder Ihrem Schornsteinfeger.
Was passiert mit Kaminöfen, die die Grenzwerte überschreiten?
Kaminöfen, die die gesetzlichen Grenzwerte nicht einhalten, dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr betrieben werden. Falls eine Nachrüstung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, bleibt nur der Austausch gegen ein modernes Modell oder die Stilllegung. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger überprüft die Einhaltung der Vorschriften. Wer einen nicht konformen Kaminofen weiterhin nutzt, muss mit einer Nutzungsuntersagung oder einem Bußgeld rechnen. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig eine Modernisierung zu planen, um Engpässe und unnötige Kosten zu vermeiden.
Was sind die Vorteile eines BImSchV 2-konformen Kaminofen?
- Gesetzeskonformität – Ein BImSchV 2-konformer Kaminofen erfüllt die ab 2025 verbindlichen Emissionsgrenzwerte und darf uneingeschränkt betrieben werden.
- Umweltfreundlichkeit – Durch reduzierte Feinstaub- und CO-Emissionen trägt ein moderner Kaminofen aktiv zum Umweltschutz und zur Luftreinhaltung bei.
- Effizienz & Heizkostenersparnis – Dank optimierter Verbrennungstechnologie haben moderne Kaminöfen einen höheren Wirkungsgrad und sparen Brennstoff wie Holz oder Pellets.
- Zukunftssicherheit – Ein neuer Kaminofen entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und bleibt auch bei möglichen zukünftigen Verschärfungen der Grenzwerte lange nutzbar.
- Staatliche Fördermöglichkeiten – Je nach Region und Programm gibt es finanzielle Unterstützung für den Austausch alter Kaminöfen oder den Einbau emissionsarmer Heiztechnik.

angenehme
Wärme

stromunabhängiger
Betrieb

günstiger
Preis

möglicher
Selbstaufbau

spart
Heizkosten
2. BImSchV für Kaminöfen – Was ist zu beachten?
Seit dem 01.01.2025 gelten verpflichtend die Emissionsgrenzwerte der BImSchV Stufe 2 für Kaminöfen, Holzöfen und andere Feuerungsanlagen. Diese Verordnung dient dem Immissionsschutzgesetz und soll durch die Änderung der Vorschriften schädliche Abgase und Emissionen deutlich reduzieren. Bei ofenseite.com erhalten Sie ausschließlich Kaminöfen, die gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Finden Sie hier Ihren neuen BImSchV 2-konformen Ofen mit optimaler Heizleistung und sparsamen Verbrauch von Brennstoffen wie Holz oder Pellets.
Was ist die BImSchV Stufe 2 für Kaminöfen?
Die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) regelt verbindlich die zulässigen Abgas- und Emissionswerte aller Einzelraumfeuerungsanlagen. Ziel der Verordnung ist die Verringerung von Kohlenmonoxid und Feinstaub aus dem Betrieb der Anlagen. Dabei werden genaue Anforderungen an Nennwärmeleistung und Effizienz gestellt.


Überblick behalten: mit unserem Ofenfinder
Konnten Sie die wichtigsten Eckpunkte für sich beantworten, hilft Ihnen unser Ofenfinder die Vielzahl der Modelle einzugrenzen. Das funktioniert mit nur wenigen Klicks. Wählen Sie einfach die passende Antwort auf die gestellten Fragen. Am Ende wertet der Ofenfinder Ihre Angaben aus und liefert Ihnen eine Übersicht geeigneter Öfen. Können Sie manche Fragen noch nicht beantworten, überspringen Sie diese.
Fristen und Grenzwerte laut BImSchV
Eingehalten werden müssen diese Kaminofen-Grenzwerte ab 2025:
- Kohlenmonoxid maximal 1,25 g/m³
- Feinstaub maximal 0,04 g/m³
- Wirkungsgrad – je nach Art der Feuerstätte zwischen 70 und 90 Prozent
Betreiber müssen die Einhaltung der Vorschriften durch eine Hersteller-Bescheinigung oder eine Schornsteinfeger-Messung nachweisen. Alle Feuerungsanlagen auf ofenseite.com erfüllen diese Verordnung und werden mit einer Hersteller-Bescheinigung geliefert.
Welche Anlagen fallen unter die Regelungen der BImSchV?
Die Vorschriften der BImSchV Stufe 2 gelten für alle folgenden Feuerungsanlagen:
Ausnahmen gelten nur für historische Anlagen (Baujahr vor 1950), reine Kochherde und offene Kamine, die selten in Betrieb sind.
Was passiert, wenn mein alter Kamin die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 nicht erfüllt?
Wir empfehlen Betreibern den Austausch gegen eine moderne Feuerungsanlage mit optimierter Nennwärmeleistung. Gern beraten unsere Experten zu passenden Alternativen, die den neuesten Verordnungen entsprechen.
Unsere Auswahl an BImSchV 2 Öfen
Kaminofen BImSchV 2
Moderne Kaminöfen gemäß BImSchV Verordnung verbinden effiziente Nennwärmeleistung, sparsamen Betrieb und stilvolles Design. Ob klassische oder moderne Errichtung – finden Sie hier Ihren neuen Kaminofen.
Holzofen BImSchV 2
Unsere BImSchV 2 Holzöfen zeichnen sich durch sparsamen Holzverbrauch und niedrige Abgas-Emissionen aus. Die effizienten Feuerungsanlagen bieten eine hohe Heizleistung und schonen die Umwelt.
Wasserführender Kaminofen BImSchV 2
Wasserführende Kaminöfen nach BImSchV 2 unterstützen den Betrieb Ihrer Heizung effizient und nachhaltig. Durch optimale Nennwärmeleistung sparen Sie Brennstoffe und senken Ihre Heizkosten deutlich.
Fragen Sie uns,
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Sie sind unsicher, welche Leistung Ihr neuer BImSchV 2-Kaminofen haben sollte oder welche Luftzufuhr die richtige ist? Kein Problem! Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an unter 09191 320610 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ofenseite.com.
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Häufig gestellte Fragen
Fristen und Grenzwerte laut BImSchV-Stufen: Wann muss mein Kaminofen ausgetauscht werden?
Die Austauschpflicht für alte Kaminöfen ist in der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt. Besonders relevant ist die 2. Stufe der BImSchV, die seit 2015 gilt und strengere Grenzwerte für Feinstaub- und CO-Emissionen vorschreibt. Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alle Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 2010 installiert wurden und diese Grenzwerte nicht einhalten, entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Ob Ihr Kaminofen betroffen ist, können Sie anhand des Typenschilds oder einer Messbescheinigung des Schornsteinfegers feststellen.
Gibt es 2025 das Kaminofen-Verbot?
Ein generelles Kaminofen-Verbot gibt es 2025 nicht. Allerdings endet zum Jahreswechsel 2024/2025 die Übergangsfrist für ältere Öfen, die nicht den aktuellen Emissionsvorgaben entsprechen. Wer also ein altes Modell besitzt, das die Grenzwerte nicht einhält, muss entweder nachrüsten, austauschen oder es außer Betrieb nehmen.
Worauf muss ich, im Hinblick auf die BImSchV, beim Neukauf eines Kaminofen achten?
Beim Kauf eines neuen Kaminofens ist es wichtig, darauf zu achten, dass das Gerät die Vorgaben der 2. Stufe der BImSchV erfüllt. Ein Prüfzertifikat oder das Typenschild gibt darüber Auskunft. Moderne Kaminöfen verfügen über effiziente Verbrennungstechnologien und zum Teil über integrierte Filter, um die Emissionen weiter zu reduzieren. Neben der Umweltfreundlichkeit spielt auch der Wirkungsgrad eine Rolle, um Brennstoff möglichst effizient zu nutzen.
Gibt es Ausnahmen von der neuen Verordnung für Kamine und Kaminöfen?
Es gibt Ausnahmen von der Verordnung. Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden, sind nicht betroffen. Auch historische Öfen, die vor 1950 gebaut wurden, dürfen weiterhin betrieben werden. Wer seinen Kaminofen bereits mit einem Filter oder einer anderen Maßnahme nachgerüstet hat und die Grenzwerte einhält, muss keinen Austausch vornehmen. Zudem können denkmalgeschützte Gebäude Sonderregelungen unterliegen.
Wie kann ich nachweisen, dass mein Kaminofen die geforderten Grenzwerte einhält?
Der Nachweis, dass ein Kaminofen die geforderten Grenzwerte einhält, erfolgt entweder über das Typenschild oder ein entsprechendes Prüfzertifikat des Herstellers. Falls diese Informationen nicht vorhanden sind, kann eine Messbescheinigung des Schornsteinfegers Klarheit bringen. In manchen Fällen kann eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter erforderlich sein, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Gibt es eine BImSchV Stufe 3?
Eine BImSchV Stufe 3 gibt es derzeit nicht. Die 2. Stufe bleibt weiterhin maßgeblich. Dennoch gibt es Diskussionen über zukünftige Verschärfungen der Emissionsgrenzwerte im Zuge der Klimaschutzpolitik. Doch keine Sorge: Kaminöfen, die nach den aktuellen Standards gebaut sind, unterschreiten die gesetzlichen Grenzwerte weit.
Gibt es staatliche Förderungen für die Umrüstung alter Öfen oder die Anschaffung neuer Kaminöfen?
Für die Umrüstung alter Öfen oder die Anschaffung eines neuen Kaminofens gibt es staatliche Förderungen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung bieten. Auch einzelne Bundesländer oder Kommunen stellen gelegentlich Fördermittel bereit, insbesondere für den Einbau emissionsarmer Heiztechnik oder die Nachrüstung mit Feinstaubfiltern. Informationen zu aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie beispielsweise bei der BAFA oder Ihrem Schornsteinfeger.
Was passiert mit Kaminöfen, die die Grenzwerte überschreiten?
Kaminöfen, die die gesetzlichen Grenzwerte nicht einhalten, dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr betrieben werden. Falls eine Nachrüstung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, bleibt nur der Austausch gegen ein modernes Modell oder die Stilllegung. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger überprüft die Einhaltung der Vorschriften. Wer einen nicht konformen Kaminofen weiterhin nutzt, muss mit einer Nutzungsuntersagung oder einem Bußgeld rechnen. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig eine Modernisierung zu planen, um Engpässe und unnötige Kosten zu vermeiden.