Energetisch Sanieren mit staatlicher Förderung

Energetisch Sanieren

Förderungen bis zu 35 % möglich

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung über Gewährung und Höhe der Förderung obliegt dem BAfA.

Änderungen bei BEG Förderung ab 01.01.2023

Investorenbegrenzung aufgehoben

Bislang waren nur Eigentümer, Pächter und Mieter berechtigt, Anträge im Rahmen der BEG Maßnahmen zu stellen. Diese Beschränkung wurde aufgehoben.


Förderung Eigenleistung

Als Reaktion auf den Handwerkermangel werden jetzt auch Materialkosten für BEG Maßnahmen gefördert, die in Eigenleistung ausgeführt werden.

Übernahme Mietkosten

Bei Investitionen in förderfähige Heizungsanlagen aufgrund eines Heizungsdefektes, werden die Mietkosten der provisorischen Heizanlage bis zu 1 Jahr gefördert.


Förderung Brennstoffzellenheizung

Ab Januar fördert das BAFA den Einbau stationärer Brennstoffzellen-Heizungen, wenn diese mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.



BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude

Um das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung umzusetzen, wurden 2021 die Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen und eine energieeffiziente Bauweise neu strukturiert und im BEG zusammengefasst. Ziel ist es, die Investitionen in umweltfreundliche und nachhaltige Technologien auszubauen und die CO2 Emissionen langfristig zu senken. Dafür wurden die Antragsverfahren vereinfacht und ein Austauschbonus für fossile Heiztechnik in die Förderung aufgenommen.

Welche Maßnahmen werden durch das BEG gefördert?

BEG Einzelmaßnahmen (EM):
Energetische Verbesserungen bestehender Gebäude an der Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizung

BEG Wohngebäude (WG):
Maßnahmen zur Sanierung einer bestehenden Immobilie nach energetischen Anforderungen der BEG

BEG Nichtwohngebäude (NWG):
Sanierung von Nichtwohngebäuden mit einem Kredit bis zu einer Höhe von 30 Millionen Euro oder einem Zuschuss bis zu 15 Millionen Euro

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus 3 Teilprogrammen. Je nach Maßnahme erhalten Sie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss über das BAFA oder die KfW. Seit den Anpassungen der Förderprogramme werden Komplettsanierungen nur noch über die KfW-Bank gefördert, während das BAFA die Sanierungsmaßnahmen übernimmt.


Förderung nach BEG-Einzelmaßnahmen

Förderungen für bestehende Gebäude werden im Rahmen der BEG - Einzelmaßnahmen beantragt. Gefördert werden hier alle Maßnahmen, welche die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Das komplette Förderpaket sowie Informationen zur Antragstellung und Energieberatung finden Sie auf den Seiten der BAFA, unter: Förderprogramm im Überblick.

BEG-Förderung Heizungsanlagen

Wer wird gefördert?

Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude können von allen Investoren beantragt werden, die förderfähige Maßnahmen durchführen. Dazu zählen alle Privatpersonen, Kontraktoren, Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

» Solarkollektoren

» Biomasseheizungen* in Kombination mit
Solarthermie oder Wärmepumpe für Warmwasser
und / oder Heizungsunterstützung

» Wärmepumpen*

» stationäre Brennstoffzellenheizung*

» innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer
Energien

» Errichtung, Umbau und Erweiterung eines
Gebäudenetzes*

» Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

» Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages
erneuerbarer Energien

Was wird nicht gefördert?

» Eigenbau-Anlagen: selbst konstruierte und gebaute
Anlagen oder Prototyp-Anlagen, mit weniger als vier
Exemplaren

» Gebrauchte Anlagen: bereits gelaufene Anlagen und
solche mit wesentlich gebraucht erworbenen
Anlagenteilen

Wieviel wird gefördert?

» anteilige Förderung

» Mindestinvestitionssumme 2.000 Euro

» zwischen 10 % und 40 % der förderfähigen Kosten

Wie wird beantragt?

» Einholen von Angeboten oder Beauftragen eines
Energieeffizienzexperten

» Antrag online beim BAFA stellen

» Auftragsvergabe

» Einreichen des Verwendungsnachweises

» Prüfung & Auszahlung

* Genauere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf den entsprechenden BEG Seiten.

Soviel Förderung bekommen Sie für neue Heizungsanlagen

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für Heizungsanlagen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % und im günstigsten Fall bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben. Für energetische Sanierungen sind diese Ausgaben auf jährlich 60.000 Euro pro Wohneinheit und insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude begrenzt.

Heizungsanlage
Technik
Allgemeiner Fördersatz Heizungstausch-Bonus Wärmepumpen-Bonus Maximaler Fördersatz
Solarkollektoranlage 25 % 10 % / 35 %
Biomasseheizungen 10 % 10 % / 20 %
Wärmepumpen 25 % 10 % 5 %* 40 %
Brennstoffzellenheizung 25 % 10 % / 35 %
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien 25 % 10 % / 35 %
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse) 30 % / / 30 %
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (mit max. 25 % Biomasse für Spitzenlast) 25 % / / 25 %
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (mit max. 75 % Biomasse) 20 % / / 20 %
Anschluss an ein Gebäudenetz 25 % 10 % / 35 %
Anschluss an ein Wärmenetz 30 % 10 % / 35 %

Weitere Informationen zur BAFA-Förderung von Heizungsanlagen sowie den Voraussetzungen für die Förderung von Biomasseanlagen und Wärmepumpen und finden Sie auch im Infoblatt förderfähiger Maßnahmen und Kosten sowie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und der Liste förderfähiger Solaranlagen. Für die Antragstellung beim BAFA ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich.

Geltende Richtlinien für Biomasseheizungen

Um Fördermittel für Biomasseheizungen zu erhalten, müssen seit 01.01.2023 strenge Vorgaben erfüllt werden. So wurde der maximal zulässige Feinstaubausstoß auf 2,5mg / m3 reduziert und der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) auf 81 % erhöht. Heizanlagen für Biomasse müssen außerdem mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.

Der bis zum 31.12.2022 geltende Innovationsbonus für besonders saubere Biomasseanlagen wurde gestrichen.

Austauschprämie für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen

Beim Umstieg von Nachtspeicherheizungen sowie mit Öl, Gas oder Kohle betriebenen Heizungen auf moderne Anlagentechnik greift ein zusätzlicher Heizungs-Tausch-Bonus. Mit dieser Prämie erhöhen sich die staatlichen Zuschüsse um 10 Prozentpunkte. Je nachdem für welches Heizsystem sie sich entscheiden, zahlt Ihnen das BAFA bis zu 40 % der entstehenden Kosten.

Keine Demontage vor Antragstellung

Um die Prämie zu erhalten, muss die Heizung noch fest im Heizungskeller installiert sein. Ist der Heizkessel zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits demontiert, wird die Heizungs-Tausch-Prämie nicht mehr gewährt. Auch der Auftrag zum Ausbau der alten Heizungsanlage darf noch nicht erteilt worden sein.


BEG-Förderung Heizungsoptimierung

Im BEG Paket Heizungsoptimierung werden alle Maßnahmen gefördert, die zur Effizienzsteigerung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden beitragen. Dafür muss die Anlage mindestens 2 Jahre alt sein und im Falle der Nutzung fossiler Brennstoffe nicht älter als zwanzig Jahre. Ziel ist es, durch gezielte Optimierungen den Brennstoffverbrauch zu senken und Energiekosten einzusparen.

Wer wird gefördert?

Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude können von allen Investoren beantragt werden, die förderfähige Maßnahmen durchführen. Dazu zählen alle Privatpersonen, Kontraktoren, Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

» hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive
der Einstellung der Heizkurve

» Austausch von Heizungspumpen

» Anpassung der Vorlauftemperatur und der
Pumpenleistung

» Maßnahmen zur Absenkung der
Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen

» Optimierung der Wärmepumpe

» Dämmung von Rohrleitungen

» Einbau von Flächenheizungen,
Niedertemperaturheizkörpern und
Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah

» Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

» Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter
Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Was wird nicht gefördert?

» Heizungsanlagen, die jünger als 2 Jahre sind

» fossilen Heizungsanlagen (Ölheizung und
Gasheizung), die älter als 20 Jahre sind

» Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten

Wieviel wird gefördert?

» 15 % Förderung

» Mindestinvestitionssumme 300 Euro

» 5 % zusätzliche Förderung, bei Optimierung als Teil
eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Wie wird beantragt?

» Einholen von Angeboten oder Beauftragen eines
Energieeffizienzexperten

» Antrag online beim BAFA stellen

» Auftragsvergabe

» Einreichen des Verwendungsnachweises

» Prüfung & Auszahlung

Genauere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf den BEG Seiten zur Heizungsoptimierung.

Voraussetzung für eine Förderung der Heizungsoptimierung

Bei wassergeführten Heizsystemen zur Wärmeerzeugung ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B Voraussetzung für alle förderfähigen Maßnahmen. In der Regel lassen sich so bis zu 10 Kilowattstunden Brennstoff pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr einsparen. Für eine Maßnahmenförderung bei luftheizenden Systemen muss durch die Fachunternehmererklärung bestätigt werden, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten reguliert wurden.

Soviel Förderung bekommen Sie für die Optimierung Ihrer Heizung

Optimierungen von Heizungsanlagen werden mit 15 % auf alle förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto. Ist die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Förderung wird nur auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten oder 1000 m2 beheizbarer Fläche bei Nichtwohngebäuden gewährt. Ausgaben für energetische Sanierungen sind auf 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche oder maximal fünf Millionen Euro pro Gebäude und Kalenderjahr begrenzt.

Weitere Informationen zu Optimierungsmaßnahmen

Für die Antragstellung zur Optimierung von Heizungsanlagen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Weitere Informationen zu den BAFA Fördermittel für Heizungsoptimierungen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung sowie im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.


Was sind förderfähige Investitionskosten?

Als förderfähige Investitionskosten gelten nicht nur die Anschaffungskosten des entsprechenden Wärmeerzeugers und die Facharbeiten zur Effizienzsteigerung der Anlage. Gefördert werden auch alle Investitionen rund um die Installation und Inbetriebnahme, Beratungs- und Baubegleitungskosten sowie Ausgaben für erforderliche Umfeldmaßnahmen. Damit sind Nebenkosten gemeint, die zur Umsetzung der förderfähigen Maßnahme notwendig sind und / oder die Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern. Eine detaillierte Übersicht der förderbaren Kosten finden Sie im entsprechenden Infoblatt des BAFA.


Antragstellung bei BAFA & KfW

Anträge zur BEG-Förderung müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Um die Höhe der Fördermittel festzulegen, dürfen Sie bereits vor Antragseinreichung unverbindliche Angebote einholen. Beginnen Sie mit den Arbeiten ohne auf den Zuwendungsbescheid zu warten, investieren Sie auf eigenes Risiko.

Wie wird ein Antrag auf Fördermittel beim BAFA gestellt?

Die Antragsstellung auf BEG-Förderung unterscheidet sich: je nachdem, ob Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragen oder die Beantragung selbst übernehmen möchten.

Antragstellung ohne
Energieeffizienz-Experten

Anträge beim BAFA werden über das elektronische Antragsformular gestellt. Nach der Antragsstellung können Sie bereits mit den energetischen Maßnahmen beginnen - auch ohne die Zusage durch das BAFA.

Antragstellung mit
Energieeffizienz-Experten

Bei Maßnahmen für die Gebäudehülle sowie im Bereich Anlagentechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht. Dieser kann mit Ihrem Einverständnis auch die eigentliche Antragstellung übernehmen.

Im Vorfeld bedenken

Staatliche Zuschüsse werden nach Abschluss der Bau- oder Sanierungsarbeiten ausgezahlt. Die Kosten für Investitionen müssen Sie erst einmal alleine tragen und entsprechend in Vorleistung gehen.

Wie wird ein Antrag auf Fördermittel bei der KfW gestellt?

Für den Neubau oder die Sanierung zum Effizienzheus können Sie im Rahmen der Förderung zinsgünstige KfW-Kredite erhalten. Wenden Sie sich dazu an Ihre Hausbank, diese wird die entsprechenden Anträge gemeinsam mit Ihnen ausfüllen.


iSFP Bonus mit einem individuellen Sanierungsplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie definiertes Beratungsinstrument, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern und das gewünschte Effizienzhaus-Niveau zu erreichen. Förderungen im Bereich Heizungsoptimierung erhöhen sich durch einen individuellen Sanierungsplan um 5 %.

Dafür muss der iSFP vor Maßnahmenbeginn durch einen bei der BAFA registrierten EEE erstellt werden und darf nicht länger als 15 Jahre zurückliegen. Die Kosten für die Erstellung eines solchen Sanierungsplans werden zu 80 % gefördert. Mehr zum iSFP erfahren Sie hier.

Beantragung iSFP-Förderung

Der Energieeffizienz-Experte beantragt die Fördermittel nach Erstellen des Sanierungsfahrplans, bekommt diese direkt ausbezahlt und stellt den Differenzbetrag dem Auftraggeber in Rechnung. Diese Vorgehensweise ist für die spätere Beantragung des iSFP Bonus wichtig, da der EEE durch die staatliche Förderung bereits bei der BAFA registriert ist.


Steuerbonus: Sanierungskosten steuerlich absetzen

Seit 2020 sind energetische Sanierungen auch steuerlich absetzbar. Mit dem Steuerbonus können Sie 20 % und maximal 40.000 Euro innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Jahren in der Steuererklärung angeben.

Hier werden von einem Fachunternehmen ausgeführte Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt, welche die Anforderungen der Verordnung für Energetische Sanierungsmaßnahmen (ESanMV) erfüllen.

Beantragung nach Maßnahmenbeginn

Eine Beantragung vor Beginn der Sanierungsmaßnahme ist hier nicht erforderlich. Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung finden Sie im Infoblatt “Förderung für Hauseigentümer” sowie im Einkommenssteuergesetz § 35c.


Regionale und kommunale Programme

Zusätzlich fördern viele Bundesländer und Kommunen erneuerbare Energien in eigenen Programmen. Diese lassen sich oft ergänzend zu den staatlichen Förderungen beantragen. So unterstützen beispielsweise Köln und München Solarthermie-Anlagen, während andere Städte den Einbau umweltfreundlicher Heizungen oder die Heizungsoptimierung bezuschussen. Für mehr Informationen fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Gemeinde nach.


BAFA Förderung Biomasse Heizung

BAFA Förderung für Holzvergaser

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BAFA Förderung Solarthermie

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BAFA Förderung Heizungsoptimierung

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