Sie erfahren in diesem Artikel:
- Was genau die gesetzliche Lage vorgibt.
- Wie Sie erkennen, ob Sie Ihren Kachelofeneinsatz tauschen müssen.
- Welche Arten von Heizeinsätzen es gibt.
- Welche Modelle für Ihren Kachelofen passen.
- Ob es Alternativen zum Austausch gibt.
- Was Sie nach dem Umbau des Kachelofeneinsatzes beachten müssen.
Gesetzliche Pflicht zum Tausch des Heizeinsatzes
Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) ist es, die Luftbelastung durch Emissionen und Feinstaub Schritt für Schritt zu verringern. Die hier definierten Grenzwerte gelten für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, zu denen auch Kachelöfen gehören. Um die Einhaltung der Werte sicherzustellen, ist der Schornsteinfeger dazu verpflichtet, alle Feuerstätten regelmäßig zu kontrollieren.
Achtung: Es besteht Nachweispflicht
Ob Ihr Kachelofen die angegebenen Grenzwerte einhält und damit weiter befeuert werden kann, müssen Sie entsprechend nachweisen. Für viele Ofenmodelle finden Sie die benötigten Angaben in der Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Auch der Schornsteinfeger kann durch eine Messung die Grenzwerte Ihres Kachelofens bestimmen.
Welche Kachelofeneinsätze müssen ausgetauscht werden?
Die BImSchV unterscheidet zwischen kleinen und mittleren Feuerungsanlagen. Grenzwerte für Feinstaub und Kohlendioxid wurden für jeden Anlagentyp definiert und in 2 Stufen eingeteilt. Die 1. Stufe der BImSchV gilt für Öfen, die ab dem 22.03.2010 errichtet wurden. Bei allen nach dem 31.12.2014 in Betrieb gegangenen Öfen greift die 2. Stufe, die seit 2018 in Kraft ist. Ob und wann der Heizeinsatz an Ihrem Kachelofen getauscht werden muss, richtet sich nach dem Baujahr des Ofens und den Abgaswerten bei der Verbrennung.
Übergangsfristen für ältere Heizeinsätze
Baujahr | Zeitpunkt der Nachrüstung / Austausch |
---|---|
bis 31.12.1974 oder nicht feststellbar | bis 31.12.2014 |
von 01.01.1975 bis 31.12.1984 | bis 31.12.2017 |
von 01.01.1985 bis 31.12.1994 | bis 31.12.2020 |
von 01.01.1995 bis 21.03.2010 | bis 31.12.2024 |
Grenzwerte für Kachelofeneinsätze
BImSchV | CO [g / m3] | Staub [g / m3] | Wirkungsgrad in % |
---|---|---|---|
1. Stufe / ab 22.03.2010 | 2,0 - 2,5 | 0,075 | 80 |
2. Stufe / ab 31.12.2014 | 1,25 | 0,04 | 80 |
Gibt es Ausnahmen?
Wie bei allen Verordnungen lässt auch die BImSchV Ausnahmen zu, so dass nicht jeder Kachelofeneinsatz bis Ende 2024 getauscht werden muss. Ausgenommene Feuerstätten hat der Gesetzgeber genau definiert.
» Öfen, welche die einzige Wärmequelle im Haus sind
» offene Kaminöfen, die nur selten befeuert werden
» Grundöfen
» historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden
» Kochherde, Backöfen und Badeöfen
Austauschpflicht? Was Sie jetzt tun können!
Heizeinsatz tauschen
Bei einem Kachelofen lassen sich mit einem neuen Heizeinsatz sehr schnell und unkompliziert die geforderten Grenzwerte einhalten. Ein kompletter Abriss ist nicht nötig, da der neue Einsatz passgenau in die bestehende Ofenverkleidung eingesetzt wird.
Grenzwerte nachweisen
Halten ältere Kachelofeneinsätze die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid ein, sind diese vom Austausch ausgenommen und dürfen in Betrieb bleiben. Der Nachweis ist durch eine Vorlage des Herstellers oder eine Messung des Schornsteinfegers möglich.
Kachelofen stilllegen
Wird Ihr Kachelofen nicht mehr benutzt, kommt nach Ablauf der Frist auch eine Stilllegung infrage. In einem solchen Fall, dürfen Sie den Ofen allerdings auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr anfeuern.
Partikelfilter nachrüsten
Auch Feinstaubfilter können dazu beitragen, die geforderten Grenzwerte einzuhalten und der Austauschpflicht nachzukommen. Dabei wird zwischen aktiven und passiven Partikelfiltern unterschieden.