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Der Schornsteinfeger: Wie oft muss er kommen?

Hin und wieder ist es soweit: Der Schornsteinfeger kommt zur Überprüfung vorbei und schaut nach Schornstein, Feuerstätte, Emissionswerten & Co. In manchen Häusern schaut er jedoch häufiger nach dem Rechten und bei manchen seltener. In diesem Beitrag erfahren Sie, was überhaupt gesetzlich vorgeschrieben ist und welche Feuerstätten öfter vom Bezirksschornsteinfegers überprüft werden.

Ein Schornsteinfeger von hinten fotografiert auf einem Dach, davor eine Ankündigung dazu, dass der Schornsteinfeger zur Schornsteinreinigung kommt

Wie oft im Jahr muss der Schornsteinfeger kommen?


Leider lässt sich pauschal nicht sagen, wie oft Schornstein, Ofen oder andere Elemente geprüft werden müssen. Dies hängt nämlich von einigen Variablen ab:

  • Welche Art von Heizsystem beziehungsweise Feuerstätte haben Sie in Ihrem Haus? Einige müssen technikbedingt häufiger und andere seltener geprüft werden.
  • Welche Arbeiten müssen genau durchgeführt werden? Kehr- oder Überprüfungsarbeiten an Schornstein und Feuerstätte sind beispielsweise oft aufwendiger, als eine schnelle Messung der Emissionswerte.

Aufgrund der verschiedenen Aufgaben kann ein Schornsteinfeger manchmal nur einmal im Jahr vorbeikommen, im nächsten Jahr aber dafür vielleicht dreimal. Als Grundlage dafür dienen die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung KÜO) und der vom Schornsteinfeger ausgestellte Feuerstättenbescheid.

Ein Schornsteinfeger kniend auf einem Schornstein, um diesen zu reinigen

Hinweis

Handelt es sich um den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, müssen Sie sich um nichts kümmern. Der wird nämlich automatisch die Fristen notieren und dann bei Bedarf wieder zu Ihnen kommen. Handelt es sich um einen freien Fachmann des Schornsteinfegerhandwerks, müssen Sie selbst aktiv werden.


Feuerstättenschau – Wie oft?


Ein Schornsteinfeger kniet auf einem Dach und reinigt den Schornstein

Seltener als die Reinigung des Schornsteins findet die vom Schornsteinfegerhandwerksgesetz vorgeschriebene Feuerstättenschau statt. Sie beinhaltet unter anderem die Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit am Kaminofen, wofür beispielsweise die Umgebung der Feuerstätte auf Schäden (oft bedingt durch natürlichen Verschleiß der Bausubstanz) oder Korrosion untersucht wird. Generell ist sie sehr viel umfangreicher als die Prüfung des Schornsteins, weshalb dafür auch mehr Zeit benötigt wird.
Aktuell (seit dem 1. Januar 2013 geltend) muss vor Inbetriebnahme eines neuen Kamin- oder Pelletofens oder einer anderen Anlage sowie alle dreieinhalb Jahre eine Feuerstättenschau durchgeführt werden. Genauer gesagt spricht das Gesetz davon, dass diese Aufgabe innerhalb von sieben Jahren zweimal erledigt werden muss - es wäre also auch eine Schau nach zwei Jahren und eine nach fünf Jahren möglich. Der Einfachheit halber haben sich die meisten Schornsteinfeger jedoch auf den Rhythmus von dreieinhalb Jahren eingespielt. Als Minimum empfiehlt der Gesetzgeber drei Jahre.
Häufiger ist eine Feuerstättenschau auch nicht notwendig, da die Anlagen zwar gegenüber Witterung anfällig, aber auch nicht übermäßig empfindlich sind. Hat Ihnen ein Schornsteinfeger grünes Licht signalisiert, werden Sie ihn die nächsten Jahre nur zur Überprüfung der Abgaswerte sehen.

Wie oft kehren im Jahr?


Wie oft der Schornsteinfeger maximal im Jahr kehren darf, hängt unter anderem von der Art der Heizungsanlage ab, aber auch vom Grad der Nutzung. Besitzen Sie einen Kaminofen, können Sie sich darauf einstellen, dass bei Ihnen wahrscheinlich ein- bis dreimal jährlich gekehrt werden muss. Weniger geht nicht, mehr kommt vor, ist aber in gewöhnlichen Privathaushalten selten. 

Fristen für Kehrarbeiten:

 
Art der Feuerstätte Häufigkeit der Nutzung Kehrungen im Jahr
Feuerstätte für feste Brennstoffe (Holz, Pellet, Kohle) ganzjährig 4
regelmäßig in der Heizperiode 3
nicht regelmäßig 2
gelegentlich (weniger als 2 Mal pro Woche) 1
Pelletheizung mit rückstandsarmer Verbrennung 2
Blockheizkraftwerk 2
Feuerstätte für flüssige Brennstoffe (Öl) regelmäßig in der Heizperiode 3
nicht regelmäßig 2
gelegentlich (weniger als 2 Mal pro Woche) 1

Ofenrohre sollten Sie häufiger reinigen. Nicht unbedingt, weil sonst eine Gefahr besteht, sondern weil sich dadurch die Effizienz der Anlage verbessert. Sie können damit einen freien Schornsteinfeger beauftragen, aber Sie können die Reinigung des Ofenrohres auch selbst erledigen. Das fristgemäße Kehren des Schornsteins muss zwar der Kaminkehrer übernehmen, wenn Sie ein häufigeres Reinigen aber für nötig empfinden, können Sie auch dies selbst tun. 
Ihr Bezirksschornsteinfeger wird Ihnen gern Tipps geben, um die Reinigung durchzuführen.

Fristen der Messungsarbeiten


Wie oft der Schornsteinfeger zum Messen kommen muss, hängt von der Art der Anlage ab. In der folgenden Liste bekommen Sie einen guten Überblick:

Art der Feuerstätte/Anlage Häufigkeit der Prüfung
Verbrennungsluft- und Abluftanlagen bei Feuerstätten für feste Brennstoffe (Holz, Kohle, Pellets) einmal/Kalenderjahr
Verbrennungsluft- und Abluftanlagen bei Feuerstätten für flüssige Brennstoffe (Öl) einmal/Kalenderjahr
Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, ortsfester Verbrennungsmotor und Brennstoffzellenheizgerät für flüssige Brennstoffe (Öl) einmal/Kalenderjahr
raumluftabhängige Feuerstätte für gasförmige Brennstoffeeinmal einmal/Kalenderjahr
raumluftunabhängige Feuerstätte für gasförmige Brennstoffe einmal/alle zwei Jahre
raumluftabhängige Brennwertfeuerstätte für gasförmige Brennstoffe an einer Abgasanlage für Überdruck einmal/alle zwei Jahre
Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, ortsfester Verbrennungsmotor und Brennstoffzellenheizgerät für gasförmige Brennstoffe einmal/alle zwei Jahre

Häufige Fragen zum Thema „Wie oft kommt der Schornsteinfeger?“


Was passiert, wenn der Schornstein nicht regelmäßig gekehrt wird?

Wird ein Schornstein nicht fristgerecht gereinigt, kann sich Ruß ansammeln, was die Brandgefahr erhöht. Zudem kann es zu einer unvollständigen Verbrennung kommen, die die Effizienz der Heizanlage verringert und höhere Emissionen verursacht. Darüber hinaus drohen Bußgelder, wenn gesetzlich vorgeschriebene Reinigungen nicht durchgeführt werden.


Ja, für viele Arbeiten können Sie einen freien Schornsteinfeger beauftragen. Allerdings müssen bestimmte gesetzliche Prüfungen, wie die Feuerstättenschau, weiterhin vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Es lohnt sich, die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter zu vergleichen, um die beste Option für Ihre Feuerstätte zu finden.


Die Kosten für den Schornsteinfeger variieren je nach Art der durchzuführenden Arbeiten, der Heizung und der Region. Freie Schornsteinfeger können zudem unterschiedliche Preise anbieten. Erfahren Sie in unserem Blog mehr zur Frage „Was kostet der Schornsteinfeger“?



Kommentare 6
Einträge gesamt: 6

Ingrid Ziemer, 30.06.23 13:29

Bei uns wurden die Feuerstättenschauen am 27.03.2017 und am 30.03.2020 durchgeführt. Der nächste Termin wäre bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe von 7 Jahren im März 2024.. Muss ich einem früheren Zeitpunkt durch den Bezirksschornsteinfeger zustimmen? Außerdem wurde eine neu eingebaute Gastherme am 05.08.2022 geprüft und begutachtet. Dieser Rechnung liegt auch ein Feuerstättenbescheid bei. Müsste dann nicht der neue Prüfzeitraum von 7 Jahren greifen? Für Ihre Auskunft danke ich im Voraus.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Frau Ziemer,

da wir die Beweggründe Ihres Schornsteinfegers nicht kennen, können wir hierzu keine bestimmte Auskunft geben. Im Zweifelsfall raten wir aber immer zur friedlichen Absprache, vielleicht fragen Sie noch einmal nach? Sind Sie mit der Antwort des Schornsteinfegers unzufrieden, können Sie sich auch an Ihr Landratsamt wenden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Regina Meissner, 29.12.22 17:21

bei mir war der schornsteinfeger im märz22 jetzt kommt er schon wieder am 9.januar ist das rechtens habe eine gasheizung

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Frau Meissner,

ja, ist es. Nachlesen können Sie dies in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Eduard Moll, 12.07.22 19:54

In unserem 3-Familienhaus ist eine Ölheizung am Kamin angeschlossen und die Schornsteinfegekoster teilen sich entsprechend durch drei Parteien. Nun hat eine Mietpartei sich einen Pelletofen angeschaft und zusätzlich an den bestehenden Kamin angeschlossen. Müssen die Kaminkosten nun nicht erst durch 2, und nur die Hälfte wie bisher durch 3 geteilt werden? Also 66 2/3 zu 16 2/3 zu 16 2/3 ?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Moll,

dazu können wir leider nichts sagen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter,

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team 

Elle, 21.06.22 20:33

Ich bewohnte das Haus seit der letzten Feuerstättenprüfung im Juni 2021 nicht mehr. Kann ich beantragen, dass für dieses Jahr die Prüfung entfällt? Es ist mir auch nicht möglich, dem Schornsteinfeger Zutritt zu geben, da ich im Ausland wohne und kein andrerer Möglichkeit hat den Schornsteinfeger Eintritt zu gewähren. Welche Möglichkeiten gäbe es hier? mfG Elle

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Elle,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte kontaktieren Sie Ihren Schornsteinfeger und sprechen Sie das Problem mit diesem ab. Wir sind an dieser Stelle der falsche Ansprechpartner.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Ruth Becher, 08.05.22 11:50

Hallo ich habe mal eine Frage und zwar, muss ich meinen Aussenkamin, den ich höchstens 5 mal im Jahr zum Grillen benutze, einmal im Jahr vom Schornsteinfeger reinigen lassen, oder geht das auch alle zwei Jahre? Vielen Dank im voraus und noch einen schönen Sonntag. Mit freundlichen Grüßen Ruth Becher

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Halo Frau Becher,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Marko B., 08.12.20 07:49

Guten Morgen, ich möchte mir in meinen Keller (Werkstatt) einen Ofen (gebraucht bis 100€) stellen. Zweiter Abgaszug ist vorhanden. Auf was muss ich beim Kauf achten (Betriebsgenehmigung, etc.) Vorab schon mal Danke. VG Marko

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Marko,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Ofen sollte zumindest die in Deutschland gültige BImSchV Stufe 2 einhalten, alle weiteren Vorgaben für eine Genehmigung erhalten Sie vom Schornsteinfeger.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

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