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Schornsteinfeger Kosten: Damit müssen Sie rechnen

Veröffentlicht am 17.01.2020 08:00 | 20 Kommentare
Schornsteinfegerfigur auf Taschenrechner
Die Dienste eines Schornsteinfegers sind unverzichtbar. Er kontrolliert und wartet regelmäßig die Feuer- und Heizstätten eines Gebäudes sowie die zugehörigen Rohrsysteme. Doch welche Kosten kommen dabei eigentlich auf die Hausbesitzer (oder Mieter) zu? Eine einheitliche Antwort lässt sich nicht geben: Es kommt auf das Bundesland und die Art der Arbeit an, die der Schornsteinfeger verrichtet. Doch lesen Sie hier mehr dazu im Detail.

Berechnung der Kosten
In der Kehr- und Überprüfungsordnung ist gesetzlich festgelegt, welche Arbeitswerte (AW) die Schornsteinfeger für ihre jeweiligen Tätigkeiten, wie das Kehren des Schornsteins, berechnen sollen. Bei bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern bleiben diese Vorgaben fixe Vorschrift. Das Bundesland bestimmt zudem, wie viel ein AW den Verbraucher kostet. Der entsprechende Preis bewegt sich in Deutschland zwischen 92 Cent und 1,01 Euro (teilweise 1,05 Euro mit Mehrwertsteuer). Freie Schornsteinfeger haben dort ein bisschen mehr Spielraum. Jedoch darf nicht immer ein freier Anbieter beauftragt werden. Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger muss den sogenannten Feuerstättenbescheid erstellen. Hierfür muss er eine regelmäßige Feuerstättenschau durchführen - dabei handelt es sich um eine Überprüfung der Feuerungsanlagen des jeweiligen Hauses.
Welche Leistung kostet was?
Die Erstellung und Änderung eines Feuerstättenbescheids ist mit einer Gebühr von 10 AW zu berechnen. Inbegriffen sind dabei bis zu drei Anlagen, wie zum Beispiel Kaminöfen, für die Feuerung. Gibt es mehr, erhöht sich die Rechnung für jede zusätzliche Anlage um 2 AW. Maximal dürfen 30 AW berechnet werden. Muss ein entsprechender Bescheid zusätzlich, beispielsweise für eine neue Heizungsanlage ausgestellt werden, werden hierfür ebenfalls 2 AW berechnet. 

Nicht inbegriffen sind dabei die Kosten für die eigentliche Feuerstättenschau. Diese schlagen mindestens mit 11,7 AW zu Buche. Dabei ist die erste Nutzungseinheit (beispielsweise Wohnung im Mehrfamilienhaus) inbegriffen. Für jede weitere Nutzungseinheit kommen 4 AW dazu. Werden Abgasanlagen bzw. Gruppen von Abgasanlagen überprüft, kostet jeder vollständige Meter sowie der letzte angefangene Meter von senkrechten Teilen 1 AW. Außerhalb von Gebäuden dürften allerdings maximal 3 Meter berechnet werden. 

Für jede zusätzliche Feuerstätte kommen 6 AW als Aufschlag dazu. Zudem dürfen Zuschläge für erhöhten Arbeitsaufwand genommen werden. Für schwer erreichbare Gebäude sind dies 0,7 AW. Für Inseln und Halligen ohne feste Verbindung zum Festland beträgt er je nach Bezirk zwischen 10 und 25 Prozent.
Leistung Arbeitswerte ca. Eurowert (inklusive MwSt.)
Erstellung und Änderung eines Feuerstättenbescheids
bis zu 3 Feuerungsanlagen 10 AW 12,5 €
jede weitere Feuerungsanlage
(max. 30 AW)
2 AW pro Anlage 2,62 €
Feuerstättenschau
Grundwert
(einschließlich erster Nutzungseinheit)
11,7 AW 15,36 €
Grundwert für weitere
Nutzungseinheit
4 AW 5,25
Grundwert für weitere
Nutzungseinheit
4 AW 5,25
Abgasanlagen/Gruppen von Abgasanlagen
pro Meter senkrechter Teile
(Außerhalb von Gebäuden max. 3m)
1 AW 1,25 €
zusätzliche Feuerstätten 6 AW 1,25 €
weitere Zusatzgebühren
Zuschlag für schwer erreichbare Gebäude 0,7 AW 0,73 €
Zuschlag für Inseln und Halligen ohne
feste Verbindung zum Festland
10-25 %
Zweitbesichtigung, weil der Zugang beim
ersten Termin ohne sachlichen Grund verwehrt wurde
10,5 AW 11,02 €
Schau der Feuerstätte, die auf ausdrücklichen
Wunsch des Hausbesitzers/ Mieters durchgeführt wurde
18,9 AW 19,85 €
alle Arbeiten an Werktagen (einschließlich Samstag) vor 6:00 und nach 18:00 50% aller Beträge
Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen 100% aller Beträge
Sonstige Tätigkeiten und Arbeitswerte
Feststellung des Feuchtegehalts von festen Brennstoffen 6 AW 6,3 €
Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte
(beispielsweise Emissionen)
3 AW pro Anlage 3,15 €
Kontrolle von Dämmungen von Leitungen und Armaturen 3 AW pro Anlage 3,15 €
Kontrolle der Außerbetriebnahme von Heizkesseln 3 AW pro Anlage 3,15 €
Kontrolle der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften
über die Ausstattung von Zentralheizungen
3 AW pro Anlage 3,15 €
Kontrolle von Vorrichtungen an Umwälzpumpen 1 AW pro Anlage 1,05 €
Kehr- und Überprüfungsarbeiten
(Bei Rohren: 8,30 Euro für den ersten Meter und 36 Cent für jeden weiteren Meter)
1 AW pro Anlage 1,05 €

Freie Anbieter dürfen diese Werte jedoch unterbieten. Ihre Kosten sind frei verhandelbar und damit nicht derart hoch. Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, die bis zu 30 Prozent erreichen können. 
Warum variieren die Kosten?
Erstens können die Kosten für die Tätigkeiten der freien Kaminkehrer variieren, weil diese ihre Preise selbst bestimmen dürfen. Zweitens ist auch die Gesetzgebung unterschiedlich für die bevollmächtigten Anbieter: In manchen Bundesländern darf beispielsweise die Anfahrt als fester AW berechnet werden. In anderen Ländern wird eine Pauschale festgelegt. Diese darf in einigen Bundesländern jedoch zehn Euro nicht übersteigen, in anderen schon. Je nach Bundesland gibt es auch Unterschiede, ob die Mehrwertsteuer bereits in den AW enthalten ist oder nicht. 

Unterscheiden können sich die Kosten auch aufgrund der Heizungsart, ihrer Größe sowie ihres Alters. Anlagen, die feste Brennstoffe benötigen, sind durchschnittlich teuer. Eine Holz- und Pelletheizung verursacht beispielsweise Kosten in Höhe von 40 bis 60 Euro für die regelmäßigen Mess-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten. Heizungen, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe (Öl, Erdgas) nutzen, kommen auf 20 bis 50 Euro (20-40 Euro für eine raumluftunabhängige Heizung, 40 bis 50 Euro für eine konventionelle Anlage). Gelegentlich genutzte Kamine schlagen mit 20 bis 30 Euro zu Buche. Täglich genutzte Kamine kosten 70 bis 80 Euro.

Kommentare

Hallo, kann es richtig sein, dass eine Bauabnahmerechnung für eine Gasbrennwertheizung (Viessmann) in Nds. 276,91 € für ein EFH beträgt? Abnahmebescheinigung mit Zuschlag Abgasanlage = 137€ + Feuerstättenbescheid = 18€ + Messtätigkeit = 77,70€ + MwSt = 44,21 = insgesamt 276,91€.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Ulf,

das ist gut möglich. Eine Gebührenübersicht finden Sie in der KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung).

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Ulf, 24.02.2023 10:30

Die Kehr-und Überprüfungsordnung regelt allerdings auch nur die sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten, welches nur vom bevollmächtigten ausgeführt werden dürfen. Dieses sind die Feuerstättenschau, nebst Bescheit, Prüfung nach den Gebäudeenergiegesetz. usw. Abnahmen ist es eine Ländersache. Hier werden die Gebühren von der Landesbehörde vorgegeben und das sind meist pauschalisierte Sätze. Auf diese hat der Bezirksschornsteinfeger keinen Einfluss und darf diese weder kürzen noch abändern. Bei den sogenannten freien Schornsteinfegertätigkeiten hat jeder Kunde die freie Wahl seines Schornsteinfeger. Und hier macht der Wettbewerb den Preis. Es greifen da auch keine Arbeiteswerte. Der Eine nimmt 30,- fürs Kehren und der nächste 130,-, ähnlich ist es bei der Messung.Der Markt macht den Preis und war so von der EU und der Regierung gewollt. Liberalisierung hat leider nicht nur Vorteile.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Strand,

vielen Dank für Ihre Nachricht. So haben wir es auch in unserem Ratgebertext beschrieben.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Christian Strandt, 18.12.2021 20:29

Hallo Ofenseite. Wir wohnen in einem Einfamilienhaus der Stadt Graz und zahlen für zwei Kamine 276 Euro, obwohl wir sie nicht benutzen. Es kommt auch kein Kaminfeger mehr. Wir haben eine E-Heizung. Der Kaminfeger bekommt bezahlt, obwohl er keine Leistung bringt und warum so hohe Kaminkosten? Laut Aussage vom Verwalter werden die Kamine nach Quadratmeter abgerechnet und die Kamine sind zu bezahlen, weil es eine Siedlungs-Abrechnung ist. Stimmt das so?.Lg

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Eckhart,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Hierzu können wir als Ofenvertrieb leider keine Aussage treffen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Helmut Eckhart, 13.04.2021 09:33

Sehr geehrte Ofenseite, ist diese Rechnung noch normal? Reihenhaus in Berlin-Tempelhof mit einer einzigen Gastherme im Keller, sonst nix. Der Schornsteinfeger hat sich die Therme fünf, sechs Minuten angeschaut, dann im Nachbar-Kellerzimmer, durch das das Abgasrohr in den Kamin führt dort kurzer Blick (sechs, acht Sekunden) aufs Rohr, anschließend unten in die Ofenklappe, vielleicht 15 Sekunden, das wars. Rechnung mit zwei Posten: 1. Kehr-und Überprüfungstätigkeiten netto 31,08 € plus 2. Überprüfungs- und Messtätigkeiten netto 40,44 €. Kehrarbeiten gab es definitiv keine. Und: Er stieg nicht aufs Dach. Gesamtbruttorechnung 85,11 €. Letztes Jahr mit Dachbesteigung brutto 78,02 €. Andere Rechnung, aus dem Wendland: Bauernhof mit zwei(!) Feuerstellen, Öl und offener Holzkamin. Dort wurde nur ein(!) Posten berechnet: Kehr- und Überprüfungstätigkeiten gemäß Feuerstättenbescheid: 34,57 € netto. Brutto: 41,14 €, bei viel höheren Anfahrtkosten. Kann das sein? Dank und Gruß, Ulli Kulke

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Kulke,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Da wir nicht vor Ort waren, ist es schwierig eine Bewertung der Rechnung abzugeben. Bei Problemen mit Ihrem zuständigen Schornsteinfeger können Sie sich an die Schornsteinfegerinnung wenden. Diese werden Ihnen kompetent weiterhelfen können!

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Ulli Kulke, 11.02.2021 17:12

sehr geehrte Damen und Herren, in der KÜO ist eine Übersicht der Arbeitswerte. Das ist soweit klar. Ich finde jedoch keine Grundlage über den Preis für ein Arbeitswert. Können Sie mir helfen. MfG. Thomas Hauck

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Hauck,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die zugrundegelegten Gebührensatz finden Sie in der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen unter §6 Absatz 3. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

thomas hauck, 07.02.2021 14:30

Meine Rechnung von Bezirksschornsteinfegermeister ( Schortnsteinfegermeister SERBSER aus Saalfeld für 2021 listet überhaupt nicht die auf der Rechung bereits vorgedruckten Überschriftspalten wie KÜO , Anzahl , m/min , Arb.-Wert mit entsprechenden Zahlenwerten auf. Die diesjährige Rechnung für 2021 belief sich für die 2 Positionen Kehr -und Überprüfungstätigkeiten ( von Kamin ) sowie Mess- und Abgastätigkeiten ( für Gastherme ) auf 103 Eur. 2020 waren es noch 85 Euro und 2015 waren es 54 Euro . Also nun 6 Jahren fast eine Verdoppelung der Rechnung für die selben durchgeführten Arbeiten . Wo soll dies noch hinführen ? 200 Euro schon im Jahr 2026 ??? ). Haben die Bezirkschornsteinfegerkosten wirklich so viel höhere Ausgaben ( Fixkosten Personalkosten ) pro Jahr ???

Andreas Schütz, 03.02.2021 11:09

Mein Bezirksschornsteinfegr hat 2 Termine zusammen gelegt. Feuerstättenschau und 2 Jahresüberprüfung für unsere Gastherme im Spitzboden, also direkt unter dem Dach. Für die Feuerstättenschau hat Er den Grundwert (also inkl. erster Nutzungseinheit) plus eine Schau je Feuerstätte berechnet, obwohl es insgesamt nur eine Nutzungseinheit gibt . Die Erste also die Einzige ist. Für die 2 Jahres Überprüfung wurde wieder ein Grundwert berechnet, obwohl Rüstzeit, Anfahrt, Weg zum Haus, etc........ja insgesamt nur einmal anfallen und der Grundwert ja genau das abdecken soll. Zeitaufwand insgesamt ca. 15 Min, Rechnungsbetrag knapp 100€ inkl. Mwst. Nächstes Jahr kommt Er aber wieder, für irgendeine andere Messung. Anfrage beim Bezirk Arnsberg läuft.

Bernd Zips, 03.12.2020 15:56

Unsere in die Jahre gekommene Gastherme wurde durch eine Neue ersetzt. Für Prüfung u. Begutachrung vorab wurden 63,07 berechnet. 10 Monate später kamen 2 weitere Rechnungen: Feuerstättenbescheid 12,50 und Gebrauchsabnahme 94,61€. Es handelte sich nicht um ein neues Projekt, lediglich um Austausch der alten gegen eine neue Therme. Ist das seriös vom Schwarzen Mann?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei Problemen mit dem Schornsteinfeger empfehlen wir, dass Sie sich an die zuständige Innung wenden. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Werk, 24.11.2020 15:13

Wir haben für eine 15 minütige Tätigkeit eine Rechnung über 166,- EUR erhalten. Die Arbeiten waren nicht erkennbar, es wurde 1x für ca 2 Min am Schornstein gemessen, die restliche Tätigkeit bestand darin, etwas in den Computer einzutippen. Bisher haben wir bei unserem sehr netten Schornsteinfeger max. 50,-Eur. bezahlt. Nun ist es eine neue Crew die mit 2 Mann antanzt und eine überraschend hohe Rechnung erstellt. Für mich nicht nachvollziehbar.

Gabriele rödel, 23.11.2020 19:20

Auch ich habe meine Re bekommem .€ 178,33 für 4 min Kamin reinigen + Messung am Pelletsofen dauer ca 30-35 min gesamt . geht nicht viel zu teuer . Völlig überzogen. Suche mir einen günstigeren kaminfeger.

Horst Wörner, 20.10.2020 09:47

Ich habe heute die Rechnung von meinem Schornsteinfeger bekommen und bin total geschockt. Ich habe eine 5 Jahre alte Gasheizung und einen offenen Kamin, der nie genutzt wird. Überprüfung Abgasleitung Kellergeschoss und 1.OG 150.23 Euro. Feuerstättenschau 77.33 Euro. Zusammengerechnet sind das 227. 56 Euro. Der Mann war vielleicht 15 Minuten da. Das kann doch nicht korrekt sein, oder?

Marianne Williamson, 14.10.2020 19:35

Langsam muss der Staat da durchgreifen, es kann nicht sein, dass die Preise in 4 Jahren um das Doppelte steigen. 2016 habe ich für Kehr- und Überprüfungsarbeiten ca. 50 € gezahlt, jetzt sind wir schon bei ca. 100 € für die gleiche Tätigkeit. Wenn die Kosten jetzt jährlich so zunehmen, wird es nicht mehr bezahlbar sein. 5 min Arbeit 100 €, dass wäre ein Stundensatz von 1200 € das ist absurd.

Max Meier, 08.10.2020 20:18

Der Kaminkehrer war vor drei Wochen bei uns. Keine 5 Minuten auf dem Dach und 35,87 € in Rechnung gestellt. Keine Ahnung was er gemacht hat. Das ist ein Stundensatz von 430 €! Immerhin sind das hoheitliche Tätigkeiten und dafür haben die Kaminkehrer das Monopol.

Johannes Weiss, 08.10.2020 14:46

Eigentlich müßte es Feuerschutz Show heißen.Der Herr der Götter kam hat die Abgaswerte gemessen nach 3 Minuten fertig und weiter nichts.Aber dann eine Messrechnung und eine über die Feuerschutzschau geschickt ohne etwas zu kontrollieren.Na wenn das mal kein Betrug ist.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Kunze,

am besten wenden Sie sich mit Ihren Beobachtungen an die bei Ihnen ansässige Schornsteinfegerinnung.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

W.Kunze, 24.09.2020 20:01

Ich habe von meinem Schornsteinfeger eine Rechnung für 2020, für die Messung meiner Gasheizung und die Reinigung des Kamins erhalten in Höhe von 135.-€ erhalten. Für die exakt selbe Tätigkeit habe ich 2017 einen Betrag in höhe von 102.-€ bezahlt. Es wurden die AW von 1,05 auf 1,2 hochgestuft und die Kehrgebühren von 56.-@ auf 82,5€ erhöht, obwohl sich weder am Gebäude noch an der Heizungsanlage etwas geändert hat. Eine Erhöhung von über 30% in 3 Jahren ist schon heftig, die Inflationsrate lag in den 3 Jahren bei ca. 6 %.

Bernd Geißbauer, 10.09.2020 07:14

Auch ich habe eine überhöhte Rechnung über 135,- Okken, früher nachvollziehbar und nach Reklamation nicht durchgeführter Tätigkeiten wie Reinigen des Schornsteins, wurden plötzlich verschiedene Pauschalen aufgeführt mit Hinweisen auf KÜO.

R. Wolf, 01.09.2020 14:01

Die angeblich dem Wettbewerb dienende Freigabe einzelner Kaminkehrerleistungen hat auch bei uns zu unverhältnismäßigen Mehrkosten geführt. Der Kaminkehrer kann jetzt verrechnen was er will, es gibt keine Aufsicht und keine Konkurrenz. Das frühere System war deutlich wirtschaftlicher.

Thilo Endrich, 30.08.2020 09:50

Meine Rechnung beläuft sich auf 155,- EUR. Ich war schockiert. Bislang habe ich mal 30,- und in dem nächsten Jahr höchstens 60,- EUR gezahlt. Was für ein Preianstieg?! Ich wünschte, meine Gehaltsanpassung würde das ausgleichen!

R. Küsters, 25.07.2020 11:00

Ich habe die Ölheizung gegen eine neue Gastherme ausgewechselt. Jetzt kam der Bezirksschornsteinfeger und hat die erst Abnahme gemacht. Er war ca. eine Stunde da. Als er fertig war fragte ich was er zu bekommen hätte. Er winkte ab und gab mir zur Antwort ich bekäme eine Rechnung. Nach drei Tage kam auch die Rechnung die sich gewaschen hatte 172,00 € für eine Stunde. Ich habe die Rechnung reklamiert bei ihm das ich diese Summe nicht bezahle. Ich finde für eine Stunde ist das unverschämt. Er lies sich auf nichts ein, seine Rechnung wär nach den neusten Bestimmungen die das Land Rheinlandpfalz und Bund vorschreiben. Ist das gerecht was ich hier erlebe?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Stahl,

tatsächlich gab es 2020 ein paar Änderungen der Kehr- und Überprüfungsordnung. 1 AW hat seit dem 09.07.2020 einen Wert von 1,20 €. Alleine eine Minute Arbeitszeit hat den Wert von 1 AW, hinzu 10 AW für den Feuerstättenbescheid und 11,7 für die Feuerstättenschau. Pro Meter Abgasleitung kommt 1 AW dazu. Da wir nicht wissen, welche Tätigkeiten der BSFM bei Ihnen durchgeführt hat, können wir Ihnen nicht genau ausrechnen, warum die Rechnung so hoch erscheint. Aber alle Tätigkeiten und die entsprechende Anzahl der Arbeitswerte sollten auf der Rechnung die Sie bekommen haben gelistet sein. Hier finden Sie die Festsetzung der AW in der KÜO: http://www.gesetze-im-internet.de/k_o/anlage_3.html

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Edwin Stahl, 14.07.2020 14:27

Ich habe eine Gasheizung.Vor einigen Wochen war der Schornstein -Feger da.Etwa 5Min.Rechnung kam die Tage. Kehr- und Überprüfungsgebühr 62,80 AW =67,82€ So einen Stundensatz hat noch nicht einmal mein Rechtsanwalt.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Schnurbusch,

die Kosten für die Schornsteinfegerarbeiten sind nach KÜO festgesetzt und wurden gerade auf 1,20 € pro 1 AW angehoben. Wenn Ihnen die Rechnung Ihres Schornsteinfegers zu hoch erscheint, können Sie versuchen, das nächste Mal einen freien Schornsteinfeger zu engagieren: https://www.ofenseite.com/schornsteinfeger-handwerksgesetz

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Schnurbusch,Otto, 12.07.2020 10:25
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