Wenn Sie für die sichere Abführung der Rauchgase eines
Kaminofens einen
Edelstahl-Schornstein montieren wollen, müssen Sie sich, neben
anderen Vorschriften auch an die Regelung zur Sicherung des Abgasrohres in der Höhe halten. So darf der Schornstein
ohne Abspannung in Deutschland nicht über ein Mindestmaß über das jeweilige Dach herausragen. Ragt Ihr Schornstein dagegen weiter als die meist festgesetzten 3 Meter vom letzten Befestigungspunkt in die Höhe, ist eine zusätzliche Befestigung zwingend erforderlich.
Bei Einhaltung der zugelassenen drei Meter wird diesbezüglich von einer freien Auskragung, also einer freien Kraglänge gesprochen. Bei dieser so bezeichneten Kraglänge bei einem Edelstahlschornstein handelt es sich explizit um genau die Länge, die bei Außenbefestigungen vom letzten Wandhalter aus bis zur Mündung des Schornsteins gemessen wird. Wichtig bei der freien Kraglänge sind allerdings auch der Durchmesser der Abgasanlage sowie der Abstand von der Wand.