Darf man einen Kaminofen ohne Abnahme betreiben?

Dr. Daniel Pfeiffer
2021-06-17 17:10:00 / Kaminofen - Wissen Kaminofen - Gesetze Kaminofen - Ratgeber Wissenswertes Gesetze & Förderungen Alle Ratgeber / Kommentare 25
Kaminofen nicht ohne Abnahme betreiben

Dass man einen Kaminofen nicht ohne Abnahme betreiben darf, ist nicht jedem klar. Hier erfahren Sie, warum Sie ohne Prüfung durch den Schornsteinfeger keinen Ofen betreiben dürfen. Welche Gefahren bestehen und welche Strafen ohne Abnahme auf Sie zukommen. Wie der Prüfkatalog für Ihren Kamin aussieht und was passiert, wenn keine Freigabe erteilt wird.

Inhalt:

Sie erfahren in diesem Artikel:

  • Ob ein Kamin immer abgenommen werden muss.
  • Welche gesetzlichen Grundlagen in welchem Bundesland gelten.
  • Was genau bei der Abnahme durch den Schornsteinfeger geprüft wird.
  • Wieviel die Abnahme eines Ofens kostet.
  • Welches Strafmaß für einen Ofenbetrieb ohne Abnahme gilt.
  • Was Sie tun können, wenn Ihnen der Schornsteinfger die Abnahme verweigert.

Muss ein Kamin abgenommen werden?

Die Antwort lautet ja. In Deutschland besteht die Pflicht, alle Feuerstätten abnehmen zu lassen. Geregelt ist dies in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Neue oder baulich veränderte Feuerstätten dürfen erst benutzt werden, wenn sie der Schornsteinfeger auf sicheren Betrieb geprüft hat. Er muss Ihnen schriftlich bestätigen, dass die Feuerungsanlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Da Kaminöfen als Feuerstätte gelten, ist das Betreiben ohne Abnahme verboten. Grund ist die Gefahrenabwehr. Vom Kamin darf keine Brandgefahr ausgehen und Abgase müssen sicher abgeleitet werden. Welche Folgen eine falsche Einrichtung der Zu- und Abluft hat, wird am Beispiel von auftretenden Vergiftungen durch Kohlenmonoxid deutlich.

Gesetzliche Bestimmungen

Hier finden Sie die Gesetzestexte zur Abnahme von Feuerstätten für Ihr jeweiliges Bundesland.

Bundesland Gesetz, Artikel, Abschnitt
Baden-Würtemberg BW LBO, § 67, (5)
Bayern BayBO, § 78, (3)
Berlin BauO Bln, § 83, (3)
Brandenburg BbgBO, § 83, (2)
Bremen BremLBO, § 81, (2)
Hamburg HBauO, § 77, (2)
Hessen HBO, Anlage zu § 63, V 4
Mecklenburg-Vorpommern LBau O M-V, § 82, (2)
Niedersachsen NBauO, § 40, (6)
Nordrhein-Westfalen BauO NRW, § 42, (7)
Rheinland-Pfalz LBauO, § 79, (2)
Saarland LBO, § 41, (6)
Sachsen SächsBO, § 82, (3)
Sachsen-Anhalt BauO LSA, § 81, (2)
Schleswig-Holstein LBO, § 79, (3)
Thüringen ThürBO, § 81, (2)

Eine große Auswahl an Kaminöfen finden Sie in unserem Shop!

Abnahme des Kaminofens: Was wird geprüft?

Die gesetzlich vorgeschriebene Abnahme verhindert, dass Sie einen Kamin ohne Zustimmung des Schornsteinfegers betreiben und dient Ihrer eigenen Sicherheit. Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister - Name und Adresse erhalten Sie über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - nimmt die Anmeldung Ihres neuen Kaminofens entgegen und prüft diesen nach Einbau und Anschluss auf eine Reihe von sicherheitsrelevanten Kriterien.

Überprüfung des Brandschutzes

Ein wichtiger Punkt bei der Ofenabnahme ist auch der Brandschutz. Sind die Abstände zu nicht feuerfesten Materialien und Oberflächen eingehalten? Schließt die Tür des Kaminofens dicht? Wie sieht der Schornstein aus - ist er dicht oder feucht? Schließlich wird noch der Zug des Kamins geprüft und kontrolliert, ob die Abgase der Verbrennung komplett und gefahrlos nach außen geführt werden.

Was kostet die Abnahme eines Kaminofens?

Nach der Abnahme erhalten Sie von Ihrem Schornsteinfeger einen schriftlichen Bescheid. Außerdem wird er Ihnen die Überprüfung auf Basis der Kehr- und Überprüfungsordnung in Rechnung stellen. Die Kosten dafür unterscheiden sich von Region zu Region. Je nach Aufwand können Sie aber zwischen 40 und 160 Euro einrechnen.

Welche Strafen drohen, wenn Sie einen Kamin ohne Abnahme betreiben?

Nach den Bauordnungen der Länder sind neue oder veränderte Feuerstätten anzumelden. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro gegen den Betreiber des Ofens geahndet. Illegal betriebene Öfen können vom Schornsteinfeger stillgelegt oder eine Anmeldung und Nachbesserungen verlangt werden. Erfahrungsgemäß sind die zuständigen Behörden aber nicht an erster Stelle am Eintreiben von Bußgeldern interessiert. Statt auf Abschreckung wird vielerorts auf Einsicht gesetzt.

Oberstes Ziel ist es, alle Kaminöfen zu überprüfen, damit sie nicht ohne Abnahme betrieben werden.Denn mangelnder Brandschutz kann zu einem Kaminbrand führen, der auf das gesamte Haus übergreift. Können Sie keine Abnahme-Bescheinigung Ihres Schornsteinfegers vorlegen, wird der entstandene Schaden meist nicht von den Versicherungen abgedeckt. Diese übersteigen allerdings ein mögliches Bußgeld bei Weitem. Daher warnen Versicherungsexperten davor, einen Kaminofen ohne Abnahme zu betreiben!

Darf man einen Kaminofen ohne Abnahme betreiben?

Nein! Wird der neue Kaminofen von Ihrem Schornsteinfeger nicht freigegeben, darf er nicht betrieben werden.

Mein Ofen wurde nicht abgenommen, was tun?

Wird der neu angeschlossene Kaminofen nicht freigegeben, darf er nicht betrieben werden. Nehmen Sie den Kamin ohne Abnahme in Betrieb, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Achten Sie schon bei der Planung einer Ofenanlage auf die gesetzlichen Anforderungen. Lassen Sie sich von Experten beraten. Fragen Sie zum Beispiel unsere Fachverkäufer oder Ihren Schornsteinfeger. Die Fehler, die Sie bei der Planung vermeiden, müssen Sie nicht im Nachhinein beheben. Gibt der Schornsteinfeger Ihre Feuerstätte nicht frei, erhalten Sie einen Mängelbericht. Bevor die Abnahme endgültig verweigert wird, bekommen Sie Zeit, die Feuerungsanlage nachzubessern.

Mit etwas Aufwand die Abnahme erreichen

Kleinere Mängel, wie nicht eingehaltene Sicherheitsabstände und Fehler bei der Montage oder beim Anschluss der Ofenrohre sind schnell behoben. Schwieriger wird es, wenn sich der vorhandene Schornstein als ungeeignet erweist oder der Kaminofen nicht zu den Räumlichkeiten passt. Hier erreichen Sie mit kleinen Nachbesserungen nicht viel.

Um Abnahmeprobleme frühzeitig auszuschließen, sollten Sie bereits in der Planungsphase das Gespräch mit Ihrem Schornsteinfeger suchen. Auch durch eine kompetente Beratung beim Ofenexperten stellen Sie sicher, dass der neue Kaminofen zu Ihrer Raumsituation passt. So vermeiden Sie durch rechtzeitige Information und Beratung unnötigen Ärger und Streit.

Was bemängelt der Schornsteinfeger? So können Sie vorgehen
+ Fehler bei der Montage Montageservice beauftragen
+ falsch angeschlossene Ofenrohre ✓ auf den richtigen Zusammenbau der Ofenrohre achten
+ schlechter Schornsteinzug Schornsteinsanierung oder Zugverstärker einbauen
+ Kaminofen erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht ✓ Feuerstätte erneuern
+ Sicherheitsabstände werden nicht eingehalten Kalziumsilikatplatten einbauen

Mehr Produkte finden Sie in unserem Shop

Sie wollen mehr Info´s? In unserem Blog erfahren Sie mehr!

Wissen

Kamin ohne Schornstein: Welche Möglichkeiten gibt es?

Zum Artikel >>

Technik

Kaminofen-Lexikon: Was bedeutet Bauart 1 und 2?

Zum Artikel >>

Gesetze

Diese Kamin Vorschriften sollten Sie beachten!

Zum Artikel >>


Kommentare 25
Einträge gesamt: 25

Peter K., 14.04.23 00:16

Im Juli 2022 habe ich mir einen neuen Pelletofen mit Wasserführung zugelegt, und im März 2023 wurde dieser in Betrieb genommen. Der Schornsteinfeger hat bei der Abnahme des Ofens und der Feuerstättenschau eine Abgasmessung im Rauchrohr des Ofens durchgeführt, und dazu ein Loch in das ansonsten abgedichtete Rauchrohr gebohrt. Ist das so bei der Inbetriebnahme erforderlich ???

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Peter K.,

das ist bei messpflichtigen Geräten ganz normal. Ist keine Messöffnung vorhanden, muss sie hergestellt werden, so wie Ihr Schornsteinfeger das getan hat.  

Viele Grüße Ihr ofenseite-Team

Andreas, 17.02.23 20:33

Guten Abend, Wir möchten einen Kamin mit Wassertasche + Leichtbauschornstein selbst einbauen. Ich traue mir das zu, da ich mein Haus nahezu selbst gebaut habe. Unser Bezirksschornsteinfeger hat dem Aufstellungsort sowie dem Aufbau zugestimmt. Allerdings nimmt er den Ofen+Schornstein nur ab, wenn dieser durch eine Fachfirma eingebaut wird. Darf der der Bezirksschornsteinfeger das velangen? Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Andreas

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Andreas,

ja, das darf Ihr Schornsteinfeger verlangen. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Mario, 27.09.22 18:48

Hallo liebes Ofenteam, wie verhält es sich in einem Havariefall, wenn eine Abnahme einer Feuerstelle zwar ansteht - aber erst in 3 Monaten ein Termin dafür zu kriegen ist - nun aber in der kommenden Heizperiode z.B. der Strom für längere Zeit ausfällt und das Haus auskühlt und ggf. dadurch Schaden nimmt. Darf man in einem solchen Fall den Ofen in Betrieb nehmen? Vielen Dank und beste Grüße

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Mario,

auch in diesem Fall dürfen Sie den Kaminofen nicht einfach in Betrieb nehmen.Feuerstätten müssen immer vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Im Schadensfall würde dann beispielsweise auch keine Versicherung einspringen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Andreas Klaasen, 28.07.22 15:26

Hallo, ich hatte eine Immobilie gemietet und zwei Kachelöfen betrieben, die völlig defekt sind und daher aus allen Poren qualmten. Es fehlte sogar ein Abschlußdeckel eines Rauchrohres zum innneraum führend, weshlab alles oft sehr verqualmt war.. Der vermieter hat mir nicht gesagt, daß die öfen defekt waren, weshalb ich sie den Winter nutzte. Es wurde sogar schriftlich behauptet, die öfen seien abgenommen worden, was wohl eine Lüge war. Wer haftet nun für Schäden, die daraus entstanden sind? Habe ich selber einen fehler gemacht?

Hallo René,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können und wollen an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben. Unser Rat: Fragen Sie den zuständigen Schornsteinfegermeister. Dieser wird wissen, was er wann abgenommen hat. Grundsätzlich sollte man aber Öfen die qualmen nicht betreiben, bis die Ursache bekannt ist.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Nico, 22.04.22 16:07

Hallo liebes Ofenseiteteam, wir möchten unseren Ofen sehr nah an die Wand und den Schornstein stellen, weil es ein 50x50 cm Eckkamin von der Firma Hark ist. Unsere Wände sind aus Ytong und nicht brennbar. Trotzdem müssen wir laut Kamin Beschreibung den Mindestabstand von 20 cm einhalten. Nun habe ich bei Ihnen auf der Seite gelesen, dass man dies wahrscheinlich umgehen kann, wenn man eine Calciumsilikatplatte (rings rum) nutzt. Somit würden wir unseren Abstand zur Wand und Schornstein gern auf 5 cm verringern. Frage 1: Ist dies grundsätzlich möglich, mit diesen benannten Platten? Frage 2: Wenn die Feuerstätte 1x so abgenommen wurde, kann es im Nachgang z. B. bei einem Bezirksschornstrinfeger wechsel Probleme geben? LG Nico

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Nico,

letztendlich entscheidet Ihr Schornsteinfeger, was er abnimmt und was nicht. Mit Ihm sollten Sie die Frage daher auch besprechen. 5 cm sind aber definitiv ein zu geringer Abstand!

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Simone, 28.01.22 21:08

Hallo. Wir haben vor 8 Wochen ein pelettofen gekauft ,im Fachgeschäft. Vorher war ein normaler Holz kamin angeschlossen . Das Fachgeschäft wollte sich mit dem Schornsteinfeger in Verbindung setzen, was die Firma aber nicht tat. Heute hat der Schornsteinfeger unseren Ofen still gelegt, weil wir ein extra Rohr in unseren Schornstein brauchen. Der Schornstein ist nass. Frage kann ich die Firma dafür verantwortlich machen? Hätten Sie nicht die Pflicht gehabt uns aufzuklären , das erst der Schornsteinfeger kommen muss? MfG

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Simone,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Einen rechtlich verbindlichen Rat können wir Ihnen nicht geben. Ein Pelletofen darf grundsätzlich nicht ohne vorherige Berechnung und Prüfung einfach an einen vorhandenen Schornstein angeschlossen werden. Letztendlich sind Sie aber selbst dafür verantwortlich, sich mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister abzustimmen. Dennoch sollte sich ein seriöser Händler an Absprachen halten, Sie kompetent beraten und auch mit der Problematik vertraut sein. Leider sind Sie da wohl an ein schwarzes Schaf der Branche geraten. Benötigen Sie weitere Hilfe, kontaktieren Sie gern unsere Fachberater. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Karsten Weiß, 07.11.21 17:19

Ich habe 2020 ein in 2000 gebautes Haus mit Kamin im Wohnzimmer gekauft. 2021 hat der Schornsteinfeger gewechselt. Der Neue fordert nun nach einer Feuerstättenschau die Stillegung des Kamins innerhalb einer 6-Wochen-Frist. Damit kann das ja wohl kaum an geänderten Emissionsvorgaben liegen, nach denen die Frist noch bis 2024 wäre. Wie kann es sein, dass im 21. Jahrhundert ein Kamin eingebaut und 20 Jahre lang betrieben wird und der vorherige Bezirksschornsteinfeger 20 Jahre lang bei seinen Feuerstättenschauen nie etwas daran bemängelt/den Kamin schon längst stillgelegt hat? Der hier schon oft genannte Ermessensspielraum des jeweiligen Amtsinhabers grenzt offenbar an freie Willkür oder der Vorgänger hat (warum auch immer) 20 Jahre lang ganz fest die Augen verschlossen bei seinen Feuerstättenschauen! Was kann ich tun?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Weiß, 

leider können Sie in diesem Fall gar nichts tun. Der Schornsteinfeger hat das letzte Wort und der Vorbesitzer vermutlich einfach Glück. 

Viele Grüße Ihr ofenseite-Team

Esther, 25.03.21 17:30

Moin, ich habe letzte Jahr ein Haus gekauft, in das ich demnächst einziehen werde. In dem Haus befindet sich eine Gastherme (zählt die auch als Feuerstelle?) und im Wohnzimmer befindet sich ein Holzofen aus Metall, der auf dem blanken Holzfußboden steht, mir ist klar, das da ein Fliesenschild hin muß. Heute telefonierte ich mit dem Bezirksschornsteinfeger und der erzählte mir, das er seit drei Jahren nicht mehr in dem Haus war, weil die Feuerstellen abgemeldet wurden. Gründonnerstag kommt er vorbei, um sich das alles mal anzusehen. Meine Frage ist, kann mir die Gebäudeversicherung daraus einen Strick drehen? Und kann ich die Vorbesitzer, die mir nichts von der Abmeldung sagten beim Kauf, haftbar machen für eventuell entstandene Schäden am Kamin und deren Beseitigung? Ich ging ja in guten Glauben davon aus, das alles koscher ist.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder den Verbraucherschutz. Dass Sie sich an den Bezirksschornsteinfeger gewendet haben, war ein erster richtiger Schritt. Aussagen zu Haftung und ähnlichem können wir als Onlinehändler leider nicht treffen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Nils Joppien, 02.02.21 23:50

Hallo ofenseite team, ich habe ein Haus gekauft und ein Kamin ist noch angeschlossen, an sieben stellen verteilt im Haus waren wohl mal Kamine angeschlossen, denn da klaffen nur noch Löcher im Schornstein. Der Kamin wäre momentan die einzige Heizmöglichkeit, dann tritt der Rausch aber oberhalb in alle Räume aus. Muss ich jetzt den Schornsteinfeger kommen lassen, damit er eine Momnetaufnahme macht? Und kann ich die Löscher mit Kupferblechen verkleiden, damit ich die Abwärme vom Schornstein nutzen kann? Vg Nils

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Joppien,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das ist kein einfaches Thema. Wir empfehlen eine Vorabprüfung bzw. Begutachtung durch den Bezirksschornsteinfeger. Er wird wohl verlangen, die Löcher komplett zu verschließen bzw. zu verputzen, sodass keine giftigen Abgase in die Räume dringen können. Alternativ könnte auch wieder in jedem Raum ein kleiner Kaminofen eingebaut werden. Dazu beraten Sie unsere Fachberater gern!

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Ronny, 21.11.20 21:16

Hallo, ich habe trotz Einbeziehung des BZMs schon vor dem Bau massive Probleme mit dem BZM!Habe nach seinen Vorgaben gebaut! Und noch 2 x umgebaut bis zur Abnahme! Nun hörte ich ,dass ein Ofen auf Rädern als mobile Feuerstätte noch abnahmepflichtig sei. Ist dem wirklich so? Standort ist Sachsen. Besten Dank für ihre Mühe

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ob ein Ofen abnahmepflichtig ist, hängt unter anderem davon ab, wie oft und wo sie den Ofen nutzen wollen. Leider können wir Ihnen hier keine verbindliche Antwort geben, da diese Entscheidung auch im Ermessen des Schornsteinfegers liegt. Bei gravierenden Problemen mit Ihrem ansässigen Schornsteinfeger empfehlen wir, sich mit der zuständigen Innung in Verbindung zu setzen oder einen Anwalt zu kontaktieren. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Andy FORST, 04.11.20 13:50

Hallöle durch unseren Speicher geht der Kamin. Der kaminfeger möchte eine Überprüfung machen der kamin ist von den Eigentümer im Erdgeschoss genutzt. Wir dürfen oder k{nnen nicht zu unseren Gas Wasser Stromzähler sind eingeschlossen müssen wir den kaminfeger öffnen was ist wenn nicht?? Bin mal gespannt auf die Antwort Lg n. Forst

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Forst,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte sich z.B. die Revisionsöffnung auf dem Speicher befinden, muss man dem Schornsteinfeger Zutritt gewähren. Dieser Umstand ist gesetzlich vorgeschrieben und kann bei Verweigerung zu einer Geldstrafe führen. Für genauere Informationen möchten wir Sie bitten, sich an den Mieterbund oder einen Anwalt für Mietrecht zu wenden. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Toni, 11.10.20 20:12

Hi! Kann man einen mobilen Ofen (Zeltofen etc.) in einem Gartenhaus ohne Genehmigung betreiben ohne Ärger zu bekommen? Danke und LG

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Toni,

vielen Dank für Deine Nachricht. Das Thema bewegliche Feuerstätten ist ein Graubereich in den Verordnungen. Unsere Empfehlung ist es, den Schornsteinfeger zu informieren, damit er Bescheid weiß.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Andreas Hermann, 05.06.20 20:38

Guten Tag, Ist es technisch möglich, einen kaminofen wie einen Gartenkamin, also mit dem passenden Ofenrohr im Garten freistehend zu betreiben. Reichen 2 m für den Zug. ? Mit freundlichen Grüßen Andreas Hermann

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Hermann,

technisch ist es möglich einen normalen Kaminofen im Garten zu stellen. Die Länge des Rauchrohrs sollte mit einer Querschnittsberechnung ermittelt werden und senkrecht nach oben gehen, damit der Ofen effizient funktioniert. Beachten Sie aber bitte, dass der Ofen über kurz oder lang durch die Witterung und Luftfeuchtigkeit Rost ansetzen wird und dementsprechend Schaden nimmt. Weniger anfällig sind Öfen die komplett aus Gusseisen bestehen oder einer der Gartenkamine aus unserem Sortiment:  https://www.ofenseite.com/gartenkamin

Mit besten Grüßen, Ihr ofenseite-Team

Schuster, 09.05.20 18:23

Hallo, wir haben ein ungewöhnliches Problem mit einem Nachbarn. Und zwar hat er sich einen normalen plastikpavillion aufgebaut direkt hinter unserem Zaun. Nun haben wir festgestellt das er sich einen Ofen (zum kochen und heizen) den er anscheinend mit Holz betreibt selber zusammen geschustert hat, ein Gussrohr ragt aus der Pavillon plane. Wir haben unseren Schornsteinfeger darauf angesprochen und er hat uns ans Ordnungsamt verwiesen, dieses fühlt sich nicht zuständig und meint Polizei oder Feuerwehr wäre Ansprechpartner/ die sehen aber auch keine Veranlassung. Wir sehen es als große Brandgefahr, da drum herum unser holzzaun steht, sowie von 2 anderen Grundstücken große Hecken angrenzen die sofort in Brand stehen würden.wen können wir informieren?

Antwort Redaktion Ofenseite:

Hallo und Danke für Ihren Kommentar. Sie haben bereits alle relevanten Stellen informiert. Allen voran das Ordnungsamt, was in solchen Fällen in der Tat zuständig wäre. Zusätzlich könnten Sie es noch über das Landratsamt versuchen. Oder Sie suchen das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und versuchen die Situation so zu klären. An der Tatsache, dass Ihr Nachbar sich eine Feuerstelle zum Kochen gebaut hat und die Abgase über ein Ofenrohr anführt, ist nichts illegal.

Dagmaria, 29.04.20 15:46

Liebe Redaktion, vielleicht wissen Sie da weiter... wir haben vor über einem Jahr unsere Gasheizung durch ein neueres Modell auswechseln lassen. Der Heizungsbauer bot ein Komplettpaket an. Nun kam der Bezirksschornsteinfeger zu seiner gewohnten Überprüfung und stellte überrascht fest, dass wir einen neue Heizung haben... er wusste von nichts! Rücksprache beim Heizungsbauer ergab, dass dieser per Post die benötigten Papiere rechtzeitig abgeschickt hätte - beweisen kann er das allerdings nicht. Der Schornsteinfeger behauptet, keine Nachricht erhalten zu haben. Seine Rechnung ist nun erheblich höher (aufgrund angeblich gestiegener Gebühren) als wenn er diese zeitgerecht vor über einem Jahr gestellt hätte. Wie sehen Sie das bzw. können Sie uns einen Tipp geben - beide Parteien sind stur und schieben dem Postboten die Schuld in die Schuhe :-(... zahlen sollen wir aber trotzdem alleine. Liebe Grüße und Gesundheit!

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Dagmaria,

leider können wir Ihnen an dieser Stelle mit keinem Trick weiterhelfen. Der Schornsteinfeger muss bei Änderung einer Feuerstätte informiert werden und würde sich meistens auch vor oder während des Umbaus melden, um die Planung zu begutachten. Sie können nur versuchen, beide Parteien an einen Tisch zu bekommen und so eine Einigung zu erwirken. 

Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr ofenseite-Team

Ferdinand Kaiser, 24.02.20 16:18

ein Heizungsbauer hat einer Verwandten einen Kaminofen geliefert und eine Kernbohrung im DM des Ofenrohrs in den Schornstein gemacht. Ein Ofenrohr wurde von ihm nicht geliefert, nur das doppelwandige Wandfutter. Dieses Wandfutter, das in der Länge genau mit dem Schamotterohr des Kamins abschloss, habe ich mittels feuerfestem Mörtel in den Schornstein eingeputzt. Nun verlangt der Kaminkehrer zur Abnahme den nachträglichen Einbau eines Sattelstückes!! Wie kann man diesen Zwang umgehen?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Kaiser,

wenn der Einbau nicht vorher mit dem Schornsteinfeger abgesprochen wurde oder er bei einem Vorgespräch das Sattelstück explizit erwähnt hat, ist er durchaus berechtigt den nachträglichen Einbau einzufordern. Der Schornsteinfeger bestimmt, ob Sie den Ofen betreiben dürfen oder nicht. Wird er in die Planung nicht miteinbezogen, müssen Sie leider damit rechnen, dass er Änderungen zur Brand- und Betriebssicherheit fordert.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Elisabeth M., 20.02.20 14:15

Hallo, wir haben in unserem Neubau einen Kaminofen eingebaut (Schmitzker N03, 12kW), dieser wurde von uns selbst angeschlossen und eingebaut. Nun fordert der Kaminkehrer eine Fachunternehmererklärung, diese haben wir jedoch nicht. Der Kaminkehrer verweigert uns deswegen die Abnahme, ist dies rechtens? Vielen Dank für eine Antwort. Freundliche Grüße

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Elisabeth,

dem Schronsteinfeger ist hier beizupflichten, da er tatsächlich eine Fachunternehmererklärung einfordern kann, welche bestätigt, dass der Ofen nach Hersteller- und Landesvorgaben aufgebaut und installiert wurde. Häufig werden Schornsteinfeger schon während der Planung miteinbezogen und nehmen einzelne Bauabschnitte ab. Wenn dies nicht vorher geklärt wurde, kann es natürlich sein, dass sich Ihr zuständiger Kehrer deswegen querstellt. Wir empfehlen Ihnen noch einmal das Gespräch mit ihm zu suchen, denn geht es um den Betrieb eines Ofens, hat der Schornsteinfeger das letzte Wort.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr ofenseite-Team

KF, 21.01.20 12:43

Guten Tag, wir sind verzweifelt! In unser neues Haus haben wir uns von einer Fachfirma einen Kamin als Raumteiler bauen lassen. Diese hat vorab die Planung an den Schornsteinfeger geschickt und ihn auch vor Baubeginn informiert, damit er die Chance hatte den Kamineinsatz vor dem Trockenbau zu begutachten. Leider nahm er die Angebote nicht an. Nun nimmt der Schornsteinfeger diesen Kamin seit einem Jahr nicht ab. Alle Hersteller der Teile wurden schon um Nachweise gebeten, es wurden Simulationen gerechnet, Fachleute (Mitverfasser der TROL) um Stellung gebeten, aber alles hilft nichts. Lösungsansätze liefert der Schornsteinfeger nicht, er sagt immer nur, dass es so nicht geht und die Vorschriften nicht eingehalten sind, jegliche Gegenbeweise zählen für ihn nicht. Was können wir tun? An wen kann man sich wenden? Gestern blieb ein dreistündiger!!!!!!! Ortstermin wieder ohne Ergebnis. Langsam geht uns die Puste aus, für jegliche Hilfestellung wären wir sehr dankbar.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

es tut uns sehr leid, dass Sie sich in einer solch misslichen Lage befinden. Die Situation ist wirklich sehr verzwickt, da der Schornsteinfeger natürlich das Projekt auch vor dem Bau abnicken sollte. Die einzige Lösung, die uns einfällt, ist, sich mit der Schornsteinfegerinnung in Verbindung zu setzen und dort um Hilfe zu bitten.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr ofenseite-Team

Detlef Schwarze, 18.11.19 18:53

Mal eine etwas außergewöhnliche Frage: Wie sieht es aus, wenn ein Kaminofen in einem Wohnmobil eingebaut wird? Dem TÜV ist es egal. Es gibt in der StVO ein haufen Regelungen, wenn es um Gas- oder Dieselheizungen geht. Entscheidend dafür ist immer das E-Prüfzeichen (ECE). Bei einem Festbrennstoffofen gibt es solch ein Prüfzeichen ja nicht. Ein Bezirksschornsteinfeger kann aufgrund der wechselnden Standorte für ein KFZ auch nicht zuständig sein. Ist so etwas nun erlaubt, oder nicht? Egal wie, wo steht darüber etwas geschrieben? Gruß Detlef Schwarze

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Schwarze,

grundsätzlich ist es so, dass ein "beweglicher" Ofen nicht zugelassen werden muss. Nur wenn der Wohnwagen einen festen Standort bekommt, kommt der Schornsteinfeger ins Spiel. Zur eigenen Sicherheit ist aber zu empfehlen, dass alle Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden, welche auch bei einem Gebäude eingehalten werden müssen. Man kann sich hier z.B. an Holzständerbauweisen orientieren. Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite: 09191 - 320610

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Martin Vössing, 15.11.19 20:17

Muss ich ein kaminofen neu abnehmen lassen wenn dieses schon erfolgt ist und der alte nur gegen einen neuen getauscht wurde? Also gleicher Standort nur neuer Ofen?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Vössing,

da es sich um einen neuen Ofen handelt, muss er auch neu vom Schronsteinfeger abgenommen werden. Denn auch beim neuen Ofen muss festgestellt werden, ob er den entsprechenden Normen entspricht, beim Aufstellen die Brandschutzbestimmungen eingehalten wurden und ob der Schornstein zum Ofen passt.

Viele Grüße

Ihr ofenseite-Team

Schornsteiner, 16.10.19 21:40

Es ist B***. Vegleichen KFZ mit feststehende Kamine. KFZ ist 2000 kg mit 40 - 100 kg Kraftstoff, bewegt sich mit Geschwindigkeit ab zu 350km/h. Man darf das nicht mit Kaminofen vergleichen. Es ist nur das Geld kassieren für Schornsteiner. Ich sehe damit eine Bruch von Grundgesetz.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo. Nun ja ganz so ist es doch nicht, da bei einer nicht ordnungsgemäß installierten Feuerstelle trotzdem sowohl Brandgefahr als auch die falsche oder übermäßige Ableitung von Gasen entstehen kann. Zum Wohle aller ist es demnach doch sinnvoll, wenn jemand dementsprechend kontrolliert, ob von einem Kaminofen keine solche Gefahr ausgeht.

Gregor, 14.10.19 22:16

Hallo ich möchte einen Gaskamin mit Butangas installieren. Der Händler sagt ein Kamin ist nicht nötig,und mit geeigneten konzentrischen Abgasrohren kann ein Wandanschluss erfolgen. Der Schornsteinfeger sagt das es so nicht zulässig ist! Wer hat denn nun Recht? Wenn ich mir im Bauhaus einen gasheizer hole mit einer 11Kg Flasche,den darf ich mir ins zimmer stellen,einen Gaskamin mit geschlossener Brennkammer aber nicht???? Danke vorab. Mfg.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Gregor,

hat der Händler Ihnen gesagt, wo die konzentrischen Abgasrohre hinführen sollen, wenn nicht in einen Schornstein? Ein Ofen der keinen Schornstein braucht, hat für gewöhnlich auch keine Abgasrohre. Hat er aber einen Abgasstutzen dann sollten die Ableitung auch über einen Schornstein erfolgen. Prinzipiell raten wir Ihnen sich daran zu orientieren, was der Schronsteinfeger sagt, denn er hat das letzte Wort. 

Benjamin Richter, 11.10.19 10:05

Wenn ich einen abgenommenen Kamin anders stellen möchte muss ich diesen neu abnehmen lassen???

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Richter,

da Sie beim Umstellen eines Ofens auch das Rauchrohr und vermutlich den Anschluss an den Schornstein verändern sowie Brandschutzbestimmungen beachten müssen, ist eine Abnahme erforderlich.

Yuruz, 19.09.19 23:55

Ich habe einen Schrebergarten-haus. Im Haus habe ich einen Kaminofen. Brauche ich auch eine Abnahme? Gibt es spezielle Vorgaben dafür?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo,

Das betreiben eines Ofens in einer Gartenanlage sollte sowohl mit dem Vorstand des Vereins, als auch mit dem zuständigen Schornsteinfeger abgesprochen werden. Nähere Informationen erhalten Sie in diesem Beitrag: https://www.ofenseite.com/ofen-fuer-gartenhaus

Andrea Winkler, 22.08.19 21:58

Guten Abend Wir wohnen seit 12 monaten zur Miete. Vor 10 Tagen, erfuhren wir vom schornsteinfwget, der Kamin ist wegen erheblichen mängeln nicht freigegeben. Eine Abnahme, wurde nie zuvor gemacht. Wir haben im Winter, wegen Nichtwissens der Mängel, auf zuraten des Vermieter, sehr viel geheizt. Ist das ein Grund, zur fristlosen Kündigung des mietvergältnisses?? Vg Andrea winkler

Anwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Frau Winkler,

leider können wir Ihnen bei diesem Anliegen nicht weiterhelfen. Wir raten Ihnen aber, sich noch einmal mit dem Schornsteinfeger und dem Mieterschutzbund in Verbindung zu setzen und dort um Rat zu fragen. Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Ihre Vorteile bei ofenseite.com
Gratis Versand
Kurze Lieferzeiten bei Lagerware
Rechnung
Klarna Kauf auf Rechnung ab 1€
Geld zurück
Sicher einkaufen - Flexibel bezahlen