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Ist der Betrieb eines Werkstattofens in der Garage erlaubt?

Veröffentlicht am 29.05.2022 08:00 | 1 Kommentar
Ist der Betrieb eines Werkstattofens in der Garage erlaubt?

Aufstellen, anzünden und los? Ohne diverse Vorschriften zu erfüllen, darf ein Werkstattofen ebenso wenig in Betrieb genommen werden wie ein Kaminofen. Dabei ist es egal, ob Sie den Ofen in Ihrem Wohnzimmer, in der Werkstatt oder einer Garage aufstellen. Welche Voraussetzungen Sie für die Inbetriebnahme erfüllen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhalt:


Sie erfahren in diesem Artikel:

  • Was einen Werkstattofen von anderen Öfen unterscheidet.
  • Wie die Garagennutzung gesetzlich geregelt ist.
  • Wann Sie einen Ofen in der Garage aufstellen dürfen.
  • Welche Voraussetzungen für einen Ofenbetrieb im Gartenhaus gelten.
  • Welche Vor- und Nachteile mit einem Ofen im Garten verbunden sind.
Welche Vorteile hat ein Werkstattofen im Hobbyraum?

Was ist ein Werkstattofen?


Werkstattöfen sind leistungsstarke Öfen, die vorzugsweise in Werkstätten, Lagern und großen Hallen aufgestellt werden. Aber auch in Wohnungen, Verkaufs- und Gasträumen werden sie immer beliebter. Grund dafür ist die schnelle Wärmeabgabe, durch ihr spezielles Funktionsprinzip. Denn im Gegensatz zur Strahlungswärme von Kaminöfen, arbeitet ein Werkstattofen mit Konvektion. Durch diesen Wirkmechanismus wird die Ofenwärme über die Luftzirkulation schnell im Raum verteilt.

Um die Frage zu beantworten, ob ein Einsatz auch im Gartenhaus oder der Garage sinnvoll ist, muss erst einmal geklärt werden, was mit Garage gemeint ist.

Warmluftöfen für Werkstatt & Co.

Was ist eine "Garage"?


Die Garagenverordnungen (GarVo) der Bundesländer definieren sehr genau, was eine Garage ist und welche Vorschriften sowohl für den Bau als auch für den Betrieb gelten. Vorrangig dienen Garagen dem Unterstellen von Fahrzeugen. Daher müssen sie von Gegenständen freigehalten werden, die nicht unmittelbar zum Fahrzeug gehören.

Unterschieden werden:

  • Kleingaragen bis 100 m²
  • Mittelgaragen von 100 bis 1000 m²
  • Großgaragen über 1000 m² Stellfläche

Garagennutzung – was ist erlaubt?

Garagen haben eine Zweckbestimmung und dürfen nur als solche benutzt werden. Eine dauerhafte Zweckentfremdung beispielsweise als Hobbywerkstatt sowie das Lagern brennbarer Materialien sind verboten. Ist die Garage gemietet, kann der Vermieter per Vertrag festlegen, wie die Garage genutzt werden darf.

Kein offenes Feuer in der Garage

Der Brandschutz hat in der Garagenverordnung oberstes Gebot. Für Kleingaragen ist dieser nicht gesetzlich geregelt. Per Gesetz verboten sind dagegen Rauchen, offenes Feuer und das Lagern brennbarer Stoffe in Mittel- und Großgaragen.

Öfen sind in Garagen nicht erlaubt

Wann ist in der Garage ein Werkstattofen erlaubt?


Sobald Sie entscheiden, die Garage anderweitig zu nutzen, etwa als Werkstatt oder Hobbyraum, ist auch das Aufstellen eines Ofens kein Problem mehr. Das gilt allerdings nur, wenn Sie den Raum nicht nebenbei als Garage gebrauchen. Egal wo ein Ofen aufgestellt wird, es gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben. Dazu gehören beispielsweise das Einhalten bestimmter Sicherheitsabstände oder die Abnahme der Feuerstelle durch einen Schornsteinfeger.

Welche Vorteile hat ein Werkstattoen im Hobbyraum?

Der Werkstattofen im Hobbyraum - was sind die Vorteile?


Nicht jeder Hobbyraum verfügt über eine eigene Heizung. Werkstattöfen sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den Raum dennoch schnell zu heizen. Empfehlenswerte Modelle sind typische Warmluftöfen, die auf Konvektionstechnik basieren - sie verteilen die Wärme sehr schnell im Zimmer. Bei mit Varianten mit Gebläse lässt sich sogar bestimmen, wohin die Warmluft zuerst geleitet werden soll.

Werkstattofen als günstige Heizmöglichkeit im Gartenhaus

Der Werkstattofen im Gartenhaus - schnelle und günstige Wärme


In einem Gartenhaus gelten dieselben Vorteile: möchten Sie es im Winter schön warm haben, können Sie sich dort für überschaubare Kosten einen Ofen installieren lassen. Je nach Größe des Gartens sparen Sie damit im Vergleich zur Installation eines gewöhnlichen Heizkörpers viel Arbeit. Aber auch hier gilt: ein paar Dinge sollten Sie vor Kauf und der Inbetriebnahme klären.

Voraussetzungen für den Ofenbetrieb im Gartenhaus

Zunächst sollten Sie sich mit der Vereinssatzung der Gartensiedlung vertraut machen. Viele Vereine erlauben weder Kamin noch Werkstattofen im Gartenhaus. Auf einem eigenen Grundstück oder wenn ein Ofen laut Satzung erlaubt ist, greifen die gesetzlichen Bestimmungen zur Erlaubnis der Inbetriebnahme. Dafür muss der Schornsteinfeger die Feuerstelle, das Ofenrohr und den Schornstein abnehmen. Im Vorfeld sollten Sie einiges Bedenken und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Kann der Aufstellort die Brandschutzbestimmungen erfüllen?
  • In Holzhäusern müssen brandsichere Rohr-Durchführungen eingebaut werden.
  • Wände und Boden in Ofennähe müssen evt. brandschutzsicher ausgekleidet werden.
  • Achten Sie auf die richtige Heizleistung, damit Ihr Gartenhaus nicht überhitzt.

Vor- und Nachteile eines Werkstattofens im Gartenhaus

Vorteile

  • umweltfreundliches und schnelles Heizen
  • Feuchtigkeit und Schimmel gezielt bekämpfen
  • kostengünstig in Anschaffung und Unterhalt

Nachteile

  • Umbauten für Ofenrohr und Schornstein
  • Platz muss vorhanden sein
  • Einschränkungen bei Gartenhausnutzung

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Kommentare

Hallo guten Morgen liebe Ofenfreunde, ich habe in meine Gartenhütte einen Ofen mit 5 kW Leistung eingebaut. Ich bekomme keine Abnahme vom Schornsteinfeger. Dieser schreibt mir folgende Nachricht: Leider kann ich Ihnen das nicht genehmigen, weil dann müssten Sie einen Edelstahl Schornstein errichten welcher mind. 3.5 Meter lang sein müsste. Ich kann Feuerungsanlagen abnehmen, aber nicht wenn der wichtigste Teil -die Abgasanlage- fehlt. Feuerungsanlagen bestehen aus: 1. Feuerstätte 2. Verbindungsstück 3. Abgasanlage/ Schornstein Wer hat Erfahrung mit Öfen in Gartenlauben und kann helfen ? Wie bekomme ich (dennoch) eine Abnahme ? Grüße aus Rüsselsheim am schönen Main Alexander

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Kühn,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Feuerstätte für Festbrennstoffe darf nur in Kombination mit einem Schornstein betrieben werden. Der Schornsteinfeger hat vollkommen recht, wenn er Ihnen die Abnahme verweigert. Und das macht er sicher nicht, um Sie zu ärgern, sondern zu Ihrer eigenen Sicherheit!

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Alexander Kühn, 08.03.2021 10:06
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