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Kaminofenverbot 2024? Das müssen Sie wissen!

Veröffentlicht am 03.08.2022 14:27 | 14 Kommentare
Abzeichen Zulassungen

Zum 31. Dezember 2024 läuft die letzte Übergangsfrist der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung ab. Für Feuerungsanlagen, die vor 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind, gelten dann bestimmte Emissions-Grenzwerte. Wir erläutern, für wen die Kaminofen-Vorschriften relevant sind und was Sie tun können, falls Ihr Ofen die neuen Vorgaben überschreitet.

Inhalt:


Sie erfahren in diesem Artikel:

  • Warum Kaminöfen nicht grundlegend verboten werden.
  • Welche Kaminofen - Modelle von der Stillegung betroffen sind.
  • Welche gesetzlichen Grundlagen gelten.
  • Ob es Ausnahmen für bestimmte Öfen gibt.
  • Was Sie tun können, um die Stilllegung zu umgehen.
  • Wie Partikelfilter das Problem lösen können.
  • Wann ein neuer Kaminofen sinnvoll ist.

Welche Kaminöfen dürfen nach 2024 noch betrieben werden?


Wichtig: Es gilt KEIN generelles Kaminofen-Verbot ab 2024! Solange Ihr Ofen die in der BImSchV festgelegten Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte einhält, dürfen Sie ihn weiterhin betreiben. Für die Zulassung nach 2024 muss Ihr Schornsteinfeger allerdings einen Nachweis über die Einhaltung der Werte verlangen. Diesen Nachweis können Sie entweder durch eine Bescheinigung des Herstellers oder durch eine Einzelmessung erbringen. Falls Ihr Holzofen die Abgas-Grenzwerte überschreitet, müssen Sie den Ofen entweder nachrüsten, austauschen oder stilllegen.

Welche Kaminöfen dürfen ab 2024 noch angefeuert werden?

Bundesimmissionsschutzgesetz - Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen


Hintergrund der neuen Bestimmungen für Kaminöfen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz, genauer die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).

Diese Verordnung regelt die Anforderungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, wie sie in Privathaushalten und im Kleingewerbe üblich sind.

Mit der letzten Novelle 2010 wurden 2 Stufen definiert:

  • BImSchV Stufe 1 betrifft Öfen, die zwischen 21. März 2010 und 31. Dezember 2014 errichtet wurden. Hier greifen folgende
    Schadstoff-Grenzwerte: 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,075 g/m³ Feinstaub.
  • BImSchV Stufe 2 gilt für Kaminöfen, die ab 1. Januar 2015 betrieben werden. Bei diesen Feuerungsanlagen gelten mit 1,25
    g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub strengere Grenzwerte.

Für bestehende Anlagen, die vor 2010 in Betrieb gegangen sind, wurden eigene Grenzwerte definiert, die mit Übergangsfristen in Kraft treten. Diese Werte liegen bei 4 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,15 g/m3 für Feinstaub. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen richten sich nach dem Baujahr:

Ende 2020 waren Öfen betroffen, die vor 1995 errichtet wurden. Ab Dezember 2024 sind nun Kaminöfen fällig, die zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb gingen.

Für welche Öfen gilt die BImSchV?


Grundsätzlich sind von den genannten Grenzwerten ab 2024 Feuerungsanlagen zur Einzelraumbefeuerung betroffen, die mit festen Brennstoffen wie Holz, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle betrieben werden. Genauer spricht die Verordnung von ummauerten Feuerstätten mit einer Leistung von mindestens vier Kilowatt.

Im Wesentlichen zählen dazu Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine. Ein gesetzliches Verbot gilt ab Ende 2024 für alle vor dem 21. März 2010 errichteten Öfen, welche mehr als die festgelegten Emissionen ausstoßen. Auch wenn Sie keinen Nachweis über die Grenzwerte erbringen, dürfen Sie Ihren Holzofen ab diesem Zeitpunkt nicht weiter betreiben.

Kaminofen Ausnahmen Austauschpflicht

Gibt es Ausnahmen für die Austauschpflicht?


Ja, der Gesetzgeber hat Ausnahmen von der Austausch- oder Stilllegungs-Pflicht definiert. Diese gelten auch dann, wenn Ihr Ofen die Emissionen überschreitet. Ausgenommen sind:

  • offene Kamine, die nur gelegentlich verwendet werden
  • historische Kamine oder Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und noch immer an Ort und Stelle stehen
  • Einzelraumfeuerungsanlagen, wenn die Wohneinheit ausschließlich über diesen Ofen oder Kamin beheizt wird (nach entsprechendem Antrag)
  • Grundöfen (also Wärmespeicheröfen wie Kachelöfen, die vor Ort handwerklich gesetzt wurden)
  • Herde und Backöfen mit einer Wärmeleistung unter 15 kW

Woher weiß ich, wie viel Feinstaub mein Kaminofen ausstößt?


Bei neueren Kaminen liefert der Hersteller in der Regel automatisch eine Bescheinigung über die Emissionswerte mit. Ist diese nicht mehr vorhanden, können Sie sich vom Hersteller die entsprechenden Daten zusenden lassen. Alternativ ist auch eine Recherche in der Online-Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. möglich.

Bei älteren Feuerstätten ist es oft schwierig, die Schadstoffwerte auf diesem Weg herauszufinden. In einem solchen Fall können Sie Ihren Schornsteinfeger mit einer Messung beauftragen.

Feinstaub Kaminofen

Was passiert, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden?


Falls Sie die gesetzliche Vorschrift nicht einhalten, wird Ihnen Ihr Schornsteinfeger Ende 2024 eine Frist setzen. In dieser können Sie Ihren alten Kaminofen nachzurüsten, auszutauschen oder stillzulegen. Tun Sie das nicht, muss der Schornsteinfeger das Ordnungsamt verständigen. Es drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

Partikelfilter zum Nachrüsten

Um für Ihren betroffenen Kamin eine Zulassung nach 2024 zu erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können beispielsweise einen Feinstaub-Partikelabscheider an Ihrem Kaminofen installieren. Diese gibt es für den Innen- als auch für den Außenbereich. Feinstaub-Filter für den Innenbereich werden direkt am Rauchrohr angeschlossen, solche für den Außenbereich am Schornstein.

Geringe Emissionen durch neue Öfen

Da Partikelabscheider etwas kostenintensiver sind, kommt es in vielen Fällen günstiger, wenn Sie Ihren alten Kaminofen durch ein neues Modell austauschen. Neue Kaminöfen halten von vornherein die in der Verordnung festgelegten Emissionswerte ein. Sollten Sie Ihren alten Ofen weder nachrüsten noch austauschen wollen, müssen Sie den Kamin stilllegen.

Förderung wasserführende Pelletöfen

Gibt es für einen neuen Kaminofen staatliche Förderungen?


Einfache Kaminöfen, die mit Scheitholz beheizt werden, sind nicht förderfähig. Staatliche Förderungen gibt es dagegen für Pelletöfen, die wasserführend sind und Wärme in die zentrale Heizung einspeisen. Voraussetzung ist, dass der Pelletofen automatisch bestückt wird und ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. In Neubauten ist außerdem ein Staubabscheider Pflicht. Bis zu 35 Prozent der Kosten können Sie sich im günstigsten Fall erstatten lassen.

Mehr Informationen zur staatlichen Förderung von Pelletöfen finden Sie auch in unserem Blogartikel: BAFA Förderung für wasserführende Pelletöfen!

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Kommentare

Meine Mutter hat sich dieses Jahr einen Pelletoffen installiert , beheizt damit nur das Wohnzimmer da keine Heizung vorhanden ist . Muss sie sich da jetzt um irgendwas gedanken machen ? MfG

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Kai, 

da bereits seit 2015 alle neu errichteten Feuerstätten die Vorgaben der BImSchV Stufe 2 erfüllen müssen, sollte es bei Ihnen keine Probleme geben.

Mit freundlichen Grüßen die ofenseite.com - Redaktion

Kai, 22.05.2023 15:42

Hallo, ich habe in einem separaten Anbau, einen Partyraum, der ansonsten keine Heizung hat, einen Kaminofen, der jährlich nur an wenigen Tagen betrieben wird. Muss der auch ausgetauscht werden?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Dieter,

bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Dieter, 20.05.2023 22:26

Meine Großeltern haben noch einen gesetzten Kachelofen Bj. 1987 sowie einen mit Holz betriebenen Kochherd von vor 1990. Muss das alles abgerissen werden ? Ist der Neubau von Kachelöfen bzw die Neuaufstellung eines Kochherdes weiterhin möglich? Ich sehe hier leider nicht durch. Vielen Dank.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo User,

Holzherde sowie Grundöfen sind von der BImSchV nicht betroffen. Ist Ihr Kachelofen tatsächlich handwerklich gesetzt, dürfen Sie ihn weiter betreiben. Ist allerdings ein Heizeinsatz verbaut, muss dieser ausgetauscht werden. Auch eine Neuerrichtung ist natürlich in beiden Fällen möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihren Schornsteinfeger, der dies vor Ort besser einschätzen kann.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

User, 16.05.2023 17:51

Hallo, wir wohnen seit zwei Jahren in einem Mitte der 50er Jahre erbauten Haus. Hier ist ein Ofen verbaut, der mehrere Räume, durch Schächte auch im oberen Stockwerk, beheizen kann. Nun stellt sich mir die Frage, woran wir erkennen können, ob es sich hier um einen Kachelofen oder Grundofen handelt. Oder fällt der Ofen nicht unter das Gesetz, weil er mehrere Räume beheizt? Ich finde das Thema noch recht unübersichtlich und ohne die Heizkraft des Ofens würde unsere Gasrechnung explodieren. Danke für den Artikel und auch schon vorab für eine Antwort. :) Beste Grüße

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Maren,

Ihrer Beschreibung nach handelt es sich um eine Warmluftschwerkraftheizung. Vermutlich ist ein Heizeinsatz verbaut, der ausgetauscht werden muss. Einen Grundofen erkennen Sie am handwerklich gesetzten Feuerraum. Ohne genauere Angaben können wir Ihnen aber nicht weiterhelfen. Der beste Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihr zuständiger Schornsteinfegermeister vor Ort.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Maren, 15.05.2023 20:29

Bestandsschutz gilt für Öfen die als Alleiheizung genutzt werden. Was heißt das genau? Wenn man z B in einem Haus in verschiedenen Zimmern einzelne Holzöfen hat und diese aber die einzigste Heizquelle sind ist es auch erlaubt?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Uw,

von der Verordnung ausgenommen sind unter anderem auch "...Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt...". Theoretisch trifft das also bei Ihnen zu. Bitte stellen Sie diese Frage aber unbedingt auch Ihrem Schornsteinfeger.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Uw, 12.05.2023 03:49

Ich habe auf willhaben einen kleinen kachelofen gefunden den man im ganzen transportieren kann. Ich möchte ihn im wz aufstellen. Auch wenn er 40jahre nicht mehr im Gebrauch war. Wenn ich ihn reinige und fachgerecht anschliesse, ist so ein kleiner kachelofen auch vom Verbot betroffen? Ich glaube nicht das es Daten zu diesem Ofen noch gibt bzw je gegeben hat.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Wolfgang,

das ist keine gute Idee. Auch wenn Sie ein Gebrauchtgerät aufstellen, gilt dies als eine Neuerrichtung einer Feuerstätte, die die Vorgaben der BImSchV Stufe 2 erfüllen muss. In Ihrem Fall ist dies stark anzuzweifeln, auch wenn ein Typenchild oder Datenblatt vorhanden wäre, Lassen Sie besser die Finger davon, denn dieses Gerät wird Ihnen kein Schornsteinfeger abnehmen. Vielleicht finden Sie ja hier etwas Passendes: Kaminöfen

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Wolfgang, 08.05.2023 19:46

Habe einen Warmluftofen Ortrand E 3020 Leistung 8kw. Baujahr 1987.laut Schornsteinfeger völlig in Ordnung! Nach Gesetz darf ich ihn ab 2024 nicht mehr nutzen? Es gibt doch Bestandschutz?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr/Frau Reitmann,

Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleiheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden. Theoretisch hätte Ihr Einsatz bereits 2020 ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen die ofenseite.com - Redaktion

E.Reitmann, 02.05.2023 22:06

Hallo, danke für Ihre Infos. Darf mein Ofen Bj. 2009 bis Ende 2024 woanders weiterbetrieben werden weil ich ihn verkaufe? Und danach mit Filter bei Erfüllung der gültigen Feinstaubwerte? Oder darf er nur bei mir vorOrt bis Ende 2024 noch betrieben werden? Danke, Gruß, H.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo H.,

dies wäre eine Neuerrichtung einer Feuerstätte. Das Gerät müsste bei Abnahme durch den Schornsteinfeger die Vorgaben der BImSchV Stufe 2 erfüllen (Staub 0,04 g/m³, CO 1,25 g/m³). 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

H., 15.04.2023 14:52

Ich habe einen Kaminofen Marke Kago Typ Genius 500, aufgestellt Sommer 1999. Nach meiner Recherche hat meine Ofen folgende Abgaswerte: 0,11 Gramm Staub und 3,9 Gramm Kohlenmonoxid. Daher lese ich aus dem § 26 der 1. BimSchV, dass mein Ofen auch nach 31.12.2024 weiterbetrieben werden darf, denn hier sind die Grenzwerte 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid. Ist meine Meinung richtig oder sehen Sie das anders. Vielen Dank für die Antwort. Mit freundlichem Gruß Rudolf

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Rudolf,

einzuhalten sind in Ihrem Fall folgende Werte: Feinstaub 0,15 g/m³, CO 4 g/m³, das stimmt so. Diese Angaben finden Sie normalerweise auf dem Typenschild bzw. dem Datenblatt. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Schornsteinfeger, dem alle Daten zur Feuerstätte vorliegen sollten.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Rudolf, 10.04.2023 09:58

Ich besitze einen Dauerbrandofen Haas und Sohn Marke Bernau Modell 13012, vor ca. 15 Jahren gekauft. Ist dieses Modell noch zulässig. ? Habe es in keiner Datenbank gefunden. Auf eine Antwort würde ich mich freuen. MFG

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Fälchle,

das können wir Ihnen ohne weitere Daten leider nicht beantworten. Auskuft geben Typenschild und/oder Datenblatt. Wurde Ihr Ofen zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen, sind folgende Grenzwerte einzuhalten: Feinstaub 0,15 g/m³, CO 4 g/m³. Auch Ihr Schornsteinfeger kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Ewald Fälchle, 02.04.2023 09:16

Einzelraumfeuerungsanlagen, wenn die Wohneinheit ausschließlich über diesen Ofen oder Kamin beheizt wird (nach entsprechendem Antrag) Liebe Leute, wo (bei welchem Amt) muss dieser Antrag gestellt werden?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo user,

dieser Antrag ist beim jeweiligen Landratsamt zu stellen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

user, 29.03.2023 16:02

Was besagt die Ausnahme der Austauschpflicht genau? Betrifft Einzelraumfeuerungsanlagen, wenn die Wohneinheit ausschließlich über diesen Ofen oder Kamin beheizt wird (nach entsprechendem Antrag) Wir haben als einzige Heizung einen Pelletsofen, der über dieHeizungsanlage gesteuert wird. Muss dieser ausgetauscht bzw. mit einem Filtersystem ausgerüstet werden oder entfällt diese Maßnahme?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Rittershaus,

bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Schornsteinfeger.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Klaus Rittershaus, 17.03.2023 19:41

Großes Lob an die übersichtliche Darstellung und Erklärung der rechtlichen Problematik an dieser Stelle ! Das ist die einzige Seite weit und breit, die alle notwendigen Informationen bündelt und auch explizit darauf hinweist, dass es kein generelles Verbot von Kaminöfen nach 2024 gibt. Woanders wird dann doch eher Angst geschürt um mittels Clickbait die Seitenaufrufe zu pushen.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Robin,

vielen Dank für Ihre nette Nachricht. Es freut uns, wenn wir helfen können. Sie haben recht, es wird derzeit, oft unbegründet, viel Panik gemacht!

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Robin, 16.03.2023 07:51

Wie lange werden neue Öfen erlaubt?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Uwe,

derzeit dürfen Kaminöfen, die die BImSchV Stufe 2 erfüllen, auch nach 2024 uneingeschränkt betrieben werden. Ausnahmen kann es regional, beispielsweise aufgrund lokaler Luftreinhalteverordnungen o.Ä., geben.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Uwe, 13.03.2023 18:03
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