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Wichtig beim Schornstein: Höhe und Abstand zum Nachbarn beachten!

EnergieWert Ost GmbH
2025-02-27 10:51:51 / Alle Ratgeber Gesetze & Förderungen Schornstein - Ratgeber Schornstein - Gesetze / Kommentare 36

Wer einen Ofen betreiben möchte, braucht zur sicheren Ableitung der Rauchgase einen Schornstein, der mit der Feuerungsanlage verbunden ist. Diesen können Sie jedoch nicht einfach auf Ihrem Dach installieren. Für den Betrieb einer Abgasanlage schreibt der Gesetzgeber klare Regeln vor. Welche das konkret sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ein Schornstein auf einem Dach und einige Abschnitte von Maßbändern, um symbolisch die Höhe darzustellen

Warum ist die Schornsteinhöhe entscheidend?


Die Höhe des Schornsteins beeinflusst maßgeblich die sichere Ableitung von Abgasen. Schadstoffe aus Rauchgasen werden sicher mit der natürlichen Luftströmung abgeleitet. Ist er zu niedrig, können sich Feinstaub und Dioxine in Bodennähe sammeln und die Gesundheit gefährden. Zudem erhöht sich das Risiko von austretendem Funkenschlag und damit die Brandgefahr.
Daher greifen beim Bau neuer Abgasanlagen bestimmte rechtliche Vorgaben, die den Standort und die Höhe eines Schornsteins klar regeln. Diese sind unter anderem in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), der DIN V 18160-1:2023-02, VDI 3781 Blatt 4 sowie in den Bauordnungen und Feuerungsverordnungen der Bundesländer festgelegt. Dabei spielen insbesondere die Dachneigung und der Abstand zu angrenzenden Gebäuden eine entscheidende Rolle.

Gesetzliche Vorgaben zu Höhe und Abstand


Die Umkreisregelung: Mindestabstände zu Gebäuden und Lüftungsöffnungen


Welchen Abstand zum Nachbarn muss der Schornstein haben? Ein wichtiger Aspekt der Schornsteinhöhe ist die Umkreisregelung. Diese bestimmt, welche Distanz zu Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen benachbarter Gebäude eingehalten werden muss, um eine Beeinträchtigung durch Abgase zu vermeiden. Die einzuhaltenden Abstände zu Nachbargebäuden richten sich dabei auch nach der Größe der Feuerstätte.

Grundregel bis 50 kW Heizleistung:

  • In einem Umkreis von 15 Metern muss die Schornsteinmündung mindestens 1 Meter über der Oberkante von Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen benachbarter Gebäude liegen.
  • Bei größeren Feuerstätten steigen die Mindesthöhen entsprechend. Detaillierte Angaben dazu sind in der BImSchV nachzulesen.
Grafische Darstellung zur Umkreisregelung: Zwei nebeneinanderstehende Häuser sind durch Pfeile mit den einzuhaltenden Mindestabständen gekennzeichnet

Tipp

Falls der erforderliche Höhenabstand baulich nicht eingehalten werden kann, sind Schornsteinverlängerungen eine praktikable Lösung.


Einfluss der Dachneigung auf die Schornsteinhöhe


Nicht nur der Abstand zu benachbarten Gebäuden, sondern auch die Art des Daches beeinflusst die Mindesthöhe eines Schornsteins.

Welche Ableitbedingungen gelten seit 2022?
Seit 2022 müssen neue Schornsteine firstnah platziert werden. Nur noch in Ausnahmefällen und unter bestimmten technischen Voraussetzungen, dürfen Schornsteine auch weiter entfernt vom Dachfirst angebracht werden. Zudem gilt: Die Schornsteinmündung muss den First um mindestens 40 cm überragen.
Für ältere Installationen (Inbetriebnahme vor dem 31.12.2021) gelten weiterhin die 2010 festgelegten Ableitbedingungen.

Dachneigung bis 20°:
Die Schornsteinmündung muss die Dachoberkante um mindestens 40 cm überragen oder einen Mindestabstand von 1 Meter zur Dachfläche einhalten.

Haus mit Flachdach

Dachneigung über 20°:
Die Mündung muss mindestens 40 cm über den First ragen oder einen horizontalen Abstand von 2,30 Metern zur Dachfläche haben.

Haus mit Spitzdach

Flachdächer oder Dächer unter 20°:
Hier wird ein fiktiver First mit 20° Neigung angenommen. Dieser bildet die Grundlage für die Höhe der Schornsteinöffnung, die auch hier 40 cm über dem Dachfirst liegen muss.

Zusammenfassung:
✔ Schornstein firstnah installieren
✔ Mindestens 40 cm über den First hinausragen

Unsere Empfehlung

Planen Sie frühzeitig und ziehen Sie einen Schornsteinfeger zur Beratung hinzu. Damit vermeiden Sie Probleme bei der Abnahme und sorgen für einen sicheren Betrieb Ihrer Feuerstätte.


Häufige Fragen zur Schornsteinhöhe und zum Abstand


Müssen bestehende Schornsteine bei Reparaturen oder Umbauten angepasst werden?

Nein, wenn es sich lediglich um Wartungs-, Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen handelt, bleiben die ursprüngliche Schornsteinhöhe und -position unverändert. Anpassungen sind nur erforderlich, wenn die Feuerungsanlage wesentlich verändert wird.


Die Regel besagt, dass die Schornsteinöffnung innerhalb eines 15-Meter-Umkreises mindestens 1 Meter über Fenstern und weiteren Öffnungen liegen muss. Ein fester horizontaler Mindestabstand von 15 Metern ist nicht erforderlich. Falls der Höhenabstand nicht erreicht wird, kann eine Schornsteinverlängerung helfen.


Firstnah bedeutet, dass der horizontale Abstand der Austrittsöffnung zum First kleiner ist als der Abstand zur Dachkante. Zudem muss der vertikale Abstand zwischen First und Schornstein größer sein als der horizontale.


Ob eine Mehrfachbelegung von Schornsteinen möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es muss eine Querschnittsberechnung erfolgen, um die ausreichende Dimensionierung sicherzustellen.



Kommentare 36
Einträge gesamt: 36

Jochen Gehring, 19.03.23 09:46

Hallo, ich möchte ein Gartenhaus neben einen außenliegenden Edelstahlrauchrohr aufstellen wieviel Abstand müsste ich einhalten

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Gehring,

je nach Bauart des Schornsteins kann der Abstand auf bis zu 7 cm reduziert werden. Bitte fragen Sie Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister, der sich vor Ort ein Bild machen kann.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Tino Radau, 15.09.22 08:20

Guten Tag, ich habe meinen Schornstein (Wienerberger) 2014 zusammen mit meinem Haus gebaut und eine Rohbauabnahme vom damaligem Bezirksschornsteinfeger erhalten. Wir wollten jetzt einen Kamin setzen lassen und neue Bezirksschornsteinfeger meinte nun bei der Begehung, dass ich meinen Schornstein um 230cm erhöhen muss. Obwohl der Schornstein 40cm über First liegt. Dabei hat er mir irgendetwas von neuen Verordnungen erzählt, wo ich aber nicht durchgestiegen bin. Mein Kaminschacht ist jetzt schon ca. 240cm hoch, von Unterkannte am Walmdach gemessen. Bei einer Erhöhung um 230cm schlägt wahrscheinlich jeder Statiker die Hände über den Kopf zusammen, zumal ich direkt am Acker gebaut habe. Was kann ich tun, einen anderen Bezirksschornsteinfeger gibt es ja nicht. Vielen Dank im Voraus.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Radau,

wie Sie bereits schrieben: Einen anderen Bezirksschornsteinfeger gibt es nicht. Leider hat dieser aber das letzte Wort. Wir können die Situation vor Ort nicht einschätzen, ist der Schornstein eventuell zweizügig und ein weiteres Gerät angeschlossen? Dann wäre eine Erhöhung tatsächlich notwendig.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Tinmaz, 02.09.22 20:51

Guten Abend Bauantrag noch 2021 gestellt. Gilt hier die neue Regelung?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Tinmaz,

das Datum des Bauantrags ist hier irrelevant. Für alle Schornsteine, die ab dem 1.1.2022 errichtet wurden/werden, gelten die neuen Vorschriften.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Conrad, Karl-Heinz, 04.06.22 10:48

Wir haben mit unseren Nachbarn 4 Wohnhäuser seit 1956 mit 1-3 WE und fränk. Giebeldach in einer Reihe mit Abstand von 30-50m. Beheizt wird mit Gas, Öl und Holz. First in West-Ost Richtung. Ein Nachbar hat einen Partyservice mit Räucherkamin und Wurstkessel! Auf der Nordseite sollen jetzt auf gleicher Höhe 4 Wohnblöcke mit je 18 WE und 3 Etagen + Penthaus gebaut werden. Die Penthauswohnung wird dabei unsere Dachfirste mit 3-6m überragen. Wie groß muß dann mindestens der Abstand von unseren Kaminen sein? Unsere Stadt ist oft die heißeste in der BRD. Vielen Dank und schöne Grüße aus Franken!

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Conrad,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister. Sicher wurde das vorher geprüft.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Günther Dorscheid, 02.06.22 12:36

Bewohne die oberste Wohnung ein terrassenmäßig angelegten Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten. Meine Balkonterrasse bildet also die Decke der darunterliegenden Wohnung, die selbst wieder eine Balkonterrasse hat. Nach Einbau der neuen Heizung 5/2022 wurde ein Abgasrohr in Edelstahl an der Hauswand befestigt. Die Mündung des Angasrohres ragt jetzt vertikal 1 m über meine Balkonbrüstung hinaus - ist also für mich sichtbar. Von der Balkonfläche ist sie 1 m entfernt. Entspricht das den Vorschriften? Müsste das Rohr nicht höher hinausragen? Wo gibt es Vorschriften für das Saarland? Mit freundlichen Grüßen Günther Dorscheid

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Dorscheid,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In diesem Einzelfall wenden Sie sich am besten an Ihren Bezirksschornsteinfegermeister. Die Vorschriften für das Saarland finden Sie hier: FeuVO Saarland

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Stefanie, 26.05.22 18:05

Vielen Dank für die wertvollen Informationen. Wir werden für unser Kamin einen separaten Edelstahlschornstein bauen. Gilt bei dem idealen Verhäeltnis 4:1 Schornstein - Kaminrohr die Länge des Schornsteins ab Bodenkante oder die Länge von der Stelle, wo das Kaminrohr in den Schornstein mündet?

Hallo Stefanie,

vielen Dank für Ihre Nachricht! Diese Angabe gilt ab der Wanddurchführung. Viel wichtiger ist aber, dass der Schornstein zum Kaminofen passt. Hierfür kann eine Querschnittsberechnung erstellt werden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Raimund Fürst, 24.05.22 08:01

Hallo, wir bewohnen eine Windmühle mit Seitengebäude. Nun möchten wir einen offenen Kamin in das Seitengebäude einbauen. Wenn wir den dafür notwendigen Abstand von 15 Metern zu den nächsten Nachbarn einhalten wollen, müssen wir ihn auf 10 Meter an unseren Mühlenturm heranrücken. Gibt es da Bedenken, denn er ist ja auch unser Eigentum. Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus Raimund Fürst

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Fürst,

haben Sie das schon mit Ihrem Schornsteinfeger besprochen? Offene Kamine dürfen eingentlich nicht mehr eingebaut werden. Seit dem 01.01.2022 gelten übrigens neue Regelungen zur Errichtung von Schornsteinen: Änderung der 1. BImSchV - Neue Vorschriften für Schornsteine

Mit besten Grüßen Ihr ofenseite-Team

Rapp, 29.04.22 19:34

Ich habe ein bestehendes Kamin für den Kachelofen. Dachneigung 30 grad. Der Schornstein hat von der Außenwand im lichten einen Abstand von 52 cm. Gemäß 1. BImSchV von 2022 müsste der horizontale Abstand vom Schornstein bis zur Dachfläche mindestens 2,30 m betragen. Wie muss ich nun messen? Von der Mitte des Schornsteins oder von der Außenkannte des Schornsteins zur Dachfläche?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Rapp,

vielen Dank für Ihre Nachricht! Sie messen immer ab Außenkante des Schornsteins.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Iris.H, 17.03.22 15:32

Guten Tag, ich wohne in einem 3er Reihenhausbungalow. Angrenzend zu unserem Grundstück, haben sie einen Schornstein angebracht, der sich genau an unserer Grundstücksgrenze befindet. Der Abstand Bodentiefe Fenster zum Schornstein beträgt 6 Meter die Höhe bis zur Öffnung, ist ca. 6.5 Meter. Meine Frage ist, müssen wir das so hinnehmen, oder gibt es andere Möglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen Schmidt

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Iris,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Wenn alle Vorschriften eingehalten wurden, werden Sie aber vermutlich nicht viel ausrichten können. Die Höhe erscheint ausreichend, um Belästigungen der Nachbarschaft durch Rauch oder Rußpartikel zu vermeiden. Je nachdem, wann der Schornstein errichtet wurde, gelten verschiedene Vorschriften. Was aktuell seit dem 01.01.2022 zu beachten ist, können Sie hier nachlesen: Änderung der 1. BImSchV - Neue Vorschriften für Schornsteine

Viele Grüße Ihr ofenseite-Team

Hanke, 25.01.22 11:58

Ich plane einen Holzofen + Schornstein in meinem Nebengebäude zu installieren. Die 15 m Abstand zu meinem Nachbarn halte ich ein. Allerdings nicht zu dem ausschließlich von mir bewohnten Hauptgebäude. Gelten auf meinem Grundstück auch die 15 m Abstand? Danke!

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Hanke,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ja, denn relevant ist auch die Höhe der nebenstehenden Gebäude. Sind diese zu hoch und zu nah am Schornstein, können je nach Wetterlage Fallwinde entstehen, die schlimmstenfalls den Rauch zurück in den Schornstein drücken. Bitte klären Sie Ihr Vorhaben mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister ab.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Ullmann, 15.01.22 20:57

Unser Nachbar ca. 10 m entfernt hat 2018 seine Heizung umrüsten lassen, um mit Öl und Holz heizen zu können. Das Edelstahlrohr ist genau gegenüber von unserem Haus angebracht. Seitdem haben wir einen widerlichen Summton. Da sich dort gegenüber unser Schlafzimmer befindet können wir fast nicht mehr schlafen. Wir haben ihn schon angesprochen. Er hat die Heizungsfirma angerufen, so was hätten sie noch nie gehabt (das Rohr führt in einen sehr tiefen Lichtschacht, er hat in den Gitterrost ein Loch gesägt, das Rohr wurde da durchgeschoben). Wir haben festgestellt, daß es besonders laut ist wenn Wind weht und es draußen kalt ist/wird, der Summton ist vor allem sehr stark in der Nacht zu hören. Unsere Heizungsfirma meinte, daß dies durchaus sein kann und unten eine Dämmmatte im Rohr helfen würde, das lehnt seine Heizungsfirma ab. Unsere Frage kann dies mit dem Edelstahlrohr zusammenhängen?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Frau/Herr Ullmann, 

diese Frage können wir Ihnen nicht per Ferndiagnose beantworten. Versuchen Sie am besten, noch einmal die Heizungsfirma zu kontaktieren und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Wir drücken die Daumen!

 Ihr ofenseite-Team

Wolfgang Hoffmeister, 14.12.21 19:27

Guten Tag! Ich wohne im zweiten Stock in einer Dachwohnung. 1.80m vor meinem Dachfenster, ragt der Edelstahlschornstein des Kamins meines Vermieters aus dem Dach. Sobald der es in seinem Wohnzimmer mollig warm haben will, ist bei mir an Lüften nicht zu denken, es zieht alles in meine Wohnung rein. Ist das zulässig?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Hoffmeister, 

hierzu können und wollen wir keine verbindliche Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich mit dieser Problematik an Ihren Bezirksschornsteinfegermeister.

Viele Grüße Ihr ofenseite-Team

Löwenbrück, 15.11.21 17:47

Wir bewohnen die Penthousewohnung in einem Neubau. Der alteingesessene Nachbar neben uns betreibt in weniger als 15 m Entfernung von unserer Terrassentüre einen Kamin, dessen Oberkante unterhalb der Oberkante unserer Fenster liegt. Es stinkt den ganzen Tag nach Kaminrauch. Irgendwie findet der Rauch seinen Weg durch die geschlossenen Türen/Fenster. Wir können überhaupt nicht mehr lüften. Kann der Nachbar sich darauf berufen, dass er die Vorschriften nicht einhalten muss, da sein Haus vor unserem Neubau stand?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Familie Löwenbrück,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an den zuständigen Schornsteinfeger. Dieser kann hierzu verbindliche Angaben machen und gegebenenfalls auch eingreifen. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Franz, 12.11.21 16:49

Habe seit 15 Jahren einen Kamin mit Holzfeuerung. Der Nachbar hat jetzt mit 6 m Grenzabstand ein doppelstöckiges Gebäude erstellt. Die Fester überragen unseren Kamin um 1 m. Muss ich für die kosten der Kaminerhöhung aufkommen?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Franz,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir aber leider nicht beantworten können. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren zuständigen Schornsteinfeger.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Karl Messmer, 07.09.21 10:15

Wir haben einen Scheitelholzofen in der Zentralheizung eines Einfamilienhauses (seit 2000 im Einsatz) durch einen neuen Ofen ersetzt der in etwa die gleiche Leistung erbringt, aber die besseren Emissionswerte aufweist. Thema ist nun der Abstand des Kamins zum Nachbarn - Abstand 14,55 m. Ist diese Änderung als wesentlich anzusehen, da dann wohl die neuen Vorschriften ab 2010 zum Abstand gelten. Da der Nachbar das Dachgeschoß in der Zwischenzeit ausgebaut hat, wäre eine Kaminverlängerung erforderlich die praktisch nicht machbar ist. Oder gilt in solchen Fällen ein Bestandsschutz?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Sehr geehrter Herr Messmer,

in solchen Einzelfallsituationen ist es immer empfehlenswert, den Bezirksschornsteinfegermeister um Rat zu bitten. Er kennt sich genau mit der Gesetzeslage aus und kann Ihnen sicher weiterhelfen. Wir drücken Ihnen die Daumen! 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team 

Frank, Sebastian, 22.07.21 13:17

Hallo, in ihrer Erklärung steht "zum Nachbarn". Meinten Sie damit Nachbarhäuser? Wir haben ein Nebengebäude, das wir umbauen wollen und dort dann der zukünftige Holzofen stehen soll. Nur ist es so, dass der Schornstein zum Nachbarn mehr als 15 Meter hat, aber zu unserem Wohnhaus unter 15 Meter liegt. Muss ich dann nach unserem Haus gehn und den Schornstein 1 Meter über unsere höchste Lüftung / Fenster bauen? Wohnen in BW. MFG Sebastian

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Frank,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Aussage trifft tatsächlich auf alle umliegenden Gebäude zu. Dies wird dann auch vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger gefordert.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Fritz Mathes, 30.05.21 09:08

Hallo, habe eine Klage von meinem Nachbarn erhalten. Ich würde unzulässige Immissionen in dessen Haus leiten. Habe einen vom Schornsteinfeger abgenommenen zulässigen neuen Ofen. Sein Anwalt behauptet, dass mein Ofen unzumutbare und nicht ortsübliche und gesundheitsschädliche Immissionen auf sein Grundstück leiten würde. Verbrenne Scheitholz und Braunkohlebrikett von Union, welche lt. Bedienungsanleitung zulässig sind. Der Abstand von meinem Schornstein zum Nachbargrundstück beträgt ca. 14 m. Mein Schornstein überragt die 1 Meter zur Fensteroberkante des Nachbarn. Verstoße ich gegen irgendeine Verordnung nach BmSch? Mfg Fritz Mathes

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Mathes,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider können wir hier keine Rechtsberatung erteilen. Allerdings hat der Schornsteinfeger die Anlage so abgenommen und er muss darauf achten, dass alle Regeln und Gesetze eingehalten werden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Gesa Haker, 23.05.21 18:22

Wir bewohnen einen Anbau an einem Zweifamilienhaus. Jetzt wollten wir uns einen Kamin einbauen, was der Schornsteinfeger ablehnte, da wir den Mindestabstand von 15 m nicht einhalten würden. Unser Haus liegt aber nicht gegenüber, sondern seitlich. Wir würden einen Kamin mit Außenschornstein (an der Wand) bauen wollen. Könnten Sie mir bitte eine kurze Info geben, ob dies möglich ist. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Frau Haker,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Hier geht es um einen Umkreis von 15 m. Umgehen kann man die nur, wenn der neue Schornstein das höchste Nachbarfenster um 1 m überragt.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Evelin Willrodt, 28.04.21 11:45

Ich habe auch das Problem mit dem Nachbarn. Ich kann kaum lüften, da der Kamin gegenüber den ganzen Tag raucht und stinkt. Der Schornstein geht nicht einmal über das Dach. Täglich mehrmals.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Frau Willrodt,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sind die Mindesthöhe und die Mindestabstände alle eingehalten und der Schornstein des Nachbarn wurde ordentlich ausgelegt, können Sie nur mit Ihm persönlich ins Gespräch kommen. Es ist alles gesetzlich geregelt und vom Schornsteinfegermeister abzunehmen. Dieser Nachweis sollte da vorhanden sein.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

M. Alten, 28.03.21 16:48

Sehr geehrtes Team von Ofenseite, gelten die Bestimmungen über den Kaminbau auch für Küchenabzugskamine über Dach, bezüglich Abstand zum Nachbarn und Höhe über die höchstgelegenen Fenster des Nachbarn, für eine Döner-, Pizza- und andere Speisen zubereitende Imbissbude? Mit freundlichen Grüßen M. Alten

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wenn es sich um eine Feuerstätte handelt, gelten die gleichen Regeln wie bei einer regulären Feuerstätte. Kopf des Schornsteines 1 m höher als das oberste Fenster, Mündung 40 cm über First und wenn niedriger als Nachbargebäude, dann Mindestabstand 15 m.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Harm Diesner, 20.03.21 12:52

Hallo, Ich habe mir ein Holz- Badefass mit innenliegendem Holzofen im Garten aufgestellt und habe nun Probleme mit dem Nachbarn, der meint, ich würde ihm den ganzen Garten vollenden und er könne dann auch seine Fenster nicht öffnen. Das Fass steht Luftlinie etwa 14 m von seinem Haus entfernt. Die Höhe seiner oberen Fenster betragen etwa 5 Meter. Nun dachte ich daran ein ca. 6 m hohes Rauchrohr aus Stahl aufzustellen. Dazu nun meine Frage: Brauche ich dafür eine Genehmigung von irgendeiner Behörde? Und vielleicht noch eine Frage, kann der Nachbar dagegen Einwände geltend machen? Mit freundlichen Grüßen Harm Diesner

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Diesner,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Hier ist bitte der Bezirksschornsteinfeger zu kontaktieren, da wir hier keine Auskunft geben können und dürfen. Es handelt sich theoretisch um keine genehmigungspflichtige Anlage, jedoch sollte dieser kontaktiert werden, um einen Streitfall zu vermeiden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Susan Prästin, 17.03.21 11:42

Guten Tag, unsere Nachbarn haben Ende letzten Jahres einen Schornstein eingebaut. Dieser hat definitiv keinen Abstand von 15 Metern zu unserem Fenster im Dachgeschoss. Nun habe ich hier gelesen, dass der neue Schornstein mindestens 1 Meter über anderweitige Lüftungsöffnungen des Nachbargebäudes gebaut sein muss. Zählt dazu auch der Dachausstieg für den Schornsteinfeger? Wenn ja, an wen muss ich mich dann wenden?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Frau Prästin,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Mündung des Schornsteins muss sich über 1,0 Meter gemessen ab der Oberkante des letzten Fensters befinden - innerhalb der 15 Meter Abstand vom Nachbargebäude (bei festen Brennstoffen). Bei flüssigen Brennstoffen gelten andere Abstände! Bitte konsultieren Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Tanja, 11.03.21 18:58

Guten Tag liebes Ofen-Team, Wir haben letztes Jahr einen Winkelbungalow gebaut. In unsrem Wohnzimmer haben wir einen Kamin, der auch ordnungsgemäß vom Schornsteinfeger abgenommen wurde - sowie die Höhe und der Abstand des Schornstein zu den Nachbarn. Der Schornstein hält die geforderten 15m zu beiden Nachbarn ein. Nun ist es so, dass einer der Nachbarn sein Haus erheblich vergrößern will. Durch seinen Anbau wären unsre 15m Abstand nicht mehr gegeben. Es wären allerhöchstens noch 14m. Da wir einen Bungalow haben und das Nachbargebäude 2,5 Stockwerke hat, könnten wir den Schornstein ja nicht unendlich hoch bauen. Würde uns durch den Anbau des Nachbarn im Bezug auf den Schornstein Nachteile entstehen? Könnte man uns dann die Inbetriebnahme unsres Schornstein entziehen? Kann man den Nachbarn für die entstehenden Kosten verantwortlich machen? Vielen Dank im Voraus für die Infos. MfG

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In diesem speziellen Fall möchten wir Sie bitten, sich an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu wenden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Thomas Hertrich, 22.02.21 17:54

ich plane einen Pelletofen und benötige dafür einen Edelstahlaussenkamin an meinem Balkon, der Kamin wäre mehr als 15m von den Nachbarhäuser entfernt, das Dach hat ca 35 Grad Neigung somit würde ich die 2,30m zum Dach einhalten müssen. Wie sieht es mit meinen eigenen Dachfenstern aus ? In den Gesetzestexten lese ich das die 1m Mündung oberhalb nur für fremde Fenster gelten. Habe ich bei meine eigenen Fenstern die Wahl ? Gruss Thomas Hertrich

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Hertrich,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Regel gilt wohl für alle Dachfenster - egal, ob es ein fremdes oder das eigene ist. Wir würden Sie dennoch bitten, sich mit der Frage an Ihren zuständigen Schornsteinfeger zu wenden, da dieser die Anlage letztendlich genehmigen und abnehmen muss.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Kaps, 18.02.21 15:57

Der Schornstein vom Nachbar vom Erdboden 5meter hoch dazu macht er Feuer weisser Rausch steht stundenlang in unserer Strasse kommt ins Fenster wir husten Ich habe mich beschwert dann würde ich noch angefeindet das fast jeden Tag !

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Schornsteinfeger. Dieser muss den Ofen und den Schornstein vor Inbetriebnahme abgenommen haben. Sollte Sie weiterhin Probleme haben, können Sie sich auch an einen Anwalt wenden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

J. Haas, 15.02.21 20:13

Hallo! Ich hätte da eine Verständnisfrage: Ist denn mit dem Abstand zum Nachbarn auch wirklich der Nachbar gemeint, oder betrifft das auch das eigene Haus? Ich möchte mir im Nebengebäude (Garage mit Werkstatt) einen Holzofen einbauen. Könnte die 15 Meter zum Nachbarn zwar einhalten, hätte jedoch dann nur ca. 10 Meter zum eigenen Haus. Wäre mir egal, da der Ofen/Kamin nur selten UND NUR im Winter genutzt werden soll...folglich meine Fenster ohnehin geschlossen sind...Danke im Voraus

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Abstand zum Nebengebäude (nicht zwingend Nachbar) ist dann von Belangen, wenn Sie die vorgeschriebenen Schornsteinmaße über dem Dach nicht einhalten können. Gemäß §19 der BImSchV muss die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter. Die Verordnung schreibt nicht explizit von Nachbarhäusern, sondern von Gebäuden im Allgemeinen. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Stephan Sauerbrey, 25.01.21 15:42

Ich bewohne eine Mietwohnung im Dachgeschoß. Das Haus hat ein Flachdach. Der Vermieter betreibt einen Kamin. Der Schornstein ist horizontal 9 m von meinem in Hauptwindrichtung liegendem Schlafzimmerfenster entfernt. Ich bekomme (insbesondere bei Wind) Rauchgas in das Zimmer bzw. ich kann nicht lüften. Muss man das hinnehmen? Vermieter verweist auf gültigen Feuerstättenbescheid. Wie hoch muss denn ein Schornstein über dem bewohnten Flachdach sein?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Sauerbrey,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Normalerweise sollte die Mündung des Schornsteins über 1,0 Meter über dem letzten Fenster sein, wenn dieses innerhalb von 15 Meter um die Mündung liegt. Mit dem Feuerstättenbescheid hat das nicht wirklich etwas zu tun, da in diesem zwar der Betrieb genehmigt wird, jedoch nur bestätigt wird, dass die Feuerstätte in dem Objekt an dem installierten Schornstein betrieben werden kann. Im Zweifel möchten wir Sie daher bitten, sich an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, die Schornsteinfegerinnung oder einen Anwalt zu wenden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Gerd Huth, 25.01.21 12:10

Sie verweisen hier immer wieder auf den Schornsteinfeger oder einen Anwalt. Bitte nennen Sie uns ein Gesetz aus dem die Abstands- und Höhenregel hervorgeht. Das gibt es nicht. Wir haben ähnliche Probleme. Abstand zum Kamin 5 m, verbrennen von nassem Holz, Kamin niedriger als der First und niedriger als Fenster. Was tun, nach Ihrer Meinung?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Huth,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie finden die rechtliche Grundlage zu diesen Angaben in den Feuerstättenverordnungen der Bundesländer. Diese haben wir auf unserer Seite aufbereitet: https://www.ofenseite.com/feuerungsverordnungen

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Axel Denzer, 19.01.21 18:48

Hallo, die Nachbarn haben einen Kaminofen in Betrieb genommen, aus dessen Schornstein es stärker qualmt und stinkt als aus allen anderen in der Straße. Die Mündung des Schornsteins liegt 13,74 m (Lasermessung) von unserem Dachfenster entfernt und schließt fast exakt in der Höhe mit diesem ab. Nach Reklamation beim Bezirksschornsteinfeger erklärte uns dieser, er hätte den Nachbarn mit einem Schreiben empfohlen, den Schornstein um 1 m zu erhöhen und den Regenhut zu entfernen. Bislang ist nichts passiert. Wieso hat er nur empfohlen und nicht angeordnet? Kann ich auch jetzt im Winter verlangen, dass Abhilfe geschaffen wird oder muss ich bis zum Ende der Heizperiode warten? Besten Dank für eine Antwort. MfG Axel Denzer

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Denzer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte wenden Sie sich direkt an den Schornsteinfeger oder die zuständige Schornsteinfegerinnung.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Reiner Haacker, 01.01.21 21:06

wohne in einem 2 Familieenhaus der neue Nachbar hat beim umbau ein ofen montiert und heiz ihn mit Holz das nicht trocken man sieht es rauchaustritt des Schonstein ist nach mal ein halbes jahr alt und es schon schwarz der rauch ist sehr unangenehm können kaum fenster öffnen man riecht es schon in unser wohnung.habe versucht mit ihm zu reden kein weg denn er schmeißt mich raus danke

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Haacker,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Schornsteinfeger. Dieser muss den Ofen und den Schornstein vor Inbetriebnahme abgenommen haben. Sollte Sie weiterhin Probleme haben, können Sie sich auch an einen Anwalt wenden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Bühler, 30.12.20 10:35

Hallo , Unser Vermieter hat sich eine Sauna neben das Haupthaus gebaut Abstand zum Haus ca.4 Meter . Der Kamin der Sauna endet noch unterhalb unserer Fenster im 1 OG . Sobald er die Sauna anfeuert zieht der gesamte Rauch in unsere Wohnung ( bei gekippten bzw. geöffnetem Fenster . So das wir dann eingeräuchert werden und alles schnell schließen müssen . Das kann doch so nicht erlaubt sein oder ? Mit freundlichen Grüßen T. Bühler

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Bühler,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Schornsteinfeger. Dieser muss die Abgasanlage genehmigt haben und sollte demzufolge auch auf die Abstände und Höhe des Schornsteins geachtet haben.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Ramazan Özdemir, 28.11.20 18:58

Ich habe zuerst von Schornsteinfeger eine Genehmigung bekommen nach paar Wochen hat er mir einen zweiten Brief geschickt und die Genehmigung aberkannt nicht gültig ist. Als Grund Dachfenster von Nachbarn angegeben aber derzeit Garnichts bewohnbar wahr. wir hatten Vorfeld schon gefragt und Sie sagten erst nächstes Jahr wollen ausbauen. Deswegen hatte ich zuerst Genehmigung bekommen hinterher heißt auf einmal doch wird gewohnt obwohl doch gewohnt war. wie soll ich jetzt mit der Sachverhalt umgehen

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Özdemir,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei Problemen mit dem Schornsteinfeger wenden Sie sich bitte an die zuständige Innung.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Herr Sebastian Müller, 16.11.20 11:00

Werte Damen und Herren, ich hoffe Sie können mir helfen. Im April hat unser neuer Nachbar (altes Haus) einen Schornstein gebaut. Dieser steht ungefähr 3 m entfernt von unserem nächsten Dachfenster. Er hat ihn 1 Meter höher als dieses Fenster ist gebaut. Das Problem ist das wenn der Wind ungünstig steht und das tut er leider oft der dicke Qualm direkt ins Zimmer meiner Tochter zieht, die ohnehin schon an Asthma leidet. Neulich war der ganze Raum voller Qualm. Bis vor dem Bau, konnten wir die Fenster immer geöffnet lassen zum lüften. Nun können wir sie nur noch geschlossen halten, da wir ja nie wissen wann der Schornstein wieder angeht. Des Weiteren wäre meine Frage, welche Fenster hier in Bemessung gezogen werden. Grund ist das wir den Dachboden bis in den Spitze offen haben und auch das Fenster wo der Schornsteinfeger normalerweise rausgeht öfter zum lüften offen haben. Das geht aber erst recht nicht mehr. Vielen Dank für ihre Unterstützung.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei Problemen mit Rauch oder Geruch, die augenscheinlich durch einen Nachbarn verursacht werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Schornsteinfeger, das zuständige Ordnungsamt oder einen Anwalt.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Miriam, 02.11.20 10:11

Hallo! Wir wohnen in einem Mehrgenerationenhaus und die Kellerwohnung hat sich nachträglich noch einen kleinen Ofen einbauen lassen. Der Schornstein verläuft außen die Hauswand entlang, durch den Dachvorsprung hindurch und endet genau auf Höhe unseres Dachfensters, Luftlinie ca. 2,5m entfernt. Das hat zur Folge, dass wir IMMER das Dachfenster schließen müssen, wenn der Ofen an ist. Gestern Abend war es so heftig mit dem Rauch, dass dieser sich durch die geschlossenen Fenster durch gedrückt hat. Ist das tatsächlich so in Ordnung? Oder müsste da nachgebessert werden? Viele Grüße

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Miriam,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In dem Fall muss der Schornstein erhöht werden. Der Schornsteinfeger schreibt auch vor, dass der Schornstein 1 m höher als umliegende Fenster sein muss, welche näher als 15 m sind.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Tarkan Özkan, 14.10.20 14:06

Hallo ich habe eine Massivbauweise denkmal geschützte 40 qm waschmannhaus die Höhe des Schornsteins beträgt ca 5m Der örtliche Schornstein Meister gibt mir keine Freigabe das ist nur ne Hobbyraum da wird keiner wohnen aber es steht keine Häuser daneben die 15 m halte ich locker ein diese Objekt ist von 1923 danke

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Özkan,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie lautet denn die Begründung des Schornsteinfegers? Warum verweigert er die Freigabe?

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Leichner Viktor, 10.06.20 18:20

Ich hab Doppelhaus. Meine Sauna steht getrennt vom Haus. Abgasrohr hat Entfernung von meine Fenster 11, von die Nachbarfenster 15,5m, darf ich mein Sauna Kaminofen nutzen?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Leichner,

die Abstände zu Ihrem und dem Haus des Nachbarn scheinen ausreichend. Bevor Sie den Kamin aber betreiben, müssen auch andere Brandschutzmaßnahmen getroffen werden. Zum Beispiel: Wie weit ragt das Abgasrohr über die Bedachung der Sauna auf? 

Klären Sie das am besten mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger oder rufen Sie direkt bei unseren Fachberatern an: +49 (0)9191 - 320610

Mit freundlichen Grüßen, Ihr ofenseite-Team

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