Was zählt als offener Kamin?
Was ein offener Kaminofen ist, bestimmt in Deutschland die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung aus dem Jahr 2010. Hier heißt es unter Punkt 12 des § 2 "offener Kamin: Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann". Ausgeschlossen von dieser Definition ist ein offener Kamin, der "ausschließlich für die Zubereitung von Speisen bestimmt ist".Technisch gesehen handelt es sich bei offenen Kaminöfen um gemauerte Feuerstätten, die über eine Brennmulde und einen Rauchabzug verfügen. In der Praxis wird das Brennmaterial oft auf einen Feuerbock oder Feuerrost gelegt, um eine ausreichende Sauerstoffversorgung für das Feuer zu sichern.

Das sollte beim Betrieb beachtet werden
Im Vergleich zu geschlossenen Feuerstätten wie Kaminöfen sind die Abbrandbedingungen in einem offener Kamin anders:
Ein offener Kaminöfen ist aus diesem Grund auch ein relevanter Feinstaubproduzent und unterliegt deshalb gewissen Bedingungen im Betrieb, manche davon sind gesetzlich vorgeschrieben, andere erschließen sich aus der Funktionsweise eines offenen Kaminofens:
Gesetzliche Vorschriften |
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Voraussetzung für sachgemäßen Betrieb |
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Nutzung: Gelegentlicher Betrieb?
Zwar ist die Betriebsdauer eines offenen Kaminofens vorgeschrieben, jedoch steht im Gesetzestext nur "gelegentlich". Wie dieses Wort interpretiert werden soll, ist nicht festgelegt. Schornsteinfeger orientieren sich bei ihrer Beratung häufig an dem Beschluss des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 12. April 1991 (Aktenzeichen:7 B 10342/91 OVG ). Demnach wird ein offener Kamin dann gelegentlich betrieben, wenn er nach unterschiedlich langen Ruhezeiten aufgrund besonderer Umstände in Betrieb genommen wird. Nicht zu beanstanden sei, wenn ein offener Kaminofen pro Monat an nicht mehr als acht Tagen und für maximal fünf Stunden befeuert wird. Da es sich hier jedoch um eine Entscheidung im Einzelfall handelt, kann je nach Bebauungsdichte und Einschätzung des schwarzen Mannes die Definition von gelegentlich gänzlich anders aussehen.
Fakt ist aber: Um zu hohe Schadstoffemissionen sowie Belästigungen der Nachbarn durch Rauch oder Gerüche auszuschließen, dürfen offene Kamine weder ganztägig noch täglich befeuert werden.

Sind offene Kamine verboten?
Die 1. und 2. BImSchV schreibt für mit Holz betriebene Feuerstätten bestimmte Grenzwerte für die Emissionen an Kohlenmonoxid und Feinstaub vor. Werden diese überschritten, muss die Feuerstätte stillgelegt oder mit geeigneten Staubfiltern ausgestattet werden. Von dieser Regelung sind offene Kaminöfen nach § 26 Absatz 3.2 jedoch befreit.
Wer mehr will, muss nachrüsten!
Wenn Sie ihren offenen Kamin also mehr als gelegentlich nutzen möchten, sollten Sie darüber nachdenken ihn nachzurüsten, sprich zu sanieren.
Für ein solche Sanierung eignen sich Kaminkassetten und -einsätze besonders, weil Sie damit die Möglichkeit haben, die ursprüngliche Optik des Kamins zu erhalten und trotzdem über eine Feuerstätte verfügen, die den Anforderungen der BImSchV entspricht.
