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Offener Kamin: Welche Vorschriften existieren?

Wer in seinem Zuhause noch einen offenen Kaminofen hat, weiß ihn zu schätzen. Schließlich gilt ein offenes Kaminfeuer als Inbegriff von Behaglichkeit und angenehmer Atmosphäre. Zudem werten offene Kamine die Räume, in denen sie verwendet werden, auch ästhetisch auf. Seit Einführung der 1. und 2. BImSchV gelten allerdings strenge Vorschriften und Grenzwerte, die offene Kaminöfen in der Regel nicht einhalten können. Ob Ihr Kamin nun verboten ist und was wirklich in den Verordnungen steht, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst.

Ein weißer offener Kamin

Was zählt als offener Kamin?


Was ein offener Kaminofen ist, bestimmt in Deutschland die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung aus dem Jahr 2010. Unter Punkt 12 des § 2 wird ein offener Kamin definiert als: „Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann". Davon ausgeschlossen sind offene Kamine, die „ausschließlich für die Zubereitung von Speisen bestimmt" sind.
Technisch gesehen handelt es sich bei offenen Kaminöfen um gemauerte Feuerstätten mit einer Brennmulde und einem Rauchabzug. Um das Feuer mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen, wird das Brennmaterial oft auf einen Feuerbock oder ein Feuerrost gelegt.

Wie wird ein offener Kamin definiert?


Ein offener Kamin ist eine Feuerstätte, die offen betrieben werden kann. Sie verfügt nicht über dicht abschließende Türen und wird deshalb rechtlich anders eingestuft.

Sind offene Kamine verboten?


Nein! Lediglich die Nutzungsdauer ist beschränkt. Die 1. und 2. BImSchV schreibt für Holz-Feuerstätten bestimmte Grenzwerte an Kohlenmonoxid- und Feinstaubemissionen vor. Werden diese überschritten, muss die Feuerstätte stillgelegt oder mit geeigneten Staubfiltern ausgestattet werden. Von dieser Regelung sind offene Kaminöfen nach § 26 Absatz 3.2 jedoch befreit.

Offener Kamin in einem rustikal eingerichteten Raum

Was sollten Sie beim Betrieb eines offenen Ofens beachten?


Im Vergleich zu geschlossenen Feuerstätten wie Kaminöfen sind die Abbrand-Bedingungen in einem offenen Kamin anders. Die Temperaturen der Verbrennung sind hier wesentlich geringer, wodurch diese nur unvollständig abläuft. Das führt zu einer höheren Entwicklung von Qualm, Ruß und unliebsamen Gerüchen. Zudem weisen offene Öfen nur einen sehr geringen Wirkungsgrad von ca. 20 % auf.
Aus diesen Gründen produzieren offene Kamine bei der Verbrennung auch eine relativ hohe Menge an Feinstaub. Ihr Betrieb unterliegt daher bestimmten gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzliche Vorschriften für offene Kamine


Brennmaterial: Laut 1. BImSchV § 3 Absatz 1 Nummer 4 dürfen nur naturbelassenes stückiges Holz oder Holzbriketts verfeuert werden.
Betriebsdauer: Offene Kamine sind in ihrem Betrieb begrenzt und nur "gelegentlich" zu befeuern (1. BImSchV § 3 Absatz 1, 4).
Schornstein: Die Feuerschutzverordnung sieht einen passend zur Feuerstelle dimensionierten Schornstein und dessen regelmäßige Überprüfung durch den Schornsteinfeger vor.

Voraussetzung für sachgemäßen Betrieb offener Kamine


Luftzufuhr: Verbrennungsluft wird bei einem offenen Kamin direkt aus dem Raum entnommen, deshalb hier auf eine ausreichende Frischluftzufuhr achten (Fenster öffnen, Lüftungsrohr).
Beladung: Vermeiden Sie das Überladen des Feuerraums mit Brennstoff.
Brennmaterial: Der zulässige Brennstoff sollte gut getrocknet sein, so dass die Restfeuchte des Holzes die Maximalgrenze nicht überschreitet.
Betrieb: Betreiben Sie einen offenen Kamin nie unbeaufsichtigt.

Wie oft darf ein offener Kamin betrieben werden?


Fakt ist: Um hohe Schadstoffemissionen sowie eine Belästigung der Nachbarn durch Rauch oder Gerüche auszuschließen, dürfen offene Kamine weder ganztägig noch täglich befeuert werden. Der Gesetzestext erlaubt eine „gelegentliche" Nutzung. Was mit gelegentlich allerdings im Detail gemeint ist, wurde nicht festgelegt.

Schornsteinfeger orientieren sich bei ihrer Beratung häufig am Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. April 1991 (Aktenzeichen: 7 B 10342/91 OVG ). Demnach wird ein offener Kamin dann gelegentlich betrieben, wenn er nach unterschiedlich langen Ruhezeiten aufgrund besonderer Umstände angefeuert wird. Nicht zu beanstanden sei, wenn ein offener Kaminofen pro Monat an nicht mehr als acht Tagen und für maximal fünf Stunden befeuert wird. Da es sich hier jedoch um eine Entscheidung im Einzelfall handelt, kann je nach Bebauungsdichte und Einschätzung des Schornsteinfegers die Definition von diesem Beschluss abweichen. 

Was ist mit gelegentlicher Betrieb gemeint?
Das vom Gesetzgeber festgeschriebene „gelegentlich" wird meist mit max. 5 Stunden an maximal 8 Tagen pro Monat interpretiert.

Wer mehr will, muss nachrüsten!
Wenn Sie Ihren offenen Kamin mehr als nur gelegentlich nutzen möchten, sollten Sie darüber nachdenken den Ofen nachzurüsten, sprich zu sanieren. Für eine solche Sanierung eignen sich Kaminkassetten und -einsätze. Damit erhalten Sie die ursprüngliche Optik des Kamins und verfügen trotzdem über eine Feuerstätte, die den Anforderungen der BImSchV entspricht.

Ein eckiger Kamineinsatz, der in eine rote Wand in einem Esszimmer eingelassen ist

Häufige Fragen zu Vorschriften für offene Kamine


Welche Alternativen gibt es zu einem offenen Kamin?

Falls Sie die gemütliche Atmosphäre eines offenen Feuers genießen möchten, aber die strengen Vorschriften umgehen wollen, gibt es mehrere Alternativen. Eine Möglichkeit ist ein geschlossener Kaminofen oder ein Heizkamin mit Glastür, die für eine effizientere Verbrennung sorgen. Auch Ethanol- oder Elektrokamine bieten eine optisch ansprechende Lösung ohne Emissionen.


Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Bußgelder oder im schlimmsten Fall eine Stilllegung des Kamins. Besonders problematisch sind Verstöße gegen die erlaubte Betriebsdauer oder die Verwendung unzulässiger Brennstoffe. Auch übermäßige Rauchentwicklung kann Beschwerden von Nachbarn und behördliche Maßnahmen nach sich ziehen.


Um die Umweltbelastung zu minimieren, sollten Sie ausschließlich trockenes, naturbelassenes Holz verwenden, den Kamin regelmäßig reinigen und für eine ausreichende Luftzufuhr sorgen. Eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter oder der Einbau einer Kaminkassette kann ebenfalls die Emissionen senken und den Wirkungsgrad verbessern.



Kommentare 13
Einträge gesamt: 13

Michael K., 17.04.24 09:03

Hallo , ich habe einen Wodtke HK 01 SH der offen und geschlossen betrieben werden kann. Verstehe ich das richtig, das ich diesen nur sporadisch wie oben beschrieben nutzen kann, wenn mehr dann ein Umbau möglich ist? Grüße Michael

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Michael,

vielen Dank für Ihre Nachricht. wir führen Wodke leider nicht im Sortiment. Der Hersteller selbst hat aber eine Übersicht erstellt, diese finden Sie hier: Übergangsfristen nach 1. BImSchV – nicht mehr im wodtke Programm befindliche Geräte. Bitte klären Sie weitere offene Fragen mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister, wir könnten aus der Ferne nur die Glaskugel befragen. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Samy K, 08.06.23 10:58

Hallo, wir haben einen Dovre S2000 mit Türen, die nicht zu fallen, wir können quasi offen oder geschlossen betreiben. Im jahr nutzen wir es höchstens 5 mal für weniger als 4 Stunden. Nun stellt sich uns die Frage, sind wir ausgenommen von der Nachrüst Regelung, aufgrund der oben genannten Tatsache. Für mein Verständnis sind wir nach § 26 (3) davon ausgenommen, weil nach § 2 Nr. 12 unser Kamin offen betrieben werden kann. Ich glaube, ich habe hiermit selbst meine Frage beantwortet oder Irre ich mich? Viele Grüße

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Samy K,

da haben Sie recht. Offene Kamine, in Ihrem Fall Bauart A (Feuerstätte mit einem Kamineinsatz oder einer Kaminkassette, die sowohl offen
als auch geschlossen oder nur offen betrieben werden kann.), sind von der Regelung ausgenommen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Burkhard Ritter, 07.06.23 11:32

Hallo, habe eine eingemauerte und verkachelte Kaminkassette. Vom Schornsteinfeger will ich nun eine Abgas- und Rus-Messung durchführen lassen. Frage was darf das etwa kosten und wo wird die Messung vorgenommen (Schornsteinausgang).

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Ritter,

die Messung wird 12 bis 15 cm über dem Abgasstutzen der Kassette gemacht, d.h., vermutlich muss eine Messöffnung hergestellt werden. Die Dauer einer Messung beträgt etwa 3,5 Stunden (ein kompletter Abbrand) und kostet etwa 400 bis 600 Euro.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Johann Eckert, 20.04.23 21:19

Hallo, wir haben 1985 ein EFH gekauft. Im Wohnzimmer ein offener Kamin, keine weitere Geräte an diesem Schornstein angeschlossen. 2004 haben wir einen maßgefertigten Kamineinsatz mit einer selbstschließenden Tür nachrüsten lassen, um nicht ständig den offenen Kamin (wenn im Betrieb) überwachen zu müssen. Der Kaminkehrer meint, Ende 2024 läuft die Genehmigung für diesen offenen Kamin mit Einsatz aus. Frage: Muss ich wirklich den Einsatz erneuern, selbst wenn die Abgas- und Feinstaubwerte in Ordnung sind? Was soll an einem neuen Einsatz anders sein? Habe schon überlegt, den Einsatz raus zu nehmen und wieder als offenen Kamin zu betreiben. Die Vorschrift maximal 8 x im Monat für jeweils 5 Stunden wären absolut kein Problem. Was raten Sie mir? Danke!

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Eckert,

der Austausch ist abhängig von den Feinstaub- und CO-Werten Ihres Einsatzes. Folgende Grenzwerte müssten in Ihrem Fall eingehalten werden: Staub 0,15 g/m³, Kohlenmonoxid 4 g/m³ (§ 26, Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV). Diese Angaben finden Sie auf dem Typenschild oder Datenblatt, ggf. muss der Feinstaubwert über eine Messung ermittelt werden, da bei älteren Geräten diese Angabe oft fehlt. Ob ein Rückbau zur offenen Anlage in Frage kommt, klären Sie bitte direkt mit Ihrem Schornsteinfeger.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Philine, 16.03.23 18:24

Wir überlegen ein Haus zu kaufen, in dem seit 1994 ein schwedischer Ofen verbaut ist. Er besteht aus Schamottstein, ist fest mit der Wand verbunden und rundum verputzt. Er hat eine kleine Glastür nach vorne, durch die man Brenngut einlegt und ist raumluftabhängig. Nun frage ich mich, ob wir diesen Kaminofen stillegen bzw umrüsten müssen oder ob es sich um einen Kamin handelt, den wir zur gelegentlichen Nutzung betreiben dürften. Kann mir jemand weiterhelfen?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Philine,

gelegentlich betrieben werden dürfen nur offene Kamine. Bei Ihnen handelt es sich der Beschreibung nach um einen eingebauten Kamineinsatz oder einen Kaminbausatz. Bei diesen Geräten ist der Weiterbetrieb nach 2024 abhängig vom Modell. Alle wichtigen Daten finden Sie auf dem Typenschild. Auch der zuständige Schornsteinfeger kann Ihnen sicher weiterhelfen. Er sollte alle Unterlagen zur verbauten Feuerstätte vorliegen haben.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Ueberschaer, 12.01.23 16:44

Hallo Wir haben eine doppelhaushälfte bj 76, mit einem gemeinschaftsschornstein. In diesem schornsteinschacht ist dem Nachbar sein kamin, sowie unsere ölheizung, kachelofen (umgerüstet) und offener kamin angeschlossen. Den offenen Kamin hat uns der kaminkehrer vor jahren still gelegt mit der Begründung, zu viele feuerstätten am schornstein und wir sollen für den offenen kamin einen seperaten abzugsschornstein nachrüsten. Den offene kamin möchten wir gerne gelegentlich nutzen. Nun meine frage: Welche Vorschriften gibt es für selten genutzte offene Kamine? Brauchen wir den seperaten schornstein im schornstein? Haus wurde mit Kachelofen und offenen Kamin vor über 30 Jahren gekauft. Ölheizung wurde nachgerüstet. Gruß

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr/Frau Ueberschar,

Ihr Schornsteinfeger hat völlig recht. Ein traditionell offener Kamin braucht immer einen separaten Zug.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Dünßer Adi, 31.10.22 08:23

Hallo, wir haben einen offenen Kamin - Baujahr 1978 mit einer Kaminkasette und einer Glasscheibe. Wir benützen diesen nur sehr selten - muss ich hier nachrüsten? Danke für eine Antwort.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Adi,

bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Scharf, 18.09.22 09:18

Guten Tag Wir haben ein Haus, Jahrgang 1954, mit einem offenen Kamin, den wir aber nicht mehr nutzen. Außer zu Weihnachten.Trotz neuen Fenster und neuer Haustür ist es oft kalt im Haus. Kann es sein dass durch den Kamin viel Wärme verloren geht bzw. kalte Luft ein dringt? Was kann man tun? Viele Grüße G.Scharf

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr/Frau Scharf,

ja, die warme Luft wird über den offenen Kamin nach außen gezogen. Die beste Lösung wäre tatsächlich der Einbau eines Kamineinsatzes

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Hinrich Brumm, 10.07.22 07:48

Hallo, Ich habe einen 40 Jahre alten, offenen Kamin. Der ist etwas verwinkelt und eine Kassette müsste individuell angefertigt werden und ist dadurch sehr teuer. Meine Frage: reich nicht auch eine einfache Glasscheibe (gibt es Als kamitür ja also im Fachhandel zu kaufen) vor dem Kamin?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Hinrich,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Schornsteinfegermeister. Nur eine Glasscheibe ist nicht zulässig. Gegebenenfalls ist es günstiger, den offenen Kamin durch einen Kaminbausatz oder einen Kaminofen zu ersetzen. Benötigen Sie Hilfe bei der Planung, können Sie sich gern an unsere Fachberater wenden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

wolter, 10.06.21 14:32

Ich erfülle bei meinem Kachelkamin alle Bedingungen für einen offenen Kamin. Der Schornsteinfegermeister reklamiert das in den Schornstein führende Rohr als NICHT offen, da nur reiner Rauchabzug den offenen Kamin definieren würde. Habe nirgendwo solch eine Definition gefunden.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Wolter,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Wir definieren nach 2.1.2.2 TROL :  Offener Kamin Bauart B

Feuerstätte ohne Kamineinsatz oder Kaminkassette, die bestimmungsgemäß nur offen betrieben werden kann.

Sie besteht in der Regel aus:

  • Feuerraum
  • Abgassammler
  • Verbindungsstück
  • zugehörigen Dämmschichten und/oder Hinterlüftung
  • gegebenenfalls Vormauerung
  • äußerer Verkleidung

Offene Kamine der Bauart B besitzen keine Heizgaszüge oder Feuerraumverschlüsse oder -türen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Georg Buhl, 09.03.21 23:26

Guten Abend, ich habe einen Heizkamin, Inbetriebnahme 1997, den man dank einer großen Scheibe, die bauartbedingt nicht (!) selbstschließend ist, sowohl offen, als auch geschlossen betreiben kann (so durch den Hersteller vorgesehen). Mein Kaminkehrer sagt nun, dass dieser Kamin nicht mehr betrieben werden darf oder nachgerüstet werden muss. In der 1. BImSchV ist als offener Kamin definiert Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann. Darunter würde doch mein Kamin, denn ich offen betreiben KANN doch auch fallen, oder ? Jedenfalls steht in der 1.BImSchV keine weitere Einschränkung oder Bedingung dabei. Vielleicht können Sie mir bei der Frage weiterhelfen - Vielen Dank ! Georg Buhl

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Buhl,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach §4 (3) werden offene Kamine von der BImSchV ausgenommen. Nach Absatz (4) dürfen offene Kamine jedoch nur gelegentlich genutzt werden. Je nachdem, wie der Kunden den Heizkamin nutzt, sagt sich der Schornsteinfeger, dass dieser Heizkamin doch eine Einzelraumfeuerungsanlage nach der BImSchV ist. Aufgrund des Baujahres 1997 muss dieser dann am 01.01.2025 die Werte nach der BImSchV Stufe 2 erfüllen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Wackermann, Ute, 15.02.21 18:04

Ich habe einen offenen Kamin, der jedoch nie benutzt wird. Muß ich den jetzt nachrüsten mit einem Filter, oder reicht das, wenn ich dem Kaminfeger schriftlich bestätige, daß ich diesen offenen Kamin nicht benütze. (Alter des Kamins ca 40 Jahre) Freundliche Grüsse Ute Wackermann, Tel. 0711-366547

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Frau Wackermann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die 1. und 2. BImSchV schreibt für mit Holz betriebene Feuerstätten bestimmte Grenzwerte für die Emissionen an Kohlenmonoxid und Feinstaub vor. Werden diese überschritten, muss die Feuerstätte stillgelegt oder mit geeigneten Staubfiltern ausgestattet werden. Von dieser Regelung sind offene Kaminöfen nach § 26 Absatz 3.2 jedoch befreit. Zu beachten ist, dass offene Kamine nur "gelegentlich" befeuert werden dürfen (1. BImSchV § 3 Absatz 1, 4 sagt aus: pro Monat an nicht mehr als acht Tagen und für maximal fünf Stunden). Da Sie Ihren Kamin laut eigener Aussage nie benutzen, müssen Sie sich auch keine Gedanken um die Nachrüstung eines Filters machen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Nachbarin, 04.02.21 18:53

Wie verhält es sich, wenn der Kamin mit Türen ausgestattet ist? Muss er dann stillgelegt bzw. mit Filter nachgerüstet werden?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das ist eine gute Frage für den Bezirksschornsteinfegermeister. Evtl. kann eine Abgasmessung Klarheit verschaffen, mit welchen Abgaswerten die Feuerstätte arbeitet.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

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