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Wie oft darf ich meinen Kamin anmachen?

Bevor die Frage "Wie oft darf man einen Kamin anmachen?" beantwortet werden kann, muss zwischen den Kaminarten unterschieden werden. Denn für einen offenen Kamin gelten andere Bestimmungen, als für eine geschlossene Feuerstätte. Das liegt vor allem daran, dass der offene Kamin aufgrund seiner offenen Bauweise völlig andere Emissionswerte hat. Alles, was sich um das Thema Feuerstätten und Heizen dreht, ist in Deutschland sehr genau geregelt. Die relevantesten Paragrafen für den privaten Bereich sind in der Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen (BlmSchV) festgeschrieben. Hier erfahren Sie, was die sogenannte Kleinfeuerverordnung bezüglich der erlaubten Nutzungshäufigkeit von offenen und geschlossenen Kaminen vorschreibt.
Wie oft darf ich meinen Kamin anmachen?

Vorschriften offener Kamin

Ein offener Kamin ist der Inbegriff wohliger Wärme und Behaglichkeit. Sein Betrieb unterliegt jedoch strengen Vorschriften. Laut § 4 Abs. 4.1 BImSchV dürfen offene Kamine nur gelegentlich genutzt werden. Einem Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 12. April 1991 (Aktenzeichen: 7 B 10342/91 OVG) gemäß sei es nicht zu beanstanden, wenn ein offener Kaminofen pro Monat an nicht mehr als acht Tagen und für maximal fünf Stunden befeuert wird. Je nach Bebauungsdichte können aber auch strengere oder großzügigere Nutzungsbeschränkungen gelten. Fragen Sie hierzu am besten Ihren Schornsteinfeger.

Heißer Tipp

Möchten Sie Ihren offenen Kamin häufiger anmachen als erlaubt, ist es sinnvoll ihn mit einer Kaminkassette oder einem Kamineinsatz nachzurüsten.

 

Vorschriften geschlossener Kamin

Bei einem geschlossenen Kaminofen gibt es keine gesetzliche Regelung zur Häufigkeit des Betriebs. Sie können ihn also sooft und solange anmachen wie Sie möchten. Häufig kommt es vor, dass bei der Diskussion darum, wie oft ein Kamin angemacht werden darf, die Begriffe Zeitbrand und Dauerbrand fallen. Diese beschreiben zwar die Funktionsweise eines Kaminofens, haben aber nichts damit zu tun, wie oft ein Kaminofen tatsächlich genutzt werden darf. Sowohl Dauer- als auch Zeitbrandöfen können einen 24-Stunden-Dauerbetrieb bieten. Das heißt, sie überstehen eine Rund-um-die-Uhr-Befeuerung, ohne dass sich eine Materialermüdung einstellt. 

Obwohl es keine gesetzlichen Regelungen gibt, sollten Sie beim Betrieb auf folgende Dinge achten:

Lüften nicht vergessen

Ob offen oder geschlossen - in einem Kamin findet eine Verbrennung statt und diese braucht Sauerstoff, um zu funktionieren. Aus diesem Grund ist es insbesondere bei raumluftabhängigen Modellen wichtig, immer genügend Frischluft zuzuführen. Ist es draußen noch nicht so kalt und heizen Sie nur kurz, um es im Wohnraum etwas behaglicher zu haben, genügt das Ankippen eines Fensters. Sind die Temperaturen niedriger, empfiehlt sich alle paar Stunden eine Stoßlüftung

Kaminofen im Sommer

Auch wenn die eigentliche Heizperiode nur von Oktober bis April reicht, dürfen Kamine das ganze Jahr über betrieben werden. Sie können das wärmende Feuer also auch an kühlen Sommertagen genießen. Zudem ist es ratsam, den Ofen ab und an zu betreiben, um Feuchtigkeit abzutrocknen, die sich im Schornstein angesammelt hat. Allerdings sollten Sie bedenken, dass durch die höheren Außentemperaturen der Schornsteinzug geringer ausfällt. Achten Sie also darauf, dass der Kamin ordnungsgemäß läuft.

 
 
Mit dem Kaminofen im Sommer heizen 

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