Alles zum Thema Schornsteinfeger Kosten
Berechnung der Kosten des Schornsteinfegers
In der Kehr- und Überprüfungsordnung ist gesetzlich festgelegt, welche Arbeitswerte (AW) die Schornsteinfeger für ihre jeweiligen Tätigkeiten, wie das Kehren des Schornsteins, berechnen sollen. Bei bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern bleiben diese Vorgaben fixe Vorschrift. Das Bundesland bestimmt zudem, wie viel ein AW den Verbraucher kostet. Der entsprechende Preis bewegt sich in Deutschland zwischen 1,10 Cent und 1,20 Euro (netto). Freie Schornsteinfeger haben dort ein bisschen mehr Spielraum. Jedoch darf nicht immer ein freier Anbieter beauftragt werden. Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger muss den sogenannten Feuerstättenbescheid erstellen. Hierfür muss er eine regelmäßige Feuerstättenschau durchführen - dabei handelt es sich um eine Überprüfung der Feuerungsanlagen des jeweiligen Hauses.
Welche Schornsteinfeger-Leistung kostet was?
Die Erstellung und Änderung eines Feuerstättenbescheids ist mit einer Gebühr von 10 AW zu berechnen. Inbegriffen sind dabei bis zu drei Anlagen, wie zum Beispiel Kaminöfen, für die Feuerung. Gibt es mehr, erhöht sich die Rechnung für jede zusätzliche Anlage um 2 AW. Maximal dürfen 30 AW berechnet werden. Muss ein entsprechender Bescheid zusätzlich, beispielsweise für eine neue Heizungsanlage ausgestellt werden, werden hierfür ebenfalls 2 AW berechnet.
Nicht inbegriffen sind dabei die Kosten für die eigentliche Feuerstättenschau. Diese schlagen mindestens mit 11,7 AW zu Buche. Dabei ist die erste Nutzungseinheit (beispielsweise Wohnung im Mehrfamilienhaus) inbegriffen. Für jede weitere Nutzungseinheit kommen 4 AW dazu. Werden Abgasanlagen bzw. Gruppen von Abgasanlagen überprüft, kostet jeder vollständige Meter sowie der letzte angefangene Meter von senkrechten Teilen 1 AW. Außerhalb von Gebäuden dürften allerdings maximal 3 Meter berechnet werden.
Für jede zusätzliche Feuerstätte kommen 6 AW als Aufschlag dazu. Zudem dürfen Zuschläge für erhöhten Arbeitsaufwand genommen werden. Für schwer erreichbare Gebäude sind dies 0,7 AW. Für Inseln und Halligen ohne feste Verbindung zum Festland beträgt er je nach Bezirk zwischen 10 und 25 Prozent.
| Leistung | Arbeitswerte | ca. Eurowert (inklusive MwSt.) |
| Erstellung und Änderung eines Feuerstättenbescheids | ||
|---|---|---|
| bis zu 3 Feuerungsanlagen | 10 AW | 14,28 € |
| jede weitere Feuerungsanlage (max. 30 AW) |
2 AW pro Anlage | 2,85 € |
| Feuerstättenschau | ||
| Grundwert (einschließlich erster Nutzungseinheit) |
11,7 AW | 16,71 € |
| Grundwert für weitere Nutzungseinheit |
4 AW | 5,71 € |
| Abgasanlagen/Gruppen von Abgasanlagen pro Meter senkrechter Teile (Außerhalb von Gebäuden max. 3m) |
1 AW | 1,43 € |
| zusätzliche Feuerstätten | 6 AW | 8,57 € |
| weitere Zusatzgebühren | ||
| Zuschlag für schwer erreichbare Gebäude | 0,7 AW | 1,00 € |
| Zuschlag für Inseln und Halligen ohne feste Verbindung zum Festland |
10-25 % | |
| Zweitbesichtigung, weil der Zugang beim ersten Termin ohne sachlichen Grund verwehrt wurde |
10,5 AW | 14,99 € |
| Schau der Feuerstätte, die auf ausdrücklichen Wunsch des Hausbesitzers/ Mieters durchgeführt wurde |
18,9 AW | 26,99 € |
| alle Arbeiten an Werktagen (einschließlich Samstag) vor 6:00 und nach 18:00 | 50% aller Beträge | |
| Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen | 100% aller Beträge | |
| Sonstige Tätigkeiten und Arbeitswerte | ||
| Feststellung des Feuchtegehalts von festen Brennstoffen | 6 AW | 8,57 € |
| Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte (beispielsweise Emissionen) |
3 AW pro Anlage | 4,28 € |
| Kontrolle von Dämmungen von Leitungen und Armaturen | 3 AW pro Anlage | 4,28 € |
| Kontrolle der Außerbetriebnahme von Heizkesseln | 3 AW pro Anlage | 4,28 € |
| Kontrolle der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften über die Ausstattung von Zentralheizungen |
3 AW pro Anlage | 4,28 € |
| Kontrolle von Vorrichtungen an Umwälzpumpen | 1 AW pro Anlage | 1,43 € |
| Kehr- und Überprüfungsarbeiten (Bei Rohren: 8,30 Euro für den ersten Meter und 36 Cent für jeden weiteren Meter) |
1 AW pro Anlage | 1,43 € |
Freie Anbieter dürfen diese Werte jedoch unterbieten. Ihre Kosten sind frei verhandelbar und damit nicht derart hoch. Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, die bis zu 30 Prozent erreichen können.
Warum variieren die Schornsteinfeger-Kosten?
Erstens können die Kosten für die Tätigkeiten der freien Kaminkehrer variieren, weil diese ihre Preise selbst bestimmen dürfen. Zweitens ist auch die Gesetzgebung unterschiedlich für die bevollmächtigten Anbieter: In manchen Bundesländern darf beispielsweise die Anfahrt als fester AW berechnet werden. In anderen Ländern wird eine Pauschale festgelegt. Diese darf in einigen Bundesländern jedoch zehn Euro nicht übersteigen, in anderen schon. Je nach Bundesland gibt es auch Unterschiede, ob die Mehrwertsteuer bereits in den AW enthalten ist oder nicht.
Unterscheiden können sich die Kosten auch aufgrund der Heizungsart, ihrer Größe sowie ihres Alters. Anlagen, die feste Brennstoffe benötigen, sind durchschnittlich teuer. Eine Holz- und Pelletheizung verursacht beispielsweise Kosten in Höhe von 40 bis 60 Euro für die regelmäßigen Mess-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten. Heizungen, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe (Öl, Erdgas) nutzen, kommen auf 20 bis 50 Euro (20-40 Euro für eine raumluftunabhängige Heizung, 40 bis 50 Euro für eine konventionelle Anlage). Gelegentlich genutzte Kamine schlagen mit 20 bis 30 Euro zu Buche. Täglich genutzte Kamine kosten 70 bis 80 Euro.
Häufige Fragen zum Thema Schornsteinfeger-Kosten
Ein Schornsteinfeger überprüft und kehrt Schornsteine, erstellt Feuerstättenbescheide, kontrolliert Emissionen, überprüft Abgasleitungen und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Weil jedes Bundesland den Preis pro AW sowie die Regelungen zur Anfahrt oder Mehrwertsteuer selbst festlegen kann. Auch Zuschläge variieren regional.
Zuschläge gibt es z. B. bei schwer zugänglichen Gebäuden, auf Inseln, bei Terminen außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie bei verpassten Terminen ohne triftigen Grund.



