Alles zu Vorschriften für offene Kamine
- Was zählt als offener Kamin?
- Wie wird ein offener Kamin definiert?
- Sind offene Kamine verboten?
- Was sollten Sie beim Betrief eines offenen Ofens beachten?
- Gesetzliche Vorschriften für offene Kamine
- Voraussetzungen für den sachgemäßen Betrieb offener Kamine
- Wie oft darf ein offener Kamin betrieben werden?
- Häufige Fragen zu Vorschriften für offene Kamine
Was zählt als offener Kamin?
Was ein offener Kaminofen ist, bestimmt in Deutschland die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung aus dem Jahr 2010. Unter Punkt 12 des § 2 wird ein offener Kamin definiert als: „Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann". Davon ausgeschlossen sind offene Kamine, die „ausschließlich für die Zubereitung von Speisen bestimmt" sind.
Technisch gesehen handelt es sich bei offenen Kaminöfen um gemauerte Feuerstätten mit einer Brennmulde und einem Rauchabzug. Um das Feuer mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen, wird das Brennmaterial oft auf einen Feuerbock oder ein Feuerrost gelegt.
Wie wird ein offener Kamin definiert?
Ein offener Kamin ist eine Feuerstätte, die offen betrieben werden kann. Sie verfügt nicht über dicht abschließende Türen und wird deshalb rechtlich anders eingestuft.
Sind offene Kamine verboten?
Nein! Lediglich die Nutzungsdauer ist beschränkt. Die 1. und 2. BImSchV schreibt für Holz-Feuerstätten bestimmte Grenzwerte an Kohlenmonoxid- und Feinstaubemissionen vor. Werden diese überschritten, muss die Feuerstätte stillgelegt oder mit geeigneten Staubfiltern ausgestattet werden. Von dieser Regelung sind offene Kaminöfen nach § 26 Absatz 3.2 jedoch befreit.

Was sollten Sie beim Betrieb eines offenen Ofens beachten?
Im Vergleich zu geschlossenen Feuerstätten wie Kaminöfen sind die Abbrand-Bedingungen in einem offenen Kamin anders. Die Temperaturen der Verbrennung sind hier wesentlich geringer, wodurch diese nur unvollständig abläuft. Das führt zu einer höheren Entwicklung von Qualm, Ruß und unliebsamen Gerüchen. Zudem weisen offene Öfen nur einen sehr geringen Wirkungsgrad von ca. 20 % auf.
Aus diesen Gründen produzieren offene Kamine bei der Verbrennung auch eine relativ hohe Menge an Feinstaub. Ihr Betrieb unterliegt daher bestimmten gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetzliche Vorschriften für offene Kamine
Brennmaterial: Laut 1. BImSchV § 3 Absatz 1 Nummer 4 dürfen nur naturbelassenes stückiges Holz oder Holzbriketts verfeuert werden.
Betriebsdauer: Offene Kamine sind in ihrem Betrieb begrenzt und nur "gelegentlich" zu befeuern (1. BImSchV § 3 Absatz 1, 4).
Schornstein: Die Feuerschutzverordnung sieht einen passend zur Feuerstelle dimensionierten Schornstein und dessen regelmäßige Überprüfung durch den Schornsteinfeger vor.
Voraussetzung für sachgemäßen Betrieb offener Kamine
Luftzufuhr: Verbrennungsluft wird bei einem offenen Kamin direkt aus dem Raum entnommen, deshalb hier auf eine ausreichende Frischluftzufuhr achten (Fenster öffnen, Lüftungsrohr).
Beladung: Vermeiden Sie das Überladen des Feuerraums mit Brennstoff.
Brennmaterial: Der zulässige Brennstoff sollte gut getrocknet sein, so dass die Restfeuchte des Holzes die Maximalgrenze nicht überschreitet.
Betrieb: Betreiben Sie einen offenen Kamin nie unbeaufsichtigt.
Wie oft darf ein offener Kamin betrieben werden?
Fakt ist: Um hohe Schadstoffemissionen sowie eine Belästigung der Nachbarn durch Rauch oder Gerüche auszuschließen, dürfen offene Kamine weder ganztägig noch täglich befeuert werden. Der Gesetzestext erlaubt eine „gelegentliche" Nutzung. Was mit gelegentlich allerdings im Detail gemeint ist, wurde nicht festgelegt.
Schornsteinfeger orientieren sich bei ihrer Beratung häufig am Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. April 1991 (Aktenzeichen: 7 B 10342/91 OVG ). Demnach wird ein offener Kamin dann gelegentlich betrieben, wenn er nach unterschiedlich langen Ruhezeiten aufgrund besonderer Umstände angefeuert wird. Nicht zu beanstanden sei, wenn ein offener Kaminofen pro Monat an nicht mehr als acht Tagen und für maximal fünf Stunden befeuert wird. Da es sich hier jedoch um eine Entscheidung im Einzelfall handelt, kann je nach Bebauungsdichte und Einschätzung des Schornsteinfegers die Definition von diesem Beschluss abweichen.
Was ist mit gelegentlicher Betrieb gemeint?
Das vom Gesetzgeber festgeschriebene „gelegentlich" wird meist mit max. 5 Stunden an maximal 8 Tagen pro Monat interpretiert.
Wer mehr will, muss nachrüsten!
Wenn Sie Ihren offenen Kamin mehr als nur gelegentlich nutzen möchten, sollten Sie darüber nachdenken den Ofen nachzurüsten, sprich zu sanieren. Für eine solche Sanierung eignen sich Kaminkassetten und -einsätze. Damit erhalten Sie die ursprüngliche Optik des Kamins und verfügen trotzdem über eine Feuerstätte, die den Anforderungen der BImSchV entspricht.

Häufige Fragen zu Vorschriften für offene Kamine
Falls Sie die gemütliche Atmosphäre eines offenen Feuers genießen möchten, aber die strengen Vorschriften umgehen wollen, gibt es mehrere Alternativen. Eine Möglichkeit ist ein geschlossener Kaminofen oder ein Heizkamin mit Glastür, die für eine effizientere Verbrennung sorgen. Auch Ethanol- oder Elektrokamine bieten eine optisch ansprechende Lösung ohne Emissionen.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Bußgelder oder im schlimmsten Fall eine Stilllegung des Kamins. Besonders problematisch sind Verstöße gegen die erlaubte Betriebsdauer oder die Verwendung unzulässiger Brennstoffe. Auch übermäßige Rauchentwicklung kann Beschwerden von Nachbarn und behördliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Um die Umweltbelastung zu minimieren, sollten Sie ausschließlich trockenes, naturbelassenes Holz verwenden, den Kamin regelmäßig reinigen und für eine ausreichende Luftzufuhr sorgen. Eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter oder der Einbau einer Kaminkassette kann ebenfalls die Emissionen senken und den Wirkungsgrad verbessern.



