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Kaminofen in der Mietwohnung: Das sollten Sie wissen

Ein Kaminofen ist eine Bereicherung für Ihre Wohnung. Als zusätzliche Heizung ist der Kamin besonders in der Übergangszeit nützlich, außerdem ist auch der optische Reiz nicht zu unterschätzen. Wenn Sie zur Miete wohnen und nicht bereits ein Ofen in der Mietwohnung vorhanden ist, brauchen Sie in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters. Eventuell sind bauliche Veränderungen erforderlich. Außerdem muss geklärt werden, wer welche Kosten übernimmt und was bei einem späteren Auszug mit dem Kaminofen geschieht.
Kaminofen in der Mietwohnung: Das sollten Sie wissen
 

Kamin in Mietwohnung

Betrachtet man das Thema Kamin in der Mietwohnung, kommt es zunächst darauf an, ob sich in der Wohnung bereits ein Ofen befindet oder ob Sie als Mieter über eine Anschaffung nachdenken. Wenn ein Kaminofen vorhanden ist, gehört er zweifelsfrei zur Ausstattung. Ihr Vermieter ist der Eigentümer, aber Sie dürfen den Ofen zum Heizen nutzen. Bei einer Neuanschaffung müssen Sie den Wohnungseigentümer fragen, ob Sie die Erlaubnis dafür erhalten. 

Ofen als Ausstattung

Wenn sich der Ofen bereits in der Mietwohnung befindet, ist er Eigentum des Vermieters. Der Kaminofen wird also als Ausstattung mitvermietet. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, für die Instandhaltung und Wartung zu sorgen. Anfallende Reparaturen gehen ebenfalls auf Kosten des Vermieters, es sei denn die Schäden kommen durch unsachgemäße Nutzung des Mieters zustande. Jedoch können die Kosten für den Einsatz des Schornsteinfegers als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Die Reinigung des Ofens muss der Mieter übernehmen, da er den Kaminofen ja nutzt.

 
Runder Kaminofen mit Bank, in modernem Wohnraum mit cremefarbenem Sofa, vor weißer Wand
 
 
 

Ofen nachträglich einbauen

Ein Kamin in einer Mietwohnung erfüllt verschiedene Zwecke: Er sorgt für eine gemütliche, warme Atmosphäre. Diese Art des Heizens ist zudem relativ kostengünstig, Sie können damit also Ihre Heizkosten senken. Achten Sie vor dem Kauf und dem Einbau eines Kaminofens darauf, dass die Heizleistung des Ofens zur Raumgröße passt. Wie teuer der nachträgliche Einbau ist, hängt auch davon ab, ob der Anschluss direkt möglich ist oder ob spezielle Umbauten notwendig werden. Wichtig ist der Standplatz, so muss zum Beispiel auf die Brandschutzvorschriften geachtet werden: Ist ein ausreichender Abstand zu Wänden und Möbeln gegeben? Um eine Brandgefahr zu vermeiden, ist auch der Schutz des Bodens entscheidend. 

Eine weitere Voraussetzung: Wie sieht es mit dem Anschluss an den Schornstein aus? Ist im Haus überhaupt ein Schornstein vorhanden, und wenn ja, ist er einzügig oder doppelzügig? Ein doppelzügiger Schornstein ist erforderlich, damit unterschiedliche Heizungssysteme genutzt werden können. Bei Neubauten kann es sein, dass statt eines Schornsteins nur eine Abgasleitung in Form eines Edelstahl- oder Kunststoffrohrs verbaut ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn das Haus mit einer Gas- oder Öl-Zentralheizung mit moderner Brennwerttechnik ausgestattet ist oder Fernwärme zum Einsatz kommt. Die Baupläne liefern die Auskunft. Sehr sinnvoll ist es auch, wenn Sie vor dem Kauf mit dem zuständigen Schornsteinfeger sprechen. Schornsteine lassen sich nachrüsten, zum Beispiel als Außenschornstein. Selbstverständlich muss auch in diesem Fall der Vermieter einverstanden sein. 

Erlaubnis des Vermieters

Die Zustimmung des Vermieters ist immer erforderlich, wenn Sie als Mieter einen Kaminofen in Ihrer Wohnung verwenden möchten. Eine Verpflichtung zur Genehmigung besteht nicht - Ihr Vermieter kann ohne Begründung ablehnen, dass Sie einen Kamin installieren. Sollte er im Gespräch zustimmen, verlassen Sie sich nicht nur auf die mündliche Genehmigung, sondern fordern Sie eine schriftliche Bestätigung ein. Bei Umbauten, Reparaturen und vor allem beim Auszug ist es gut, wenn alle Fakten im Mietvertrag geregelt sind. Mieter und Vermieter legen am besten gemeinsam schriftlich fest, wem der Kamin gehört und wie im Einzelfall die Kosten verteilt werden.

Achtung: Zustimmen muss auch der Bezirksschornsteinfeger. Vereinbaren Sie einen Termin mit ihm und halten Sie alle Informationen zum gewünschten Kaminofen bereit. Dazu gehören Daten wie Heizleistung, Abgaswerte, etc. die aus der Bedienungsanleitung bzw. der Leistungserklärung entnommen werden können.

Wer trägt die Kosten?

Für die Aufteilung der Kosten gibt es mehrere Möglichkeiten. Laut Mietrecht wird ein Kaminofen in der Mietwohnung vom Vermieter bezahlt, wenn er den Einbau veranlasst. Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie den Kamin auf eigenen Wunsch einbauen lassen. Dann besagt das Mietrecht, dass Sie als Mieter alle Kosten für den Kamin, die Anschlusskosten, die Wartung und eventuelle Reparaturen übernehmen. Wenn bauliche Veränderungen notwendig sind, damit Sie den Kaminofen in der Mietwohnung anschließen können, sind diese Kosten meist auch von Ihnen als Mieter zu tragen. Ausnahme: Sie einigen sich auf freiwilliger Basis, dass sich beide Parteien die Kosten teilen. Beachten Sie, dass der Vermieter nicht nur die Genehmigung erteilt, sondern auch über Reparaturen des Kaminofens immer informiert werden sollte. 

Auch hier gilt: Halten Sie alle Einigungen schriftlich fest, damit es später nicht zu Unklarheiten und Streit kommt!

Was passiert beim Auszug?

Nachdem alles geklärt ist, damit Sie den Kaminofen einbauen lassen können, denken Sie bereits jetzt an einen eventuellen Auszug. Soll der Kamin, den Sie selbst gekauft haben, in der Wohnung bleiben? Zahlt Ihnen der Vermieter den Gegenwert aus oder muss der Nachmieter eine Ablöse bezahlen? Wenn Sie den Kaminofen mitnehmen, müssen Sie in der Regel alle Umbaumaßnahmen wieder rückgängig machen. Legen Sie auch diese Punkte unbedingt schriftlich fest.

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