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Doppelter Gewinn durch die BAFA Förderung für Solar-Anlagen


Möchten Sie für Ihr Warmwasser oder Ihre Heizung die Energie der Sonne nutzen? Für die Neuinstallation oder den Ausbau bestehender Solarthermie-Anlagen gibt es Zuschüsse in Form staatlicher und kommunaler Programme. Auf welche Fördermöglichkeiten Sie zurückgreifen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Doppelter Gewinn durch die BAFA Förderung für Solar-Anlagen

Sie erfahren in diesem Artikel:

Welche Förderung gibt es für Solar-Anlagen?

Im Bereich erneuerbare Energien sind Solarthermieanlagen die umweltfreundlichste Art, um Warmwasser bereitzustellen und die Heizung effektiv zu unterstützen. Diese besondere Nachhaltigkeit fördert der Staat mit 25 % der Investitionskosten, in Form von BAFA-Zuschüssen. Daneben existieren eine Reihe regionaler und kommunaler Förderprogramme sowie die Möglichkeit, bis zu 20 % der in eine Solarthermieanlage investierten Kosten von der Steuer abzusetzen.

Welche Investitionen werden gefördert?

Solarthermie Förderung gibt es aktuell für die Planung und Installation von neuen Solarthermieanlagen sowie für die Erweiterung und Optimierung bestehender Anlagen.

BAFA-Förderung Solarthermie

Thermische Solaranlagen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bestandsbau mit einer Förderung von 25 Prozent unterstützt. Um Zuschüsse zu erhalten, gibt das BAFA allerdings bestimmte Mindestvoraussetzungen an Bruttokollektorfläche und Volumen des Pufferspeichers vor:

Bruttokollektorfläche

  • Flachkollektoren: 9 m²
  • Röhrenkollektoren: 7 m²
  • Luftkollektoren: keine Mindestfläche

Pufferspeichervolumen

  • Flachkollektoren: 40 Liter / m²
  • Röhrenkollektoren: 50 Liter / m²
  • Luftkollektoren: kein Pufferspeicher

Soll die Solarthermieanlage ausschließlich für Warmwasser genutzt werden, müssen mindestens 3 m² Bruttokollektorfläche und 200 Liter Pufferspeichervolumen vorhanden sein.

 
Im Vordergrund Schriftzug "Staatliche Förderung BAFA Zuschuss" im Hintergrund Spielzeughaus auf Ordner mit Unterlagen

Was sind förderfähige Kosten?

Als förderfähige Investitionskosten im Bereich Solarthermie gelten Beratungs- und Planungskosten, die Kosten für Anschaffung und Inbetriebnahme der Anlage sowie alle Investitionen, die zur Vorbereitung und Umsetzung der Solarthermieanlage notwendig sind. 

Förderung Solarthermie durch KfW-Kredite

Die KfW fördert die Anschaffung von Solarthermie durch das Kreditprogramm "Wohngebäude-Kredit 261" nur noch im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Die Förderkredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind bei den meisten Banken erhältlich und können dort beantragt werden.

 
Im Vordergrund Schriftzug "Staatliche Förderung KFW Kredit" im Hintergrund drei Spielzeughäuser auf hölzerner Tischplatte

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Solarförderung?

Damit Sie eine staatliche Förderung erhalten, gelten für Solarthermie bestimmte Anforderungen. So sind nur Kollektoren mit dem europäischen Zertifizierungszeichen Solar Keymark und einem jährlichen Ertrag von mindestens 525 Kilowattstunden pro Quadratmeter förderbar. Die BAFA-Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen finden Sie hier.

Außerdem muss die Wärme der Solarthermieanlage zu mindestens 50 % der Warmwasserbereitung, zur Unterstützung der Heizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung in ein Wärme- / Kältenetz dienen. Welche Voraussetzungen sonst noch gelten, finden Sie online direkt beim BAFA.

Regionale und lokale Förderprogramme für Solaranlagen

Neben den staatlichen Förderungen bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme für Solarthermieanlagen. Die Stadt Köln bezuschusst Solarthermie beispielsweise mit bis zu 250 € pro m². Fragen Sie im Vorfeld am besten bei Ihrer Gemeinde nach einem regionalen Programm und informieren Sie sich über die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Fördermittel.

 
im Vordergrund Schriftzug "Regionale Förderung Lokale Programme" im Hintergrund Mann der an Fenster sitzt und auf Stadt guckt
 

Lassen sich Kosten für solarthermische Anlagen steuerlich absetzen?

Im Vordergrund Schriftzug "Steuerliche Förderung Steuerbonus" im Hintergrund  Frau mit Taschenrechner, die vor Laptop sitzt. Auf Bildschirm Programm mit Steuererklärung

Haben Sie Ihre Solarthermie-Anlage schon eingebaut oder möchten die staatlichen Förderungen nicht in Anspruch nehmen, können Sie die Kosten für Ihre Solaranlage bis 2029 von der Steuer absetzen. Um den Steuerbonus geltend zu machen, muss Ihr Haus mindestens 10 Jahre alt sein und ausschließlich von Ihnen bewohnt werden.

Über einen Zeitraum von 3 Jahren sind 20 % oder maximal 40.000 Euro der Anschaffungskosten über die Steuer absetzbar. Als Nachweis für die Förderfähigkeit brauchen Sie neben Rechnungen auch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens, dass Ihre Solaranlage die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

Vorher gut prüfen!

Im Vergleich zum Steuerbonus ist eine direkte BAFA-Förderung in den meisten Fällen lohnenswerter. Der Steuerbonus kann aber eine gute Alternative sein, wenn die Voraussetzungen für einen Zuschuss nicht erfüllt werden. 

Sind verschiedene Fördermittel kombinierbar?

Die verschiedenen Förderprogramme können teilweise zusammengefasst und besonders lukrativ genutzt werden. So lassen sich einige Kredite der KfW-Bank miteinander kombinieren und auch regionale Förderungen werden meist unabhängig von weiteren Fördermitteln vergeben. Nicht möglich ist allerdings die Kombination von Steuerbonus und weiteren staatlichen Förderungen.

In unserem Blog erfahren Sie mehr!

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