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Darf man einen Kaminofen ohne Abnahme betreiben?

Dass man einen Kaminofen nicht ohne Abnahme benutzen darf, ist nicht jedem klar. Hier erfahren Sie, warum Sie ohne Prüfung durch den Schornsteinfeger keinen Ofen benutzen dürfen. Welche Gefahren bestehen und welche Strafen ohne Abnahme auf Sie zukommen. Wie der Prüfkatalog für Ihren Kamin aussieht und was passiert, wenn keine Freigabe erteilt wird.
Darf man einen Kaminofen ohne Abnahme betreiben?

Muss ein Kamin abgenommen werden?

Die Antwort lautet ja. In Deutschland besteht die Pflicht, alle Feuerstätten abnehmen zu lassen. Geregelt ist dies in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Neue oder baulich veränderte Feuerstätten dürfen erst benutzt werden, wenn sie der Schornsteinfeger auf sicheren Betrieb geprüft hat. Er muss Ihnen schriftlich bestätigen, dass die Feuerungsanlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Da Kaminöfen als Feuerstätte gelten, ist das Nutzen ohne Abnahme verboten. Grund ist die Gefahrenabwehr. Vom Kamin darf keine Brandgefahr ausgehen und Abgase müssen sicher abgeleitet werden. Welche Folgen eine falsche Einrichtung der Zu- und Abluft hat, wird am Beispiel von auftretenden Vergiftungen durch Kohlenmonoxid deutlich.

Gesetzliche Bestimmungen
Hier finden Sie die Gesetzestexte zur Abnahme von Feuerstätten für Ihr jeweiliges Bundesland.

BundeslandGesetz, Artikel, Abschnitt
Baden-Würtemberg BW LBO, § 67, (5)
Bayern BayBO, § 78, (3)
Berlin BauO Bln, § 83, (3)
Brandenburg BbgBO, § 83, (2)
Bremen BremLBO, § 81, (2)
Hamburg HBauO, § 77, (2)
Hessen HBO, Anlage zu § 63, V 4
Mecklenburg-Vorpommern LBau O M-V, § 82, (2)
Niedersachsen NBauO, § 40, (6)
Nordrhein-Westfalen BauO NRW, § 42, (7)
Rheinland-Pfalz LBauO, § 79, (2)
Saarland LBO, § 41, (6)
Sachsen SächsBO, § 82, (3)
Sachsen-Anhalt BauO LSA, § 81, (2)
Schleswig-Holstein LBO, § 79, (3)
Thüringen ThürBO, § 81, (2)

Was wird bei der Abnahme eines Kaminofens geprüft?


Die gesetzlich vorgeschriebene Abnahme verhindert, dass Sie einen Kamin ohne Zustimmung des Schornsteinfegers nutzen und dient Ihrer eigenen Sicherheit. Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister - Name und Adresse erhalten Sie über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - nimmt die Anmeldung Ihres neuen Ofens entgegen und prüft diesen nach Einbau und Anschluss auf eine Reihe von sicherheitsrelevanten Kriterien.

Überprüfung des Brandschutzes
Ein wichtiger Punkt bei der Ofenabnahme ist auch der Brandschutz. Sind die Abstände zu nicht feuerfesten Materialien und Oberflächen eingehalten? Schließt die Tür des Kaminofens dicht? Müssen Sie den Schornstein abdichten? Schließlich wird noch der Zug des Kamins geprüft und kontrolliert, ob die Abgase der Verbrennung komplett und gefahrlos nach außen geführt werden.

Was kostet die Abnahme eines Kaminofens?
Nach der Abnahme erhalten Sie von Ihrem Schornsteinfeger einen schriftlichen Bescheid. Außerdem wird er Ihnen die Überprüfung auf Basis der Kehr- und Überprüfungsordnung in Rechnung stellen. Die Kosten dafür unterscheiden sich von Region zu Region. Je nach Aufwand können Sie aber zwischen 40 und 160 Euro einrechnen.


Welche Strafen drohen, wenn Sie einen Kamin ohne Abnahme betreiben?


Nach den Bauordnungen der Länder sind neue oder veränderte Feuerstätten anzumelden. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro gegen den Betreiber des Ofens geahndet. Illegal betriebene Öfen können vom Schornsteinfeger stillgelegt oder eine Anmeldung und Nachbesserungen verlangt werden. Erfahrungsgemäß sind die zuständigen Behörden aber nicht an erster Stelle am Eintreiben von Bußgeldern interessiert. Statt auf Abschreckung wird vielerorts auf Einsicht gesetzt.
Oberstes Ziel ist es, alle Kaminöfen zu überprüfen, damit sie nicht ohne Abnahme betrieben werden. Denn mangelnder Brandschutz kann zu einem Kaminbrand führen, der auf das gesamte Haus übergreift. Können Sie keine Abnahme-Bescheinigung Ihres Schornsteinfegers vorlegen, wird der entstandene Schaden meist nicht von den Versicherungen abgedeckt. Diese übersteigen allerdings ein mögliches Bußgeld bei Weitem. Daher warnen Versicherungsexperten davor, einen Kamin ohne Abnahme zu benutzen!

 

Darf man einen Kaminofen ohne Abnahme betreiben?

 

Nein! Wird der neue Kaminofen von Ihrem Schornsteinfeger nicht freigegeben, darf er nicht betrieben werden.

 
 

Mein Ofen wurde nicht abgenommen, was tun?


Was tun, wenn der Schornsteinfeger den Ofen nicht abnimmt? Wird der neu angeschlossene Kaminofen nicht freigegeben, darf er nicht betrieben werden. Nehmen Sie den Kamin ohne Abnahme in Betrieb, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Achten Sie schon bei der Planung einer Ofenanlage auf die gesetzlichen Anforderungen. Lassen Sie sich von Experten beraten. Fragen Sie zum Beispiel unsere Fachverkäufer oder Ihren Schornsteinfeger. Die Fehler, die Sie bei der Planung vermeiden, müssen Sie nicht im Nachhinein beheben. Gibt der Schornsteinfeger Ihre Feuerstätte nicht frei, erhalten Sie einen Mängelbericht. Bevor die Abnahme endgültig verweigert wird, bekommen Sie Zeit, die Feuerungsanlage nachzubessern.

 
Ein schwarzer Kaminofen, der von einem großen roten Verbots-Zeichen überlagert ist.

So vermeiden Sie Probleme bei der Abnahme


Kleinere Mängel, wie nicht eingehaltene Sicherheitsabstände und Fehler bei der Montage oder beim Anschluss der Ofenrohre sind schnell behoben. Schwieriger wird es, wenn sich der vorhandene Schornstein als ungeeignet erweist oder der Kaminofen nicht zu den Räumlichkeiten passt. Hier erreichen Sie mit kleinen Anpassungen nicht viel.
Um Abnahmeprobleme frühzeitig auszuschließen, sollten Sie bereits in der Planungsphase das Gespräch mit Ihrem Schornsteinfeger suchen. Auch durch eine kompetente Beratung beim Ofenexperten stellen Sie sicher, dass der neue Kaminofen zu Ihrer Raumsituation passt. So vermeiden Sie durch rechtzeitige Information und Beratung unnötigen Ärger und Streit.

Was bemängelt der Schornsteinfeger?So können Sie vorgehen
+ Fehler bei der Montage Montageservice beauftragen
+ falsch angeschlossene Ofenrohre ✓ auf den richtigen Zusammenbau der Ofenrohre achten
+ schlechter Schornsteinzug Schornsteinsanierung oder Zugverstärker einbauen
+ Kaminofen erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht ✓ Feuerstätte erneuern
+ Sicherheitsabstände werden nicht eingehalten Kalziumsilikatplatten einbauen

Häufige Fragen zum Thema Kaminofen ohne Abnahme betreiben


Braucht jede Feuerstätte eine Abnahme durch den Schornsteinfeger?

Eine Feuerstätte in geschlossenen Räumen braucht in Deutschland eine Abnahme durch den Schornsteinfeger. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

Wann erfolgt die Abnahme des Ofens vom Schornsteinfeger?

In der Regel erfolgt die Abnahme nach der Fertigstellung des Ofens.

Muss ich den Schornsteinfeger verständigen, wenn ich mir einen Kamin kaufe?

Der Einbau des Kamins ist beim bevollmächtigten Schornsteinfeger anzuzeigen.

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