So bekommen Sie KfW Fördergeld für Ihre Heizungsoptimierung:

Sie möchten Ihre Heizungsanlage optimieren oder austauschen? Oder planen Sie einen Anschluss ihrer Immobilie an ein Gebäude- oder Wärmenetz? Seit 2024 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) solche Vorhaben mit bis zu 23.500 €. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die „BEG-Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude“ (458) noch dieses Jahr erhalten können.
Inhalt:
Heizung: Welche Zuschüsse gibt es 2024?
Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Eine Gesamtübersicht finden Sie auf der Website der KfW. Auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz wird mit Zuschüssen unterstützt. Ziel ist es, den Umstieg auf ein klimafreundliches Heizen zu beschleunigen. Die Förderung wird an private Eigentümer von Wohnimmobilien ausgezahlt.
In nur 6 Schritten zur KfW-Förderung:
1. BzA einholen
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) bekommen Sie von einem Energieberater oder Fachunternehmen. Dieser dokumentiert Planung, voraussichtliche Gesamtkosten und die Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Erst wenn Sie diesen Antrag haben, können Sie mit den nächsten Schritten weitermachen.
Um Ihnen einen BzA auszustellen, benötigt der Experte Angaben zu Ihrem Gebäude und zum geplanten Vorhaben. Auch die Art der alten Heizungsanlage und Details zur neuen Heizungsanlage, sowie die geplanten Kosten werden dokumentiert. Mit diesen Angaben prüft die KfW ob eine Förderung möglich ist.
Wichtige Info:
Ab April 2024 wurde die Förderung von Energieberatungen befristet gestoppt. Bereits beantragte Förderungen werden weiterhin ausgezahlt. Neue Anträge werden aber vorerst nicht freigegeben. Der Grund sind Einsparungen im Bundeshaushalt, wovon auch Fördergelder betroffen sind. Erst wenn der Staat wieder genug Geld bereitstellt, können diese Förderungen schrittweise freigegeben werden. Die Einsparung betrifft aber nur die Förderung von Energieberatungen, nicht die anderen Leistungen.
2. Liefervertrag abschließen
Nach Erhalt der BzA schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Fachunternehmen ab. Der Zeitraum, in dem Ihr Fachunternehmen die Maßnahme durchführt, ist für den Vertrag wichtig:
- Wenn Sie den Vertrag ab dem 29.12.2023 abgeschlossen haben und Ihr Fachunternehmen das Projekt bis zum 31.08.2024 durchführt, brauchen Sie keine aufschiebende oder ablösende Bedingung im Vertrag.
- Wenn Ihr Fachunternehmen das Projekt erst nach dem 31.08.2024 durchführt, muss der Vertrag eine aufschiebende oder ablösende Bedingung erhalten.
Es kann sein, dass die KfW Ihren Antrag nicht akzeptiert. Zum Beispiel, weil die BzA nicht korrekt war oder die Haushaltsmittel für die Förderung aufgebraucht sind. Damit Sie dann nicht gezwungen sind, ohne Förderung Ihr Projekt auszuführen, gibt es die aufschiebende oder ablösende Bedingung. Damit wird der Lieferungs- oder Leistungsvertrag unwirksam, wenn Sie keine Förderzusage erhalten.
Für Vorhaben, die bis zum 31.08.2024 ausgeführt werden, brauchen Sie diese Vertragsklausel nicht. Das liegt an der Übergangsregelung, die im Fördergesetz beschlossen wurde. Das hat man gemacht, um Projekte, die schon Anfang des Jahres in Auftrag gegeben wurden, auch nachträglich fördern zu können.
3. Zuschuss beantragen
Sie haben die BzA und den Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag parat? Dann registrieren Sie sich auf der Seite “Meine KfW”. Nach der Registrierung wählen Sie im Kundenportal “BEG-Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude” (458) aus. Hier laden Sie die BzA und den Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen hoch.
4. Vorhaben durchführen
Sobald Sie von der KfW eine Förderungszusage erhalten, kann das Fachunternehmen Ihren Auftrag ausführen.
5. Bestätigung erstellen
Die Heizung wurde ausgetauscht oder optimiert? Ihr Haus an ein Gebäude- bzw. Wärmenetz angeschlossen? Bei Projektabschluss ist ein Nachweis für die vertragsgemäße Erledigung erforderlich. Diese belegen Sie mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Diese stellt Ihr Fachunternehmen oder Energieberater aus.

6. Zuschuss einlösen
Jetzt melden Sie sich wieder im Kundenportal „Meine KfW“ an. Dort laden Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) hoch. Das geht ab September 2024, bei Eigentümern von Mehrfamilienhäusern ab November 2024. Anschließend prüft die KfW den Vorgang und überweist das Fördergeld auf Ihr Konto.
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