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Welche Kaminofen Zulassungen gibt es?

Veröffentlicht am 07.01.2020 08:00 | 20 Kommentare
In Deutschland dürfen Kaminöfen ohne Zulassung nicht betrieben werden. Es handelt sich ausnahmslos um genehmigungspflichtige Anlagen. Eine Feuerstätte muss also mehrere Anforderungen erfüllen, um zugelassen zu werden. Dabei handelt es sich nicht nur um bauseitige Prüfungen, sondern um den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Im folgenden Beitrag erhalten Sie nähere Information zu den Zulassungen gemäß CE, DIBt und BimschV.

Welche Zulassungen gibt es?
Das Kennzeichen CE (Conformité Européenne) sagt aus, dass der Kaminofen den für die EU gültigen Standards genügt. Ausgestattet mit diesem Zeichen werden nur Produkte, welche die EU-Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Produktionsbedingung einhalten. Für Feuerstätten bedeutet dies zum Beispiel, dass die CO-Emission maximal 1,0 % betragen darf und dass er einen Wirkungsgrad von mindestens 50 % aufweisen muss. In Deutschland ist es ausdrücklich verboten, Öfen zu verkaufen die kein CE Zeichen auf Ihrem Typenschild aufweisen. 
Ein anderes Kürzel für die Zulassung von Kaminöfen ist DIBt. Es bedeutet, dass der Ofen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf seine Eignung zum raumluftunabhängigen Betrieb geprüft wurde. Dies ist gerade für die moderne Bauweise der Passiv-Häuser wichtig, die nur mit einem Kaminofen beheizt werden sollten, der seine Verbrennungsluft nicht aus dem Gebäude, sondern von außen bezieht. Nur ein Gerät mit DIBt-Siegel darf gänzlich raumluftunabhängig betrieben werden.
Typenschild
Raumluftunabhängige Feuerstätten
Was sind BImSchG & BImschV?
Umweltschutz gehört zu den deutschen Staatszielen. Um die schädlichen Umwelteinwirkungen zu senken, soll der Ausstoß der schädlichen CO2-Emissionen begrenzt werden. Deshalb wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz erlassen. Die Erstfassung dieses Gesetzes trat 1974 in Kraft. Seitdem wurde das BImSchG vielfach verändert, ergänzt und präzisiert. Für Ihre Einzelfeuerstätte entscheidend ist die BImSchV. Es handelt sich um die Verwaltungsvorschrift, die präzisiert, wie das Gesetz umzusetzen ist. Die BImSchV besteht aus zwei Stufen: Faktisch sind es Stichtage, zu denen nur noch Öfen betrieben werden dürfen, die bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Ein Kaminofen, der dies nicht tut, muss innerhalb der, durch die Vorschrift gesetzten, Übergangsfristen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
Hinweis:  Natürlich bezieht sich diese Verordnung nicht nur auf Kamine, sondern auch auf PelletöfenHolzkessel und Heizungsanlagen. Dabei weichen jedoch die Anforderungen ab.
1. BImSchV Stufe 1
Stufe 1 trat am 22. März 2010 in Kraft. Betrieben werden, durften nur Öfen, die 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,075 g/m³ Staub und einen Wirkungsgrad von mindestens 75 Prozent (Kachelöfen: 80 Prozent) hatten. Anlagen, die oberhalb dieser Grenzwerte lagen, konnten und können teilweise nachgerüstet werden. Wie lange hierfür Zeit besteht, hängt vom Alter des Ofens und seiner durchschnittlichen Betriebszeit ab.
Kaminöfen, die zwischen 2010 und 2015 neu gekauft und erstmals betrieben wurden, mussten rein rechtlich nur die Grenzwerte der ersten Verordnungsstufe einhalten. Taten sie dies nicht, durften sie nicht in Betrieb gesetzt werden. Nachrüstungen waren für diese Anlagen nicht möglich. Für ältere Feuerstellen galten und gelten laut der Vorschrift die nachfolgenden Fristen, um jede gesetzte Anforderung zu erfüllen: 

Datum auf dem Typenschild vom Kamin - Nachrüstung oder Außerbetriebnahme der Feuerstätte bis zu diesem Stichtag 

  • Bis zum 31.12.1974 (oder nicht mehr feststellbar) - 31. Dezember 2014
  • Bis zum 31.12.1984 - 31. Dezember 2017 
  • Bis zum 31.12.1994 - 31. Dezember 2020 
  • Bis zum 21.03.2010 - 31. Dezember 2024
Wenn Sie einen Ofen besitzen, den Sie noch nachrüsten dürfen, aber unsicher sind, ob dieser jeden Grenzwert der BImSchV einhalten kann, kontaktieren Sie unbedingt den Hersteller. Oft kann auch der Schornsteinfeger bei der Frage helfen, ob jede Vorschrift erfüllt wird.
Ausnahme: Historische Kaminöfen müssen die durch die Verordnung gesetzten Grenzwerte nicht erfüllen. Dabei handelt es sich um alle vor 1950 in Betrieb genommenen Anlagen. 
1. BImSchV Stufe 2
Seit Anfang 2015 gilt die zweite Stufe des Immissionsschutzes. Sie legt die Grenzwerte eines zu betreibenden Kamins auf 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid (CO) und 0,04 g/m³ Feinstaub fest. Diese Limits sind strenger bzw. entsprechen genau den Sonderregelungen, die in den Städten München, Aachen und Regensburg verabschiedet wurden. Die ersten beiden Metropolen setzen jeden Grenzwert auch für ältere Geräte auf exakt die Vorschriften, die seit 2015 bundesweit gelten. Regensburg ist etwas großzügiger. Die Limits liegen hier bei 0,2 g/m³ Feinstaub sowie 0,15 g/m³ CO. Für neue Anlagen gilt aber natürlich auch hier die Grenzwert-Verschärfung durch die BImSchV.
Die zweite Verordnungsstufe gilt als Anforderung ausschließlich für neue Geräte. Dies bedeutet, dass nur solche Anlagen die Grenzwerte erfüllen müssen, die nach dem 1. Januar 2015 erstmals betrieben wurden. Der letzte Teil des Satzes ist dabei wichtig: Das Kaufdatum ist für die Genehmigung unerheblich. Wenn Sie nach dem 1. Januar 2015 einen veralteten Kaminofen gekauft und in Betrieb genommen haben, der den neuen Limits nicht genügt, ist das Ganze nicht zulässig. Viele Händler haben aber noch alte Restbestände, die sie sehr günstig anbieten. Achten Sie beim Kauf darauf. Vielleicht fragen Sie sich, wieso der Verkauf von einem solchen Kaminofen überhaupt legal ist. Dies liegt daran, dass es sich oft noch um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt (was im Klartext bedeutet, dass eine Genehmigung für die Feuerstätte auch noch gegeben werden kann). Es sind also Kaminöfen, die gemäß der Fristen der ersten Verordnungsstufe noch nachgerüstet werden können. Ab dem 1. Januar 2021 wird sich das Problem folglich von selbst lösen, weil dann alle Übergangsfristen abgelaufen sind, die vom Gesetz und der zugehörigen Verordnung gewährt wurden. 
Stufe 1: Errichtung ab dem 22.03.2010 Stufe 2: Errichtung nach dem 31.12.2014 Errichtung ab dem 22.03.2010
Feuerstättenart Technische Regeln CO [g/m³] Staub [g/m³] CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad
Raumheizer mit Flachfeuerung DIN EN 13240 2 0,075 1,25 0,04 73
Raumheizer mit Füllfeuerung DIN EN 13240 2,5 0,075 1,25 0,04 70
Speichereinzelfeuerstätten DIN EN 15250/A1 2 0,075 1,25 0,04 75
Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise) DIN EN 13229 2 0,075 1,25 0,04 75
Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung DIN EN 13229/A1 2 0,075 1,25 0,04 80
Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung DIN EN 13229/A1 2,5 0,075 1,25 0,04 80
Herde DIN EN 12815 3 0,075 1,25 0,04 70
Heizungsherde DIN EN 12815 3,5 0,075 1,5 0,04 75
Pelletöfen ohne Wassertasche DIN EN 14785 0,4 0,05 0,25 0,03 85
Pelletöfen mit Wassertasche DIN EN 14785 0,4 0,03 0,25 0,02 90
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Schweiz und Österreich
Auch in Österreich und der Schweiz gibt es Regelungen zum Immissionsschutz. In Österreich ist dabei die bundesweit geltende 15A-Vereinbarung maßgeblich. Diese legt die folgenden Grenzwerte für genehmigungsbedürftige Anlagen fest, die seit dem 1. Januar 2015 maßgeblich sind: 0,11 g/m³ CO und 0,035 g/m³ Feinstaub. Der Wirkungsgrad der Anlage muss laut der Verwaltungsvorschrift mindestens 80 Prozent betragen. Auch Österreich hatte eine Art erste Verordnungsstufe (Stichjahr: 2012). Der CO-Wert war dabei identisch mit dem seit 2015 gültigen. Der Feinstaub durfte 0,06 g/m³ betragen. 78 Prozent Wirkungsgrad waren zulässig. 

Für die Schweiz gilt die Luftreinhalte-Verordnung (LRV), die 2018 verschärft wurde. So besteht der Nachweis eines Prüfberichtes und einer Konformitätserklärung (Art. 20a), die sich auf die Emmissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub bezieht. Für neue Geräte ist zudem jetzt die Energieeffizienzverordnung (EnEV) maßgeblich.  Die neuen Grenzwerte wurden an die EU-weiten Limits angepasst und entsprechen in etwa denen Deutschlands und Österreichs. 

Kommentare

Hallo, wie die meisten von hier möchte ich in Erfahrung bringen, ob unser Kamineinsatz noch die erforderlichen Normen zum Weiterbetrieb besitzt. Habe auf den Innenseite der Tür das Typenschild gefunden. Da steht folgendes drauf: FABRK. Esch Typ WU09 WU13 Nennwärmeleistung 9 KW 11KW DIN-Reg-Nr. 90 ES 90 DH DIN-Reg-Nr. 90 ES 91 DH Kann man aus diesen Angaben feststellen, ob ein Weiterbetrieb ab 2025 möglich ist? Unser Bezirkschornsteinfeger konnte leider auch nichts herausfinden. Liebe Grüße

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Harry,

Ihr Heizeinsatz von Esch, der Wachenburg 9/13 (WÜ 09/WÜ 13) hätte bereits zum 31.12.2020 ausgetauscht werden müssen, da keine Messwerte vorlagen. Eine Möglichkeit wäre der Nachweis der Einhaltung der BImSchV über eine Abgasmessung, der Ausgang ist aber mehr als unsicher. Hier finden Sie eine Auflistung des Herstellers: OLSBERG Heizeinsätze und Kamineinsätze "Einhaltung der 1.BImSchV". Gern berät Sie unser Ofenbaumeister zu einem passenden Austauschgerät. Melden Sie sich gern noch einmal bei uns!

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Harry, 24.11.2023 23:48

Guten Tag, wir haben eine DEFRO Smart Ekopell 20 Pelletheizkessel mit 20kW Heizleistung aus Polен gekauft. Das Typenschild ist auf polnische Sprache und hat keine DIN EN Nummer nur PH-EN Nummer und CE. Können wir eine Genehmigung in Deutschland zu benutzen bekommen oder brauchen wir noch was. Viele Grüße, Yuliya

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Frau Sugareva,

dieser Hersteller ist uns unbekannt. Bitte wenden Sie sich zunächst mit den verfügbaren Unterlagen an Ihren Bezirksschornsteinfegermeister. Falls dieser weitere Infomationen oder Papiere haben möchte, können Ihnen eventuell der Hersteller oder der Händler weiterhelfen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Yuliya Sugareva, 15.08.2023 10:51

Hallo, besitze einen Kaminofen Hark 17F. Gekauft und eingebaut 2001. Der Ofen wird nur gelegentlich, ca. 10mal/jährlich betrieben. Falls ich die HKIcert Datenbank richtig interpretiere erfüllt dieser Ofen auch die 2. Stufe der BImSchV und darf somit auch nach 31.12.2024 weiterbetrieben werden. Für eine Stellungnahme wäre ich dankbar. Gruß

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Pitz,

wir führen diese Marke nicht im Sortiment. Bitte wenden Sie sich an den Hersteller oder Ihren Händler.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Jürgen Pitz, 22.06.2023 10:04

Guten Tag, wir betreiben gelegentlich einen Kaminofen der Firma Haas+Sohn, Modell Odense 266.1. Laut der HKIcert Datenbank im Netz erfüllt der Ofen die 1.BlmSchV Stufe 2. Muss dieser dann nach 2025 getauscht werden oder kann man den weiterbetreiben ?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag K. Rösner,

ich konnte bei Haas+Sohn nur das Modell Odense 266.17 finden, welches aber nicht mehr im Programm ist. Eventuell handelt es sich bei Ihrem Ofen sogar um das Vorgängermodell? Gewissheit verschaffen Ihnen die Angaben auf dem Typenschild oder Datenblatt. Auch Ihr Schonsteinfeger kann Ihnen hier helfen, denn er hat die Unterlagen zur Feuerstättenschau vorliegen. Je nach Alter der Feuerstätte gelten verschidene Grenzwerte: 

  • BImSchV Stufe 1 betrifft Öfen, die zwischen 21. März 2010 und 31. Dezember 2014 errichtet wurden. Hier greifen folgende
    Schadstoff-Grenzwerte: 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,075 g/m³ Feinstaub.
  •  BImSchV Stufe 2 gilt für Kaminöfen, die ab 1. Januar 2015 betrieben werden. Bei diesen Feuerungsanlagen gelten mit 0,125
    g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub strengere Grenzwerte.
  • Für bestehende Anlagen, die vor 2010 in Betrieb gegangen sind, liegen die Werte bei 4 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,15 g/m3 für Feinstaub.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

K. Rösner, 09.03.2023 14:41

Hallo, gebaut habe ich 1989 und mir zeitgleich von Dovre einen Kamineinsatz gekauft, Dieser Einsatz, mit geschlossenen Gußtüren kann ich nur offen betreiben. Ein Typenschild ist nicht zu finden, es ist in meinen Augen also ein offene Kamine zur gelegentlichen Verwendung, z.B. am Wochenende. Dovre selbst exestiert in diesem Sinne nicht mehr und jeder hat eine andere Meinung. Wie würden Sie die Tatsache beurteilen ? Danke, Gruß B. Hagemann

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr/Frau Hagemann,

das stimmt, da gibt es viele Meinungen. Die einzig wichtige Meinung hierzu hat aber Ihr zuständiger Schornsteinfegermeister. wink Eine Anmerkung: Den Hersteller Dovre gibt es durchaus noch. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

B. Hagemann, 29.01.2023 13:23

Guten Tag, vielen Dank für Eure informative Seite. Wir möchten eventuell einen Küchenherd mit ca. 10 KW in Bayern in Betrieb nehmen, der schon gebraucht ist und schon älter ist als 10 Jahre. Wenn ich die BimschV1 und BimschV2 richtig interpretiere, ist ein solcher Küchenofen davon nicht betroffen, wenn er bereits vor 2015 (an einen anderen Ort) in Betrieb genommen wurde. Unser Kaminkehrer meint, wir müssten den Nachweis erbringen, dass er die BimschV einhält (z.B. über HIK-Online) oder Einzelmessung. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo E. Klieber,

wenn der Küchenherd an diesem Ort zu ersten Mal in Betrieb genommen wird, handelt es sich um die Neuerrichtung einer Feuerstätte, auch wenn der Ofen bereits gebraucht ist. In diesem Fall hat Ihr Schornsteinfeger recht. Er wird das Gerät nur abnehmen, wenn es die Vorgaben der BImSchV Stufe 2 erfüllt.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

E. Klieber, 15.01.2023 09:24

Seit Dezember 2010 haben wir einen Ofen Senso von der Firma Spartherm in Betrieb. Wirkungsgrag 79% Konzentration bei 13% C2 = 1250 mg/m3 Prüf-Nr. RRF.-4008 1830 Prüfstelle 1625 EN 13240-1 Dürfen wir den Ofen nach dem 31.12.2024 weiter betreiben?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr/Frau Scholle,

bitte überprüfen Sie den Feinstaub-Wert, der maximal bei 0,075 g/m³ liegen darf. In der Regel finden Sie diese Angabe auf dem Typenschild/Datenblatt.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Scholle, 12.01.2023 19:00

Guten Tag! Habe im September einen Kaminofen Marke Victoria Triumph F gekauft. Entspricht der EN13240 und die Emmissionswerte passen auch! Die Behörde lässt aber einen Anschluss nicht zu, da sie auf die 15a B-VG in Österreich besteht. Muss der Wirkungsgrad 80% haben? Ich habe allerdings auch Modelle mit der 15a B-VG Verordnung mit einem WG von nur 73% gesehen! Wie kann das sein? Danke für eine Rückmeldung.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Aigner,

die Verordnung 15a B-VG wurde zum 1.1.2022 durch die EU-Richtlinie Ecodesign 2022 abgelöst. Gibt es eventuell regionale Besonderheiten? Hier können Sie noch einmal nachlesen und ggf. auch an Ihre Behörde weiterleiten, der das vielleicht noch nicht bekannt ist: Ökodesignrichtlinie – gesetzliche Änderungen ab 2022. Wir drücken Ihnen die Daumen!

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

siegfried aigner, 19.10.2022 08:19

Hab ein Kamin gekauft der entspricht EN 13240. Rauchfangkehrer in Österreich will es nicht freigeben für Montage. Ist es richtig ? Blist Konzul LM N 7,7 kW 93x49x46 cm

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Natea,

die Norm DIN EN 13240 beschreibt lediglich die Mindestanforderungen an Einzelraumheizer für feste Brennstoffe  Zusätzlich muss Ihr Kaminofen noch die in Österreich gültigen Abgasnormen erfüllen, bisher war das der §15a B-VG Norm, der am 1.1.2022 durch Ecodesign 2022 ersetzt wurde. Die Grenzwerte sind ähnlich. Dieser Hersteller ist uns nicht bekannt, genaue Auskunft zu Emissionswerten und Zulassungen geben Typenschild sowie Datenblatt des Geräts. Gut möglich, dass Ihr Schornsteinfeger hier völlig recht hat.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Dragos Florian Natea, 17.10.2022 16:04

Ist Ihnen bekannt ob Leda Karat Kamineinsätze Bestandsschutz haben?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Pitsch,

ausgenommen von der BImSchV sind beispielsweise handwerklich gemauerte Grundöfen und Küchenherde, nicht aber Kamineinsätze. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Werner Pitsch, 06.10.2022 10:40

Hallo, wir haben einen Spartherm Piko. Das Kaufdatum müsste 2010 gewesen sein. Auf dem Typenschild steht: PIKO EN 13240 -1 Nennwärme 5,0 KW, Wirkungsgrad 78,2% und Co2 KOnz bei 13% O2 0,07%. Ich bin nicht wirklich sicher, aber ich verstehe die Informationen oben so, dass wir in diesem Fall den Kamin auch nach 2024 noch betreiben dürfen und nichts nachrüsten müssen. Ist das richtig? Danke!

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Nicole,

bitte befragen Sie hierzu Ihren Schonsteinfeger vor Ort. Zusätzlich muss auch die Höhe des Feinstaubausstoßes herangezogen werden. Dieser findet sich eventuell auf dem Datenblatt.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Nicole, 16.09.2022 09:21

Sehr geehrte Damen und Herrn, wir haben einen Ofen der ein Typenschild hat auf dem die DIN-Reg.-Nr: 93 010 steht. Was sagt diese Norm aus, reicht das für einen weiteren Betrieb? Ich habe den Ofen gebraucht gekauft und will damit im Keller zuheizen.... Gruss Michael

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Michael,

Diese Nummer sagt leider selbst unserem Ofenbaumeister nichts. Baujahr und Fabrikat wären an dieser Stelle besser gewesen. 

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Michael Cramer, 30.07.2022 10:38

Hallo und guten Tag, ich möchte gerne einen gebrauchten Ofen kaufen. Dieser hat DIN 18891, darf ich diesen überhaupt noch betreiben, oder müssen wir diesen in Kürze ausmustern? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe Liebe Grüße Anna

Hallo Anna,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Da wir nicht wissen, um welchen Kaminofen es sich handelt, folgender Rat: Bitte prüfen Sie zunächst die Angaben auf dem Typenschild oder dem Datenblatt. Wenn das Gerät die Grenzwerte der BImSchV Stufe 2 nicht erfüllt, wird er am neuen Standort vom Schornsteinfeger nicht abgenommen. Die DIN 18891 besagt lediglich, dass es sich um eine (vermutlich ältere) Feuerstätte für Festbrennstoffe handelt,die nicht als Alleinheizung im Dauerbetrieb betrieben werden darf. Diese DIN wird nach und nach durch die Europanorm EN 13240 abgelöst.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Anna, 21.07.2022 17:56

Guten Tag, wir haben 2000 einen Dan Skan Kaminofen Topo gekauft. Das Typenschild auf der Rückseite besagt DIN 18891...DIN reg. nr. 95 XXL 10. Der Ofen verfügt über eine 180er Zuluft von außen mit Bi-Metall Steuerung. Wenn ich Google bemühe erfüllt dieser Kaminofen bei weitem die BlmSchV2 . Für Österreich hatte ich eine Einstufung aus 2018 mit dem Energielabel A gefunden (der Kaminofen ist baugleich geblieben). Dan Skan gibt es ja nun nicht mehr, wurde von Hwam übernommen. Technisch wurde aber das Know-How von Dan Skan 1:1 übernommen. Dennoch die Frage...dürfen wir diesen Kaminofen nach dem 31.12.2024 noch betreiben?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Hein,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Da wir diesen Hersteller nicht im Sortiment führen, uns also auch kein Datenblatt vorliegt, können wir Ihre Frage nicht beantworten. Nur soviel: Ofenmodelle werden gelegentlich baulich angepasst, ohne dass sich an der Bezeichnung etwas ändern würde. Einzig aussagekräftig ist hier aber das Typenschild, auf dem auch die Abgaswerte stehen sollten, sowie das Datenblatt.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Alfred Hein, 05.04.2022 01:40

Guten Tag, meine Eltern möchten sich einen neuen Kaminofen zulegen. La Nordica Super Junior Kaminofen 5kw. Er hat die Din EN 13240, BlmSchV Stufe 2. Können sie den problemlos kaufen? Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße Ina

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Ina,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ja, alle LaNordica Kaminöfen sind auch bezüglich der Abgaswerte auf dem neuesten Stand. Wichtig ist aber auch, dass der Ofen zum Schornstein passt, damit nach dem Einbau alles gut funktioniert. Wir empfehlen daher vorab eine Querschnittsberechnung

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Ina K, 05.03.2022 18:24

Guten Abend, ist bereits eine Stufe 3 gesetzlich geregelt und was würde diese Stufe bedeuten? Vielen Dank Claus Leicher

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Leicher,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bisher ist keine BImSchV Stufe 3 in Sicht, was viele Kaminofenbesitzer freuen dürfte. Die letzte gesetzliche Änderung betraf nur die Hersteller (Ecodesign 2022). Aber wer weiß, orakeln können wir leider nicht ;o)

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Claus Leicher, 19.02.2022 22:18

Hallo wir besitzen einen neuen Küchenherd und in der Bedienungsanleitung/Typenschild steht nur: Heizungsherd für Festbrennstoffe verwenden sie nur die richtigen Brennstoffe kann bzw. muss mir der Hersteller aufgrund einer Zulassung sagen können, welchen nach DIN/ISO genormten Brennstoff ich verwenden darf/kann? Der Ofenbauer sitzt in Südtirol und der Herd hat folgende Zulassungen : EN12815 , VKF AEAI, Art.15a B VG, BimSch V Stufe 1 +2 Grüße

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Kaufmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Hier wäre eine Hersteller- und Modellangabe sehr hilfreich. So können wir leider nichts dazu sagen. Eine andere Möglichkeit wäre, den Hersteller direkt zu kontaktieren und nachzufragen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Kaufmann, 10.12.2021 09:15

Guten Tag, wir müssen den Kamineinsatz auf die 2. BimschV austauschen, weil die Werte nicht eingehalten werden. Ein neuer Kamin aus Polen Hajduk erfüllt die 2. BIMschV. Dieser hat einen Heizwert von 11 kw. Der Kaminbauer verwies auf Belüftungsrohre, die eingebaut werden sollten, obwohl wir diese noch nie hatten und der Wohnraum zum ganzen Haus offen ist (im EG 50 qm). Kann der Schornsteinfeger dies evtl. für unsere Kaminaustausch einfordern? Liebe Grüße Familie Hahn

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Familie Hahn,

am Besten setzen Sie sich Vorweg mit Ihrem Schornsteinfeger in Verbindung. Dieser kann Ihnen dazu nähere Auskünfte geben. Wir führen diesen Hersteller nicht im Sortiment.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Hahn, 07.04.2021 09:42

Frage: Gibt es hinsichtlich der Leistung eines Gaskamins Einschränkungen, wenn dieser in einem Mehrfamilienhaus eingebaut wird und nicht der Beheizung dient?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gaskamine haben ebenfalls eine Leistungsobergrenze und vor allem müssen Sie bis ins Detail mit dem Schornsteinfeger geplant werden. Wir selbst bieten hier keinen Support an.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Egon, 01.04.2021 19:24

Wir heizen unser kleines Häuschen schon lange mit 2 Kaminöfen. Ich habe jetzt einen gebrauchten Dan Skan Danno Solo DA-S bekommen, den ich gerne im Austausch gegen einen von meinen Alten ersetzen möchte, ist das möglich?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Herr Baumann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Baumann, 28.03.2021 16:13
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