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Darf ich meinen Kaminofen ab 2025 weiterhin nutzen?

EnergieWert Ost GmbH
2025-02-27 10:49:50 / Gesetze & Förderungen Wissenswertes / Kommentare 0

In diesem Blog finden Sie einen einfachen Leitfaden, um herauszufinden, ob Ihr Kaminofen auch nach Dezember 2024 noch zugelassen ist. Mit wenigen Schritten können Sie Ihr Modell selbst überprüfen und bereits jetzt Gewissheit erlangen, ob ein Austausch in 2025 notwendig ist oder nicht.

Ein Kaminofen in dem ein Feuer lodert

Welche Kaminöfen sind nicht mehr zulässig?


Die Austauschpflicht betrifft Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 typgeprüft wurden und mehr als die festgelegten Emissionsgrenzwerte ausstoßen.

Kaminöfen, die nach diesem Datum typgeprüft wurden, erfüllen bereits die Anforderungen der BImSchV und dürfen auch nach 2025 weiterhin betrieben werden. Entscheidend ist daher, wann die Typprüfung Ihres Ofens stattgefunden hat. Wurde der Ofen vor dem 21. März 2010 typgeprüft, ist eine Weiterverwendung nach 2025 nur möglich, wenn er die Grenzwerte der BImSchV für ältere Öfen einhält:

  • Staub: maximal 0,15 Gramm pro m³

  • Kohlenmonoxid: maximal 4 Gramm pro m³

Die genauen Details zu den Grenzwerten finden Sie in § 26 der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Kaminofen die Anforderungen erfüllt, können Sie Ihren örtlichen Schornsteinfeger kontaktieren. Dieser kann eine Überprüfung durchführen und Ihnen Klarheit verschaffen. Möchten Sie die Prüfung vorab selbst vornehmen, haben wir hier eine einfache Anleitung für Sie zusammengestellt.

  • Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet und betrieben wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid nicht überschreiten.
  • Einzelraumfeuerstätten, die zwischen dem 22.03.2010 und dem 31.12.2014 typgeprüft wurden, müssen die BImSchV Stufe 1 erfüllen (0,075 g/m³ Staub, 2,0 g/m³ CO)
  • Einzelraumfeuerstätten, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2021 geprüft wurden, müssen die Vorgaben der BImSchV Stufe 2 einhalten (0,04 g/m³ Feinstaub, 1,25 g/m³ CO)

Wenn Sie einen Kaminofen mit Füllfeuerung (Dauerbrand) besitzen, der zwischen dem 22.03.2010 und dem 31.12.2014 typgeprüft wurde, ist der Feinstaub Wert ein anderer.

  • Einzelraumfeuerstätten mit Dauerbrand, die zwischen dem 22.03.2010 und dem 31.12.2014 typgeprüft wurden, müssen die BImSchV Stufe 1 erfüllen (0,075 g/m³ Staub, 2,5 g/m³ CO)

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Feuerstätten von der Austauschpflicht in 2025 ausgenommen. 

Folgende Ausnahmen gelten:

  • Herde bis 15 kW: Nicht gewerblich genutzt und am Standort verbleibend.

  • Handwerklich gesetzte Grundöfen/Kachelöfen: Diese bleiben von der Regelung unberührt.

  • Offene Kamine: Solange sie nur gelegentlich betrieben werden.

  • Einzelraumfeuerungsanlagen als Alleinheizung: Wenn sie die einzige Heizquelle sind und am Standort verbleiben.

  • Historische Öfen: Errichtet oder hergestellt vor 1950 und am Standort verbleibend.

  • Badeöfen: Diese gelten ebenfalls als Ausnahme.

Auf diese speziellen Fälle wird in diesem Beitrag nicht weiter eingegangen. Falls Ihre Feuerstätte möglicherweise unter eine der Ausnahmeregelungen fällt, sollten Sie dies direkt mit Ihrem örtlichen Schornsteinfeger abklären.

So prüfen Sie die Grenzwerte für die Zulassung über das Typenschild


Das Typenschild Ihres Kaminofens enthält wichtige Informationen, mit denen Sie Ihr Gerät eindeutig identifizieren können. Neben dem Hersteller und der Modellbezeichnung finden Sie dort auch Angaben zu den CO-Emissionen und Grenzwerten, dem Wirkungsgrad und den zulässigen Brennstoffen.

Um die Optik des Ofens nicht zu beeinträchtigen, ist dieses häufig verdeckt angebracht. Je nach Modell befindet es sich meist an der Unterseite des Aschekastens oder auf der unteren Rückseite des Ofens.

Mein Ofen hat kein Typenschild mehr – was kann ich tun?

Wenn das Typenschild Ihres Ofens unleserlich geworden ist oder Sie es aufgrund der Platzierung nicht erreichen können, gibt es alternative Möglichkeiten, die benötigten Grenzwerte für 2025 herauszufinden. Werfen Sie einen Blick in die Rechnung, den Lieferschein oder die Bedienungsanleitung. In diesen Unterlagen sind in der Regel alle relevanten Daten zum Modell Ihres Ofens vermerkt.

Ausschnitt eines Typenschilds von einem Kanuk Kaminofen

Möglichkeiten zur Online-Überprüfung


Nachdem Sie das Modell Ihres Kaminofens identifiziert haben, können Sie online überprüfen, ob es ab 2025 noch betrieben werden darf. Viele Hersteller bieten diese Möglichkeit über die HKI CERT Herstellerliste an.

So gehen Sie vor:

  1. Hersteller auswählen: Wählen Sie den Hersteller Ihres Ofenmodells aus der Liste.

  2. Modell suchen: Suchen Sie das entsprechende Kaminofen-Modell in der Datenbank.

  3. Emissionsdaten prüfen: Unter „Bewertung von Emissionsdaten und Wirkungsgrad Holz“ sollte ein grüner Haken bei „D-1-BImSchV“ sichtbar sein. Darunter finden Sie in roter Schrift entweder „Stufe 1/Bestandsschutz“ oder „Stufe 2“. In beiden Fällen dürfen Sie Ihren Kaminofen weiter nutzen.

Sollten Sie stattdessen ein gelbes Häkchen, ein graues Ausrufezeichen oder einen roten Bindestrich sehen, ist der Betrieb ab 2025 nicht mehr erlaubt. Oft gibt es auch einen schriftlichen Hinweis, dass die Nutzung nur noch bis zum 31.12.2024 gestattet ist.

Prüfen Ihres Modells

Über die HKI Website können Sie überprüfen, ob Ihr Kaminofen Modell auch 2025 noch zugelassen ist - wenn es dort vermerkt ist.


Screenshot der Herstellerliste von der HKI CERT Website auf Chrome Browser

Alternativ: beim Händler oder Hersteller nachfragen


Falls Ihr Kaminofen nicht in der HKI CERT Liste vorhanden ist oder das Modell dort fehlt, können Sie sich direkt an den Hersteller wenden. Dieser kann Ihnen die notwendigen Informationen zur Zulassung Ihres Ofens für 2025 geben. Stattdessen können Sie auch den Händler kontaktieren, bei dem Sie das Gerät erworben haben.

Nicht alle Kaminofen-Hersteller sind in der HKI CERT Liste aufgeführt, manche Modelle fehlen dort. In solchen Fällen empfiehlt es sich, direkt beim Hersteller des Ofens nachzufragen. Alternativ können Sie den Händler kontaktieren, bei dem Sie das Gerät gekauft haben.

Hilfe vom örtlichen Schornsteinfeger


Wenn die vorherigen Schritte keine eindeutigen Ergebnisse geliefert haben, kann Ihr Schornsteinfeger Klarheit schaffen. Besonders in Fällen, bei denen Ihr Gerät möglicherweise Sondergenehmigungen trotz Emissionsüberschreitungen erhalten könnte, ist eine frühzeitige Absprache sinnvoll. Letztlich entscheidet dieser gemäß den Vorgaben der BImSchV, ob Ihre Feuerstätte auch in 2025 betrieben werden darf.

Sollten Sie die Emissionen Ihres alten Ofens auf keine andere Weise bestimmen können, kann auch eine Abgasmessung beauftragt werden. Diese zeigt, ob Ihr Kaminofen die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) einhält. Allerdings sind die Erfolgsaussichten bei älteren Geräten oft klein, weshalb wir diesen Schritt nur bedingt empfehlen.

Was zu tun ist, wenn der Kamin 2025 nicht mehr betrieben werden darf


Für bestimmte Kaminöfen besteht die Möglichkeit, einen Feinstaubfilter nachzurüsten. Klären Sie jedoch im Vorfeld mit Ihrem Schornsteinfeger, ob Ihr Modell nachgerüstet infrage kommt.

Falls Sie Ihren Kaminofen regelmäßig nutzen, lohnt sich der Umstieg auf ein modernes, emissionsarmes Modell. Diese sind effizienter, umweltfreundlicher und entsprechen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Sollten Sie keine der erforderlichen Maßnahmen ergreifen, muss Ihre Feuerstätte ab 2025 stillgelegt werden. Der Schornsteinfeger wird Ihnen hierfür in der Regel eine Frist setzen. Ignorieren Sie diese und betreiben den Ofen dennoch weiter, wird das Ordnungsamt eingeschaltet. In diesem Fall drohen Ihnen empfindliche Geldbußen von bis zu 50.000 €.

Häufige Fragen zum Thema Kaminofennutzung ab 2025


Welche Kaminöfen dürfen ab 2025 nicht mehr betrieben werden?

Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 typgeprüft wurden und die Grenzwerte der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) überschreiten, dürfen ab 2025 nicht mehr genutzt werden.


  • Typenschild prüfen: Hier finden Sie Herstellerangaben, Modell und Emissionswerte.
  • Online-Datenbank (HKI CERT) nutzen: Dort können Sie Ihr Modell suchen.
  • Hersteller oder Händler kontaktieren: Falls das Typenschild fehlt oder unleserlich ist.
  • Schornsteinfeger fragen: Dieser kann Ihr Modell überprüfen und ggf. messen.

Ja, folgende Feuerstätten sind nicht betroffen:

  • Herde bis 15 kW, die nicht gewerblich genutzt werden
  • Grundöfen und Kachelöfen, die handwerklich gesetzt wurden
  • Offene Kamine, die nur gelegentlich betrieben werden
  • Alleinheizungen, wenn kein anderes Heizsystem vorhanden ist
  • Historische Öfen (vor 1950 errichtet)
  • Badeöfen

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