Ofen als Ausstattung

Hallo wir sind Besitzer eines Einfamilienhauses, der Mieter möchte von uns einen Kaminofen eingebaut bekommen. wir haben jetzt auch einen bestellt. Wie sieht es aus, muß ich da einen Vertrag abschließen, oder reicht nur etwas schriftliches kurz aufgesetzt? Holz müßte der Mieter dann selbst besorgen und bezahlen! Wie sieht es aus mit der Wartung und Reparaturen? Danke und Grüße
Antwort Redaktion ofenseite.com:
Hallo Walther,
wir haben ja schon einige Informationen zum Thema im Beitrag zusmmengefasst. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben können und wollen. Beratungen machen wir lieber bei Öfen und Zubehör ;o)
Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team
Walther, 11.10.2022 13:54
Hallo liebes Team, wir wohnen seit 1997 in einer Mietwohnung die bis 2000 komplett mit Kohle Öfen beheizt wurde und nach der Sanierung durch Fernwärme ersetzt wurde ... meine Frage - besteht die Möglichkeit sich einen Kamin oder Kohleofen wieder einzubauen LG Anke
Antwort Redaktion ofenseite.com:
Hallo Anke,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Frage müssten Sie bitte zuerst mit Ihrem Vermieter und Ihrem zuständigen Schornsteinfeger besprechen. Wir könnten aus der Ferne nur die Glaskugel befragen ;o)
Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team
Fr.Münchehofe, 01.09.2022 17:22
Hallo liebes ofenseite-Team, wir sind Besitzer eines 3-Familien-Hauses. Nach Sanierung haben wir den 2. Schornstein so saniert und vorbereitet, dass sich die Mieter einen Kaminofen einbauen konnten. Alle 3 Mietparteien hatten einen Ofen. Nun zieht ein Mieter aus und nimmt seinen Ofen mit. Einen Nachmieter haben wir noch nicht. Das Loch im Kamin würden wir vorerst verschließen. Dürfen die beiden verbleibenden Mieter trotzdem ihren Kaminofen weiter betreiben? Danke für die Info und viele Grüße
Antwort Redaktion ofenseite.com:
Hallo Frau Reichert,
wenn Sie die Öffnung ordnungsgemäß verschließen, ist das kein Problem.
Viele Grüße Ihr ofenseite-Team
Reichert, Katrin, 11.11.2021 15:27
Hallo, kurze Frage. Wie schaut es denn hier mit dem Thema Funkenflug aus? Sind mit unserem Sohn (14 Monate) in eine Wohnung mit Kamin gezogen. Den Rändern nach zu urteilen, war auch schon mal ein Funkenschutz befestigt gewesen, ist nur beim Auszug des Vermieters (Vorher in der Wohnung lebend) entfernt worden. Ist der Vermieter dazu verpflichtet wieder für einen entsprechenden Funkenschutz zu sorgen? Danke vorab
Antwort Redaktion ofenseite.com:
Guten Tag Frau Traub,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Hier sollten Sie wohl beim Mieterbund oder einem Anwalt für Mietrecht nachfragen. Uns ist keine Regel bekannt, das der Vermieter einen Funkenschutz installieren muss. Allerdings ist der Funkenschutz bei Betrieb des Ofens und Vorhandensein eines brennbaren Bodens Pflicht.
Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team
Svenja Traub, 16.02.2021 20:40