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Kaminofen in der Mietwohnung: Das sollten Sie wissen

Veröffentlicht am 03.07.2020 08:00 | 4 Kommentare
Kaminofen in heller Wohnung
Ein Kaminofen ist eine Bereicherung für Ihre Wohnung. Als zusätzliche Heizung ist der Kamin besonders in der Übergangszeit nützlich, außerdem ist auch der optische Reiz nicht zu unterschätzen. Wenn Sie zur Miete wohnen und nicht bereits ein Ofen in der Mietwohnung vorhanden ist, brauchen Sie in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters. Eventuell sind bauliche Veränderungen erforderlich. Außerdem muss geklärt werden, wer welche Kosten übernimmt und was bei einem späteren Auszug mit dem Kaminofen geschieht. 

Inhalt:
Kamin in Mietwohnung
Betrachtet man das Thema Kamin in der Mietwohnung, kommt es zunächst darauf an, ob sich in der Wohnung bereits ein Ofen befindet oder ob Sie als Mieter über eine Anschaffung nachdenken. Wenn ein Kaminofen vorhanden ist, gehört er zweifelsfrei zur Ausstattung. Ihr Vermieter ist der Eigentümer, aber Sie dürfen den Ofen zum Heizen nutzen. Bei einer Neuanschaffung müssen Sie den Wohnungseigentümer fragen, ob Sie die Erlaubnis dafür erhalten. 
Wenn sich der Ofen bereits in der Mietwohnung befindet, ist er Eigentum des Vermieters. Der Kaminofen wird also als Ausstattung mitvermietet. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, für die Instandhaltung und Wartung zu sorgen. Anfallende Reparaturen gehen ebenfalls auf Kosten des Vermieters, es sei denn die Schäden kommen durch unsachgemäße Nutzung des Mieters zustande. Jedoch können die Kosten für den Einsatz des Schornsteinfegers als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Die Reinigung des Ofens muss der Mieter übernehmen, da er den Kaminofen ja nutzt.
Kaminofen, Kanuk Bank in einer hellen offenen Wohnung
Ofen nachträglich einbauen
Ein Kamin in einer Mietwohnung erfüllt verschiedene Zwecke: Er sorgt für eine gemütliche, warme Atmosphäre. Diese Art des Heizens ist zudem relativ kostengünstig, Sie können damit also Ihre Heizkosten senken. Achten Sie vor dem Kauf und dem Einbau eines Kaminofens darauf, dass die Heizleistung des Ofens zur Raumgröße passt. Wie teuer der nachträgliche Einbau ist, hängt auch davon ab, ob der Anschluss direkt möglich ist oder ob spezielle Umbauten notwendig werden. Wichtig ist der Standplatz, so muss zum Beispiel auf die Brandschutzvorschriften geachtet werden: Ist ein ausreichender Abstand zu Wänden und Möbeln gegeben? Um eine Brandgefahr zu vermeiden, ist auch der Schutz des Bodens entscheidend. 
Eine weitere Voraussetzung: Wie sieht es mit dem Anschluss an den Schornstein aus? Ist im Haus überhaupt ein Schornstein vorhanden, und wenn ja, ist er einzügig oder doppelzügig? Ein doppelzügiger Schornstein ist erforderlich, damit unterschiedliche Heizungssysteme genutzt werden können. Bei Neubauten kann es sein, dass statt eines Schornsteins nur eine Abgasleitung in Form eines Edelstahl- oder Kunststoffrohrs verbaut ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn das Haus mit einer Gas- oder Öl-Zentralheizung mit moderner Brennwerttechnik ausgestattet ist oder Fernwärme zum Einsatz kommt. Die Baupläne liefern die Auskunft. Sehr sinnvoll ist es auch, wenn Sie vor dem Kauf mit dem zuständigen Schornsteinfeger sprechen. Schornsteine lassen sich nachrüsten, zum Beispiel als Außenschornstein. Selbstverständlich muss auch in diesem Fall der Vermieter einverstanden sein. 
Die Zustimmung des Vermieters ist immer erforderlich, wenn Sie als Mieter einen Kaminofen in Ihrer Wohnung verwenden möchten. Eine Verpflichtung zur Genehmigung besteht nicht - Ihr Vermieter kann ohne Begründung ablehnen, dass Sie einen Kamin installieren. Sollte er im Gespräch zustimmen, verlassen Sie sich nicht nur auf die mündliche Genehmigung, sondern fordern Sie eine schriftliche Bestätigung ein. Bei Umbauten, Reparaturen und vor allem beim Auszug ist es gut, wenn alle Fakten im Mietvertrag geregelt sind. Mieter und Vermieter legen am besten gemeinsam schriftlich fest, wem der Kamin gehört und wie im Einzelfall die Kosten verteilt werden.
Achtung: Zustimmen muss auch der Bezirksschornsteinfeger. Vereinbaren Sie einen Termin mit ihm und halten Sie alle Informationen zum gewünschten Kaminofen bereit. Dazu gehören Daten wie Heizleistung, Abgaswerte, etc. die aus der Bedienungsanleitung bzw. der Leistungserklärung entnommen werden können.
Für die Aufteilung der Kosten gibt es mehrere Möglichkeiten. Laut Mietrecht wird ein Kaminofen in der Mietwohnung vom Vermieter bezahlt, wenn er den Einbau veranlasst. Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie den Kamin auf eigenen Wunsch einbauen lassen. Dann besagt das Mietrecht, dass Sie als Mieter alle Kosten für den Kamin, die Anschlusskosten, die Wartung und eventuelle Reparaturen übernehmen. Wenn bauliche Veränderungen notwendig sind, damit Sie den Kaminofen in der Mietwohnung anschließen können, sind diese Kosten meist auch von Ihnen als Mieter zu tragen. Ausnahme: Sie einigen sich auf freiwilliger Basis, dass sich beide Parteien die Kosten teilen. Beachten Sie, dass der Vermieter nicht nur die Genehmigung erteilt, sondern auch über Reparaturen des Kaminofens immer informiert werden sollte. 
Auch hier gilt: Halten Sie alle Einigungen schriftlich fest, damit es später nicht zu Unklarheiten und Streit kommt!
Nachdem alles geklärt ist, damit Sie den Kaminofen einbauen lassen können, denken Sie bereits jetzt an einen eventuellen Auszug. Soll der Kamin, den Sie selbst gekauft haben, in der Wohnung bleiben? Zahlt Ihnen der Vermieter den Gegenwert aus oder muss der Nachmieter eine Ablöse bezahlen? Wenn Sie den Kaminofen mitnehmen, müssen Sie in der Regel alle Umbaumaßnahmen wieder rückgängig machen. Legen Sie auch diese Punkte unbedingt schriftlich fest.

Kommentare

Hallo wir sind Besitzer eines Einfamilienhauses, der Mieter möchte von uns einen Kaminofen eingebaut bekommen. wir haben jetzt auch einen bestellt. Wie sieht es aus, muß ich da einen Vertrag abschließen, oder reicht nur etwas schriftliches kurz aufgesetzt? Holz müßte der Mieter dann selbst besorgen und bezahlen! Wie sieht es aus mit der Wartung und Reparaturen? Danke und Grüße

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Walther,

wir haben ja schon einige Informationen zum Thema im Beitrag zusmmengefasst. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben können und wollen. Beratungen machen wir lieber bei Öfen und Zubehör ;o)

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Walther, 11.10.2022 13:54

Hallo liebes Team, wir wohnen seit 1997 in einer Mietwohnung die bis 2000 komplett mit Kohle Öfen beheizt wurde und nach der Sanierung durch Fernwärme ersetzt wurde ... meine Frage - besteht die Möglichkeit sich einen Kamin oder Kohleofen wieder einzubauen LG Anke

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Anke,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Frage müssten Sie bitte zuerst mit Ihrem Vermieter und Ihrem zuständigen Schornsteinfeger besprechen. Wir könnten aus der Ferne nur die Glaskugel befragen ;o)

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Fr.Münchehofe, 01.09.2022 17:22

Hallo liebes ofenseite-Team, wir sind Besitzer eines 3-Familien-Hauses. Nach Sanierung haben wir den 2. Schornstein so saniert und vorbereitet, dass sich die Mieter einen Kaminofen einbauen konnten. Alle 3 Mietparteien hatten einen Ofen. Nun zieht ein Mieter aus und nimmt seinen Ofen mit. Einen Nachmieter haben wir noch nicht. Das Loch im Kamin würden wir vorerst verschließen. Dürfen die beiden verbleibenden Mieter trotzdem ihren Kaminofen weiter betreiben? Danke für die Info und viele Grüße

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Frau Reichert, 

wenn Sie die Öffnung ordnungsgemäß verschließen, ist das kein Problem. 

Viele Grüße Ihr ofenseite-Team

Reichert, Katrin, 11.11.2021 15:27

Hallo, kurze Frage. Wie schaut es denn hier mit dem Thema Funkenflug aus? Sind mit unserem Sohn (14 Monate) in eine Wohnung mit Kamin gezogen. Den Rändern nach zu urteilen, war auch schon mal ein Funkenschutz befestigt gewesen, ist nur beim Auszug des Vermieters (Vorher in der Wohnung lebend) entfernt worden. Ist der Vermieter dazu verpflichtet wieder für einen entsprechenden Funkenschutz zu sorgen? Danke vorab

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Guten Tag Frau Traub,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Hier sollten Sie wohl beim Mieterbund oder einem Anwalt für Mietrecht nachfragen. Uns ist keine Regel bekannt, das der Vermieter einen Funkenschutz installieren muss. Allerdings ist der Funkenschutz bei Betrieb des Ofens und Vorhandensein eines brennbaren Bodens Pflicht.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Svenja Traub, 16.02.2021 20:40
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