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Das Heizungsgesetz 2025: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Energiewende. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Vorschriften für den Heizungstausch, um den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren. Doch was bedeutet das konkret für Hausbesitzer? Welche Heizungen sind weiterhin erlaubt? Und welche Förderungen gibt es?

Heizungs-Thermostat in Nahaufnahme, dahinter Geldscheine

Heizungsgesetz 2025: Wichtige Änderungen im Überblick


Das Heizungsgesetz wurde mehrfach überarbeitet und zuletzt an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Das Wichtigste zum GEG im Überblick: 

  • Ursprünglich war das GEG für 2025 geplant, wurde aber aufgrund der Energiekrise auf den 1. Januar 2024 vorgezogen. 
  • Das Gebäudeenergiegesetz wurde jedoch aufgrund von Kritik entschärft und sieht nun eine bundesweit einheitliche Lösung bis 2028 vor. 
  • Das GEG ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten, betrifft aber zunächst nur Neubauheizungen. Für Bestandsbauten wird die Anwendung des Gesetzes an die kommunale Wärmeplanung geknüpft. 
  • Die Kommunen sind aufgefordert, eine Wärmeplanung zu erstellen, die festlegt, wie die Wärmeversorgung klimaneutral umgestaltet werden soll. Große Kommunen (über 100.000 Einwohner) haben dafür bis Mitte 2026, kleinere bis 2028. 
  • Ab 2028 müssen alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 

Was regelt das Heizungsgesetz?


Seit 2024 müssen neu installierte Heizungen laut Gebäudeenergiegesetz mindestens 65 % ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Diese Regelung gilt erst für Neubauten, ab 2026 auch für bestehende Gebäude. Die ursprünglich geplante generelle Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen wurde jedoch aufgehoben. Das bedeutet, dass Sie bestehende Heizungsanlagen weiterhin betreiben und bei Bedarf reparieren lassen können.
Falls eine defekte Heizung nicht mehr repariert werden kann, ist unter bestimmten Bedingungen auch der Einbau neuer Öl- oder Gaskessel erlaubt. Allerdings müssen diese innerhalb einer Frist von drei Jahren so nachgerüstet werden, dass sie die 65 %-Vorgabe erfüllen. 

Heizkörper

Muss die Heizung 2025 ausgetauscht werden?


Wenn Ihre Heizung einwandfrei funktioniert, können Sie sie weiterhin nutzen. Es besteht keine unmittelbare Austauschpflicht. Allerdings bleibt auch ab Januar 2025 die bereits geltende Regelung bestehen, wonach Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden müssen. 

Heizungstausch: Wann gilt die Austauschpflicht?


Bestehende Heizungen dürfen laut Gebäudeenergiegesetz weiterhin betrieben werden – jedoch mit Einschränkungen:  
Kein sofortiger Austauschzwang: Öl- und Gasheizungen dürfen bis 2044 weiter betrieben werden.
30-Jahre-Regel: Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und mit Konstanttemperaturtechnik arbeiten, müssen ausgetauscht werden.
Defekte Heizungen: Reparaturen sind erlaubt, ein Austausch ist nur verpflichtend, wenn die Heizung nicht mehr instandgesetzt werden kann.

Wichtig: Die kommunale Wärmeplanung entscheidet über die langfristige Heizungsstrategie in Ihrer Region. Erst wenn diese vorliegt, müssen Bestandsgebäude auf erneuerbare Energien umgestellt werden. 

Wichtig

Die kommunale Wärmeplanung entscheidet über die langfristige Heizungsstrategie in Ihrer Region. Erst wenn diese vorliegt, müssen Bestandsgebäude auf erneuerbare Energien umgestellt werden.


Welche Heizsysteme sind nach dem Heizungsgesetz noch erlaubt?


Nach dem Gebäudeenergiegesetz dürfen ab 2028 keine reinen Öl- oder Gasheizungen mehr neu eingebaut werden. Das Gesetz verfolgt einen technologieoffenen Ansatz, der nicht allein auf Wärmepumpen setzt. Eigentümer können 2025 frei wählen, wie sie die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien umsetzen möchten. Zur Auswahl stehen unter anderem 

  • Wärmepumpen. Sie gelten als zukunftssichere Option zum Heizen, besonders in Kombination mit Photovoltaik.
  • Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen). Sie nutzen nachwachsende Rohstoffe, können aber Feinstaubemissionen verursachen.
  • Solarthermieanlagen. Sie können zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung genutzt werden, sind aber oft nur als Ergänzung sinnvoll.
  • Fernwärme. Sie ist vor allem in Großstädten eine Option zum Heizen, aber nicht überall verfügbar.
  • Hybridheizungen. Sie kombinieren fossile Heizsysteme mit erneuerbaren Energien.
  • Stromdirektheizungen. Sie sind vor allem zum Heizen für gut gedämmte Häuser oder selten genutzte Räume geeignet.
  • Gasheizungen sind unter bestimmten Bedingungen noch erlaubt:  
    • Wenn sie mit mindestens 65 Prozent Biogas betrieben werden. 
    • Wenn sie „H2-ready“ sind und auf Wasserstoff umgerüstet werden können, sofern die kommunale Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht. 
Wärmepumpe an der Außenwand eines Hauses

Mit Biomasseheizungen effektiv die 65 %-Vorgabe erfüllen


roter Holzvergaserkessel vor weißem Hintergrund

Holzvergaserkessel
Holzvergaser sind Heizkessel für Festbrennstoffe und werden per Hand mit Scheitholz beheizt. Sie funktionieren mit Sturzbrand, was eine sehr nachhaltige Verbrennungstechnik ist. Dementsprechend können hohe Wirkungsgrade von über 90% erreicht werden.

grauer Pelletkessel vor weißem Hintergrund

Pelletkessel
Pelletheizungen in Gebäuden können dieses vollständig mit Raumwärme und Warmwasser versorgen. Zudem sind die automatische Zuführung sowie der hohe Wirkungsgrad von Vorteil. Durch eine integrierte Leistungsregelung lassen sich diese Anlagen so regulieren, dass nur der echte Bedarf gedeckt und so kein zusätzliches Brennmaterial verfeuert wird.

blauer Kombikessel vor weißem Hintergrund

Kombikessel
Kombikessel kombinieren sowohl die Technik des Holzvergasers, als auch die des Pelletkessels in einem System. Hier sind beide Brennmaterialen vorhanden und können je nach Anforderung ausgewählt werden. Somit wird kontinuierlich Wärme für Ihre Zentralheizung erzeugt. Auch Kombikessel heizen sehr ökonomisch und erreichen einen Wirkungsgrad von 90%.

Solarthermie als nachhaltige Energie für Warmwasser und Heizung


Thermische Solaranlagen nutzen die Sonnenenergie, um Warmwasser zu erzeugen und die Heizung zu unterstützen. Abhängig von der Anlagegröße und dem Wärmebedarf können sie bis zu ein Drittel der benötigten Heizwärme bereitstellen. Ein zusätzlicher Pufferspeicher hilft dabei, die erzeugte Wärme länger zu speichern und optimal zu nutzen.
Da Solarthermie in unseren Breiten 2025 allein nicht ausreicht, um ein Gebäude vollständig zu beheizen, eignet sie sich besonders gut als Bestandteil einer Hybridheizung. Hierbei werden zusätzliche Heizsysteme wie Öl- oder Gasheizungen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder wasserführende Öfen kombiniert, um eine zuverlässige Wärmeversorgung sicherzustellen. 

Ein diagonal zweigeteiltes Bild bestehend aus einem Bild vom Wald und einem Bild von einem blauen Himmel mit Sonnenschein

Hybridheizung: Bestehende Anlagen gezielt ergänzen


Hybridheizungen kombinieren mehrere Heiztechnologien miteinander. Meist deckt dabei der regenerative Energielieferant den Hauptteil der Grundversorgung ab, während das Backup System bei Bedarf zugeschaltet wird. In der Regel sind alle Wärmeerzeuger einer Hybridanlage über einen Pufferspeicher miteinander verbunden. Um die 65 % Vorgabe für 2025 zu erfüllen, muss die regenerative Wärmelösung vorrangig betrieben werden und die Mindestanforderungen an die Leistung erfüllen. 

Fossile Heizung 
kombinierbar mit: 

  • Biomasseheizung 
  • wasserführender Kaminofen 
  • wasserführender Pelletofen 
  • Solarthermie 

Biomasseanlage 
kombinierbar mit: 

  • wasserführender Kaminofen 
  • wasserführender Pelletofen 
  • Solarthermie 

Wärmepumpe 
kombinierbar mit: 

  • Biomasseheizung 
  • wasserführender Kaminofen 
  • wasserführender Pelletofen 
  • Solarthermie 

Darf man 2025 noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen?


Teils, teils: In Neubauten ist der Einsatz fossiler Brennstoffe nicht mehr gestattet, da hier aufgrund besserer Planungs- und Erschließungsmöglichkeiten auf alternative Heiztechnologien gesetzt werden muss. In Bestandsgebäuden hingegen dürfen Öl- oder Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin installiert und genutzt werden. 

Neubau Altbau
Erlaubt

» Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien

» Hybridanlagen

» Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien

» Hybridanlagen

» Gasheizung mit mind. 65 % Biomethan, -gas oder grünem H2

Nicht erlaubt

» Ölheizung

» Gasheizung, auch nicht mit Biomethan, -gas oder H2

» Ölheizung

Welche Vorteile hat der Heizungstausch?


Ein Umstieg auf erneuerbare Energien bringt nicht nur gesetzliche Vorteile, sondern auch wirtschaftliche und ökologische: 

  • Kosteneinsparungen: Moderne Heizsysteme sind effizienter und können die Heizkosten senken. Durch den Umstieg auf erneuerbare Energien können Sie die CO2-Steuer vermeiden. 
  • Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Sie werden unabhängig von den schwankenden Preisen für Öl und Gas. 
  • Umweltschutz: Sie reduzieren die Abgasemissionen und tragen zum Klimaschutz bei. 
  • Erhöhter Komfort: Moderne Heizsysteme bieten vielfältige Möglichkeiten der Steuerung und Automatisierung. 
  • Höhere Betriebssicherheit: Neue Heizungen sind weniger anfällig für Störungen und Reparaturen. 
  • Vermeidung teurer Reparaturen: Bei alten Heizungen können Reparaturen aufwendig und teuer sein. 

Förderung und Zuschüsse für den Heizungsaustausch


  • Der Staat fördert den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent. 
  • Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent, einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent und einen einkommensabhängigen Bonus von bis zu 30 Prozent. 
  • Zusätzlich gibt es zinsverbilligte Kredite für den Heizungstausch und weitere Sanierungsmaßnahmen. 
  • Die Förderungen werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. 

Es ist ratsam, sich vor einem Heizungstausch ausführlich beraten zu lassen und die individuellen Gegebenheiten des Hauses zu berücksichtigen. 

Eine Haus-Holzfigur, danaben drei Stapel aus Euromünzen

Welche Ausnahmen und Übergangsfristen gelten?


Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus vor 2002 selbst bezogen haben, sind von der Austauschpflicht für alte Heizungen ausgenommen. Ebenso gilt diese Pflicht nicht für Hausbesitzer, die das 80. Lebensjahr erreicht haben. Allerdings greift das neue Recht mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren, wenn die Immobilie verkauft oder vererbt wird.
Darüber hinaus existieren in 2025 unterschiedliche Härtefallregelungen. Diese greifen unter anderem bei einkommensschwachen Haushalten oder wenn die Kosten der notwendigen Maßnahmen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. 

Fazit: Jetzt auf eine nachhaltige Heizung umsteigen


Das Gebäudeenergiegesetz bringt auch 2025 viele Änderungen mit sich, insbesondere für den Austausch alter Heizungen. Während bestehende Öl- und Gasheizungen noch genutzt werden dürfen, müssen Neubauten und langfristig auch Bestandsgebäude auf erneuerbare Energien umstellen.
Dank attraktiver Förderungen lohnt es sich, bereits jetzt über einen Heizungstausch nachzudenken – für mehr Effizienz, Unabhängigkeit und Klimaschutz. 

Häufige Fragen zum Thema Heizungsgesetz


Muss ich meine Gas- oder Ölheizung jetzt sofort austauschen?

Nein, bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Der Austausch wird erst verpflichtend, wenn eine Heizung irreparabel defekt ist oder älter als 30 Jahre ist. 


Ja, der Staat übernimmt bis zu 70 % der Kosten, wenn Sie auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen. 


Ja, aber nur wenn sie H2-ready ist oder mit mindestens 65 % Biogas betrieben wird. 


Solange Ihre Heizung noch funktioniert und nicht unter die 30-Jahre-Regel fällt, können Sie sie weiterhin nutzen. Ein Austausch ist erst verpflichtend, wenn die Heizung irreparabel defekt ist oder die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt. 


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