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Heizen ab 2024 - Was gilt und wie Sie die 65 % Vorgabe erreichen

Veröffentlicht am 05.04.2023 12:58 | 0 Kommentare
Abzeichen Zulassungen

Beim Austausch fossiler Heizungen und der Einbindung umweltfreundlicher Energieträger hat sich die Bundesregierung jetzt parteiübergreifend auf einen Entwurf geeinigt. Dieser soll noch im April 2023 gesetzlich verankert werden. Was beschlossen wurde und wie sich die neuen Vorgaben umsetzen lassen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Inhalt:


Sie erfahren in diesem Artikel:

» Was die Koalition für Heizungen ab 2024 geregelt hat.
» Ob Sie Ihre fossile Heizanlage sofort tauschen müssen.
» Welche Ausnahmeregelungen und Fristen es gibt.
» Mit welchen Heizsystemen Sie die 65 % Vorgabe erreichen.
» Ob Sie noch eine neue Öl- und Gasheizung einbauen können.
» Welche Förderungen bei der Umrüstung möglich sind.

Worauf hat sich die Regierung geeinigt?

Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen. Diese Regelung gilt für den Neubau ebenso wie für bestehende Gebäude. Die ursprünglich geplante Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen wurde aufgehoben. Damit können Sie bestehende Anlagen weiterbetreiben und im Falle eines Ausfalls reparieren lassen.

Kann eine defekte Heizung nicht mehr instandgesetzt werden, ist im Ausnahmefall auch die Installation neuer Öl- und Gaskessel möglich. Bedingung ist allerdings, diese innerhalb einer 3 Jahresfrist so umzurüsten, dass sie die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen.

Muss eine bestehende Heizung ab Januar 2024 getauscht werden?

Funktioniert Ihr Heizkessel ordnungsgemäß, dürfen Sie ihn weiter nutzen. Es gibt also keine sofortige Austauschpflicht. Allerdings greift die bereits jetzt bestehende Vorgabe, dass 30 Jahre alte Anlagen außer Betrieb genommen werden müssen.

Austauschpflicht Heizung
Welche Ausnahmen und Übergangsfristen gelten?

Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus vor 2002 bezogen haben, sind von der Austauschpflicht alter Heizungen ausgenommen. Auch Hausbesitzer ab einem Alter von 80 Jahren müssen ihre fossile Brennstoffheizung nicht ersetzen. Aber: Wird das Haus vererbt oder verkauft, tritt das neue Recht mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft.

Zusätzlich zu diesen Ausnahmen greifen verschiedene Härtefallregelungen. Diese gelten zum einen für einkommensschwache Haushalte und zum anderen dann, wenn der Gebäudewert und die zu investierende Summen in einem unangemessenen Verhältnis stehen.

Welche Heizsysteme sind möglich?

Der neue Entwurf legt den Fokus nicht länger ausschließlich auf die Wärmepumpenlösung. Stattdessen setzt die Regierung auf Technologieoffenheit. Dadurch darf jeder Eigentümer selbst entscheiden, wie die 65-Prozent-Regelung umgesetzt werden soll. Neben Biomasseanlagen, Solarthermie und Hybridheizungen sind zum Erreichen der Vorgabe auch Fernwärme oder Brennstoffzellen möglich. Gasheizungen bleiben erlaubt, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder als H2-Ready-Heizung laufen.

Biomasseheizung: Effizienz zum Erreichen der 65%-Vorgabe

Biomasseanlagen heizen mit dem regenerativen Rohstoff Holz. Sie arbeiten besonders nachhaltig und kostengünstig. Durch ihre ausgereifte Technik versorgen solche Heizungsanlagen sowohl Neu- als auch Bestandsbauten optimal mit Wärme.

Holzvergaser

Holzvergaserkessel

Holzvergaser gehören zu den Heizkesseln für Festbrennstoffe und werden manuell mit Scheitholz beschickt. Sie funktionieren nach dem Prinzip des Sturzbrandes, was als sehr umweltfreundliche Verbrennungstechnik gilt. Das zeigt sich auch in den hohen Wirkungsgraden von über 90 %.

Holzvergaser »

Pelletheizung

Pelletkessel

Pelletheizungen können ein Gebäude komplett mit Raumwärme und Warmwasser versorgen. Vorteilhaft sind die automatische Zuführung und der gute Wirkungsgrad. Durch eine integrierte Leistungsregelung lassen sich diese Anlagen so anpassen, dass nur der reelle Bedarf abgedeckt und kein unnötiges Brennmaterial verfeuert wird.

Pelletheizungen »

Kombikessel

Kombikessel

Kombikessel vereinen die Technik des Holzvergasers und Pelletkessels in einem System. Hier wechseln Sie bequem zwischen den beiden Brennmaterialen und erzeugen kontinuierlich Wärme für Ihre Zentralheizung. Auch Kombikessel arbeiten sehr wirtschaftlich und erreichen einen Wirkungsgrad von 90 %.

Kombikessel »

Solarthermie: Sonnenenergie für Warmwasser und Heizung

Eine thermische Solaranlage liefert Wärme zum Erhitzen des Brauchwassers und zur Heizungsunterstützung. Je nach Wärmebedarf und Anlagegröße kann Solarthermie etwa ein Drittel der Heizwärme abdecken. Um die entstehende Wärme länger zu speichern, ist ein zusätzlicher Pufferspeicher empfehlenswert.

Da in unseren Breiten eine Solarthermieanlage als alleinige Heizung nicht ausreicht, ist sie vor allem als Teil einer Hybridheizung vorteilhaft. Für diesen Fall sind zusätzliche Heizoptionen, beispielsweise Öl- oder Gasheizungen, eine Wärmepumpe aber auch Biomasseheizungen und wasserführende Öfen notwendig.

Hybridheizung: bestehende Anlagen gezielt ergänzen

Hybridheizungen kombinieren mehrere Heiztechnologien miteinander. Meist deckt dabei der regenerative Energielieferant den Hauptteil der Grundversorgung ab, während das Backup System bei Bedarf zugeschaltet wird. In der Regel sind alle Wärmeerzeuger einer Hybridanlage über einen Pufferspeicher miteinander verbunden. Um die 65 % Vorgabe zu erfüllen, muss die regenerative Wärmelösung vorrangig betrieben werden und die Mindestanforderungen an die Leistung erfüllen.

Fossile Heizung
kombinierbar mit:

+ Biomasseheizung
+ wasserführender Kaminofen
+ wasserführender Pelletofen
+ Solarthermie

Biomasseanlage
kombinierbar mit:

+ wasserführender Kaminofen
+ wasserführender Pelletofen
+ Solarthermie

Wärmepumpe
kombinierbar mit:

+ Biomasseheizung
+ wasserführender Kaminofen
+ wasserführender Pelletofen
+ Solarthermie

Darf ab 2024 noch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden?

Jein: Bauen Sie ein neues Haus, dürfen Sie aufgrund der besseren Plan- und Erschließbarkeit keine fossilen Brennstoffe mehr verwenden. In bestehenden Gebäuden sind diese mit gewissen Voraussetzungen noch nutzbar.

Neubau Altbau
Erlaubt

» Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien

» Hybridanlagen

» Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien

» Hybridanlagen

» Gasheizung mit mind. 65 % Biomethan, -gas oder grünem H2

Nicht erlaubt

» Ölheizung

» Gasheizung, auch nicht mit Biomethan, -gas oder H2

» Ölheizung

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Für Biomasse- und Solarthermieanlagen gibt es schon jetzt Fördersätze zwischen 20 und 35 % auf die förderfähigen Ausgaben. Um klimafreundliches Heizen noch besser zu unterstützen, plant die Regierung weitere finanzielle Anreize. Welche Förderungen kommen und wie hoch diese ausfallen werden, ist bisher allerdings noch nicht bekannt.

Förderung Pelletheizung

Förderung Pelletheizung

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Förderung Solarthermie

Förderung Solaranlagen

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Förderseite

Übersicht Förderung

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