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Grill & Outdoor - Gesetze

EnergieWert Ost GmbH
10.12.2019

Grillen auf dem Balkon und im Garten gehört zu den schönsten Freizeitaktivitäten. Allerdings kann es passieren, dass sich Nachbarn vom Rauch und von den Essensgerüchen gestört fühlen. Viele Mieter und Wohnungseigentümer meinen, es sei ihr gutes Recht, nach Belieben den Grill anzuwerfen. Ganz so einfach ist die Sache aber nicht. Gemeinde, Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft können die Nutzung eines Grills auf dem Balkon einschränken, verbieten oder erlauben - wir informieren über typische Rechtssprechungen und geben Tipps für gute Nachbarschaft beim Umgang mit Holzkohle- oder Gasgrill. 

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