Energetische Sanierung: Was wird nicht mehr gefördert?
Förderstopp für Gasheizungen
Mit der Reform der BEG-Maßnahmen wird die Förderung gasbetriebener Heizungsanlagen und die damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen komplett aufgehoben. Das betrifft auch die bis vor kurzem geförderten Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“, Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen.
iSFP Bonus entfällt größtenteils
Auch die Gewährung des iSFP Bonus wird drastisch eingeschränkt und entfällt für alle Anlagen zur Wärmeerzeugung. Angerechnet wird der Bonus nur noch für Sanierungsmaßnahmen im Bereich Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Neu: 10 % Heizungs-Tausch-Bonus
Die bisher geltende Austauschprämie für Ölheizungen wird durch einen Heizungs-Tausch-Bonus ersetzt und auf weitere fossile Heizanlagen ausgeweitet. Gefördert wird jetzt auch der Austausch von:
- funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen
- funktionstüchtigen Gasheizungen, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
- für Gasetagenheizungen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Der Bonus wird jedoch nur gewährt, wenn nach dem Austausch der alten Heizungsanlage das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird. Des Weiteren gilt der Bonus nicht für die Errichtung von Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes.

Fördersätze: was jetzt gilt
Einzelmaßnahme | Basis- Zuschuss |
iSFP-Bonus | Heizungs-Tausch-Bonus | Wärmepumpen-Bonus | Fördersatz maximal | Fach- Planung |
---|---|---|---|---|---|---|
Solarthermie |
25 % |
/ |
/ |
/ |
25 % |
50 % |
Biomasse |
10 % |
/ |
10 % |
/ |
20 % |
/ |
Wärmepumpe |
25 % |
/ |
10 % |
5 % |
40 % |
/ |
Innovative Heizungstechnik |
25 % |
/ |
10 % |
/ |
35 % |
/ |
EE-Hybrid ohne Biomasse |
25 % |
/ |
10 % |
5 % |
40 % |
/ |
EE-Hybrid mit Biomasse |
20 % |
/ |
10 % |
5 % |
35 % |
/ |
Wärmenetzanschluss |
25 % |
/ |
10 % |
/ |
35 % |
/ |
Gebäudenetzanschluss |
25 % |
/ |
10 % |
/ |
35 % |
/ |
Gebäudenetz Errichtung / Erweiterung |
25 % |
/ |
/ |
/ |
25 % |
/ |
Gebäudehülle |
15 % |
5 % |
/ |
/ |
20 % |
/ |
Anlagentechnik |
15 % |
5 % |
/ |
/ |
20 % |
/ |
Heizungsoptimierung |
15 % |
5 % |
/ |
/ |
20 % |
/ |
Förderung im Neubau
Änderungen bei der Neubauförderung wird es ab Januar 2023 geben. Das aktuelle Programm in diesem Bereich "EH 40 Nachhaltigkeit" läuft bis zum Jahresende mit Folgeanpassungen weiter.
Übergangsfristen für Anträge bei BAFA und KfW
Bei der KfW-Bank wurden die Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen mit sofortiger Wirkung angepasst. Die neuen Förderungen gelten somit ab dem 28. Juli 2022.
Für die BAFA Änderungen zu den BEG Einzelmaßnahmen gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 14. August 2022. Die neuen Richtlinien treten ab dem 15. August in Kraft.
Einfachere Antragsstellung
Komplettsanierungen werden nur noch über die staatliche Förderbank KfW gefördert. Allerdings entfällt hier die Kreditförderung für einzelne Maßnahmen sowie das Zuschussprogramm.
Die Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen aus dem Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen übernimmt vollständig das BAFA.