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Reform der Gebäudeförderung 2022: Fördersätze sinken stark

EnergieWert Ost GmbH
2024-05-24 13:52:54 / Alle Ratgeber Gesetze & Förderungen Wissenswertes / Kommentare 0
Euromünzen, auf denen verschiedene Würfel liegen. Auf dem größten Würfel steht "Fördermittel" auf den anderen Würfeln ist jeweils ein Geldscheinsymbol, Zahnräder, ein Balkendiagramm und ein Tortendiagramm

Mit der Neuausrichtung der BEG Sanierungsförderung treten massive Änderungen bei den förderfähigen Anlagen und den Fördersätzen in Kraft. So sinken die Fördersätze im Schnitt um 5 bis 10 Prozentpunkte, bei Biomasseanlagen fallen die Kürzungen mit 25 Prozent drastischer aus. Förderungen für Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe sowie der iSFP Bonus auf Heizungsanlagen entfallen komplett.

Energetische Sanierung: Was wird nicht mehr gefördert?

Förderstopp für Gasheizungen

Mit der Reform der BEG-Maßnahmen wird die Förderung gasbetriebener Heizungsanlagen und die damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen komplett aufgehoben. Das betrifft auch die bis vor kurzem geförderten Gas-Brennwertheizungen "Renewable Ready", Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen.

iSFP Bonus entfällt größtenteils


Auch die Gewährung des iSFP Bonus wird drastisch eingeschränkt und entfällt für alle Anlagen zur Wärmeerzeugung. Angerechnet wird der Bonus nur noch für Sanierungsmaßnahmen im Bereich Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.

10 % Heizungs-Tausch-Bonus

Die bisher geltende Austauschprämie für Ölheizungen wird durch einen Heizungs-Tausch-Bonus ersetzt und auf weitere fossile Heizanlagen ausgeweitet. Gefördert wird jetzt auch der Austausch von:

  • funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen
  • funktionstüchtigen Gasheizungen, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
  • für Gasetagenheizungen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Der Bonus wird jedoch nur gewährt, wenn nach dem Austausch der alten Heizungsanlage das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird. Des Weiteren gilt der Bonus nicht für die Errichtung von Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes.

Messingfarbenes Manometer einer Heizung

Fördersätze: was jetzt gilt

Einzelmaßnahme Basis-
Zuschuss
iSFP-Bonus Heizungs-Tausch-Bonus Wärmepumpen-Bonus saubere Biomasse max. Fördersatz
Solarthermie

25 %

/

/

/

/

25 %

Biomasse

10 %

/

10 %

/

5 %

25 %

Wärmepumpe

25 %

/

10 %

5 %

/

40 %

Innovative Heizungstechnik

25 %

/

10 %

/

/

35 %

EE-Hybrid ohne Biomasse

25 %

/

10 %

5 %

/

40 %

EE-Hybrid mit Biomasse

20 %

/

10 %

5 %

5 %

40 %

Wärmenetzanschluss

25 %

/

10 %

/

/

35 %

Gebäudenetzanschluss

25 %

/

10 %

/

/

35 %

Gebäudenetz Errichtung / Erweiterung

25 %

/

/

/

/

25 %

Gebäudehülle

15 %

5 %

/

/

/

20 %

Anlagentechnik

15 %

5 %

/

/

/

20 %

Heizungsoptimierung

15 %

5 %

/

/

/

20 %

Förderung im Neubau

Am 8. September 2023 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie Eckpunkte für die neue Förderung des Heizungstausches beschlossen. Auf dieser Grundlage werden nun die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die neuen Bedingungen treten zu Beginn 2024 in Kraft. Bis dahin gelten die aktuellen Förderbedingungen.

Einfachere Antragsstellung

Komplettsanierungen werden nur noch über die staatliche Förderbank KfW gefördert. Allerdings entfällt hier die Kreditförderung für einzelne Maßnahmen sowie das Zuschussprogramm.

Die Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen aus dem Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen übernimmt vollständig das BAFA.

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