Wer wird gefördert?
Generell können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fast alle eine Förderung beantragen:
- Privatpersonen
- Freiberufliche
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Kommunen und deren kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
- gemeinnützigen Organisationen
- Unternehmen
Allerdings bekommen trotzdem nicht alle einen Zuschuss, da das Gebäude und die Pelletheizung selbst bestimmte Richtlinien erfüllen müssen, um den Zuschuss zu erhalten.
Was wird gefördert?
Die meisten Umbau- oder Neubaumaßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien werden vom BAFA gefördert. Wenn Sie etwa in einem Altbau eine Pelletheizung installieren, können Sie auf eine BAFA-Förderung hoffen. Handelt es sich um einen Neubau, bekommen Sie ebenfalls eine BBAFA-FörderungAFA-Förderung, jedoch sind hier die Voraussetzungen erweitert.
Seit dem 01.01.2020 wird eine mit Pellets betriebene Heizung generell mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Wird durch das neue Gerät eine alte Ölheizung ausgetauscht, sind bis zu 45 % Zuschuss möglich.
Übersicht der Fördermöglichkeiten bis zum 31.12.2019
Förderprogramm | Voraussetzung | Förderbetrag |
---|---|---|
Basisförderung (für Gebäudebestand) |
Pelletheizung mit 5 kW - 37,5 kW | min. 3000 € |
Pelletheizung mit mehr als 37,5 kW | min. 3000 € + 80 € pro kW | |
Pelletheizung + Speicher mit min. 30 Liter pro kW | min. 3500 € | |
Innovationsförderung (für Neubau) |
Pelletheizung ohne Pufferspeicher | 3000 € |
Pelletheizung mit Pufferspeicher | 3500 € | |
Nachrüstung mit Partikelabscheider | 750 € | |
Zusatzförderung | Kombinationsbonus: Pelletheizung in Kombination mit Solarthermieanlage oder Wärmepumpe | 500 € |
Gebäudeeffizienzbonus: Anforderungen an KfW 55-Effizienzhaus erfüllt | Aufschlag von 50% zur eigentlichen Fördermenge | |
Bezuschussung von Einzelmaßnahmen | 10 % der anfallenden Kosten, max. 50 % der Basisförderung |
Voraussetzungen
Bei der BAFA-Förderung wird häufig unterteilt in Gebäudebestand und Neubau. Die staatlich Förderung einer Biomasseheizung im Gebäudebestand bedeutet, dass die Heizung, die durch den Pelletkessel ersetzt wird, mindestens zwei Jahre in Betrieb war. Neben der Frage nach der Gebäudeart hängt die Genehmigung des Zuschusses auch von anderen Punkten ab. Eine gute Chance für Ihre Pelletheizung die Förderung zu erhalten, haben Sie, wenn die Heizung folgende Kriterien erfüllt:
- Nennwärmeleistung ab 5 kW aufwärts
- Modell muss auf der Liste des BAFA stehen
- Wirkungsgrad muss min. 89 % betragen
- der Ausstoß von Feinstaub darf die Grenze von 20 mg/ m³ nicht überschreiten
- die Grenze der Emission von Kohlenmonoxid liegt bei 200 mg/m³ bzw. 250 mg/m³ (Nennwärmeleistung bzw. Teillastbetrieb)
Im Neubau sollte die Pelletheizung über sekundäre Bauteile oder Einrichtungen verfügen, die die Wärme des Abgases ausnutzen oder für ein saubereres Abgas sorgen. Ausgestattet mit einer der folgenden Einrichtungen, die von einem anerkannten Institut geprüft und zertifiziert sein muss, ist eine Pelletheizung-Förderung möglich
- Abgaswärmetauscher als integriertes oder sekundäres Bauteil,
- elektrostatisch arbeitender Partikelabscheider,
- filternder Abscheider
- oder ein Abscheider, der als Abgaswäscher arbeitet.
Damit der Pelletkessel wirklich sinnvoll arbeiten kann, schreibt die BImSchV vor, dass eine entsprechender Hygiene- oder Pufferspeicher bereitgestellt werden muss. Bei einer automatisch beschickten und Pellets befeuerten Anlage liegt das Mindestspeichervolumen bei 20 l/kW.
Hinweise zum Antrag
Damit Sie von der Förderung Gebrauch machen können, müssen Sie einige Rahmenbedingungen erfüllen. Wenn Sie diese Punkte beachten, haben Sie die wichtigsten Eckdaten in Bezug auf Ihr Förderprogramm bereits erfüllt. Die wichtigsten fallen wie folgt aus:
- Förderungsanträge können nur noch online eingereicht werden
- Der Antrag muss vor Auftragsvergabe beim BAFA eingehen.
- Es muss ein Prüfbericht eingereicht werden, der bestätigt, dass die geplante Pelletheizung die geltenden Richtlinien erfüllt.
- Sollten Sie die Anlage selbst installieren wollen, benötigt das BAFA den Nachweis eines hydraulischen Abgleiches durch einen Fachmann.