Härtefallhilfen auf einen Blick
» Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022
» 80 % Erstattung auf Mehrkosten, die über Preisdopplung hinausgehen
» bis zu 2.000 Euro Zuschuss je Privathaushalt
» digitales Antragsverfahren des jeweiligen Bundeslandes
» Auszahlung nur bis freigegebene Fördermitel aufgebraucht sind
Staatliche Härtefallhilfen werden für Privathaushalte, Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften bereitgestellt, die nicht von der Gaspreisbremse profitieren konnten. Sie werden rückwirkend für das Jahr 2022 gezahlt und sollen die von den gestiegenen Mehrkosten besonders stark betroffenen Haushalte entlasten. Dafür hat die Bundesregierung finanzielle Mittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bewilligt.
Hilfen gelten nur für in Deutschland betriebene Feuerstätten, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks heizen. Rückerstattet werden grundsätzlich 80 % der Mehrkosten, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 entstanden sind und über eine Verdopplung der Kosten hinausgehen. Entscheidend ist dabei der Kostenvergleich gegenüber dem sogenannten Referenzpreis. Die Referenzpreise* für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.
Was wird erstattet?
Pro Haushalt sind maximal 2.000 Euro erstattungsfähig. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro für einen und maximal 1000 Euro für mehrere Haushalte.
Rechenbeispiel des Bundeswirtschaftsministeriums:
Ein Haushalt bezieht jährlich 25 Raummeter Scheitholz, wofür er 2022 190 Euro je Raummeter zahlen musste. Da der festgelegte Referenzpreis für Scheitholz bei 85 Euro / Raummeter liegt, haben sich die Kosten im Vergleich zu 2021 mehr als verdoppelt. Für den Beispielhaushalt würde sich damit eine Förderhöhe von 600 Euro ergeben.

Um zu erfahren, ob Sie grundsätzlich einen Zuschuss erhalten, hat der Bund einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt. Mit diesem lässt sich schnell ermitteln, ob Sie für eine Kostenerstattung in Frage kommen und wie hoch diese vermutlich ausfällt.
Auch ohne Onlinerechner können Sie Ihren Erstattungsanspruch ganz leicht prüfen: schauen Sie sich dazu einfach Ihre Rechnungen aus dem Jahr 2022 an. Haben Sie mindestens das Doppelte der festgelegten Referenzpreise bezahlt, kommen Sie für eine Erstattung in Frage.
Privathaushalte können den Antrag direkt stellen. Bei Mietern sind die Vermieter oder Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) antragsberechtigt. In diesem Fall muss der Vermieter bestätigen, dass er die erhaltenen Förderungen an die Mieter weiterleitet.
Antragsberechtigt sind:
Privathaushalte
Vermieter
Wohnungseigentumsgemeinschaften
Nicht antragsberechtigt sind:
Mieter
Die Antragsstellung wird zeitlich gestaffelt nach Bundesländern freigeschaltet: ab 02.05.2023 für die Bundesländer Bremen und Hamburg, ab 04.05.2023 für Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie ab 08.05.2023 für Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. In Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen sind die Heizkostenzuschüsse landesintern geregelt. Alles Wichtige dazu finden Sie auf den jeweiligen Landesseiten.
Einen Antrag auf Härtefallhilfen können Sie bis zum 20. Oktober 2023 stellen. Zuständig ist das Bundesland, in dem sich die Feuerstätte befindet.
Antrag als Eigentümer: Direktantragstellender
Als Direktantragstellender reichen Sie den Antrag in dem Bundesland ein, in dem sich die Feuerstätte befindet. Bitte beachten Sie, dass Sie maximal einen Antrag stellen dürfen. Das gilt auch, wenn Sie im Bewilligungszeitraum umgezogen sind.
Antrag als Vermieter: Zentralantragstellender
Auch als Zentralantragstellender ist das Bundesland, in dem sich die Feuerstätte befindet, zuständig. Je Wohngebäude kann nur ein Antrag gestellt werden. Bei mehreren Wohngebäuden ist für diese Gebäude ein gemeinsamer Antrag auszufüllen.
Einen Antrag auf Härtefallhilfen können Sie bis zum 20. Oktober 2023 stellen. Zuständig ist das Bundesland, in dem sich die Feuerstätte befindet.
+ allgemeine Informationen zum Antragsteller
+ Rechnungen vom Kauf des Energieträgers aus dem Entlastungszeitraum (01.01.2022 bis 01.12.2022)
+ Angaben zu Energieträger, Preis oder Liefer- bzw. Beschaffungszeitpunkt
+ Zahlungsnachweise in Form eines Kontoauszugs oder eines Belegs (dieser darf nicht handschriftlich sein)
+ Feuerstättenbescheid von der letzten Feuerstättenschau durch Ihren Schornsteinfeger
Nach der Antragstellung wird dieser durch die Bewilligungsstelle geprüft. Sofern Sie antragsberechtigt sind und Ihr Bundesland noch u?ber Mittel aus dem Fond für Härtefallhilfen verfu?gt, wird der Antrag bewilligt und eine Auszahlung veranlasst.
Gut zu wissen
Insgesamt wurden 1,8 Mrd. Euro Härtefallhilfe bereitgestellt. Sind diese Mittel ausgeschöpft, werden keine Gelder mehr bewilligt und ausgezahlt.
» Welche Referenzpreise wurden festgelegt?
Der Referenzpreis bezeichnet den Durchschnittspreis für den jeweiligen leitungsgebundenen Energieträger im Jahr 2021. Die bundeseinheitlichen Referenzpreise sind:
• Scheitholz: 85 Euro / Raummeter (inklusive Umsatzsteuer)
• Holzhackschnitzel: 11 Cent / Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
• Holzbriketts: 28 Cent / Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
• Holzpellets: 24 Cent / Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
• Kohle/Koks: 36 Cent / Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
• Heizöl: 71 Cent / Liter (inklusive Umsatzsteuer)
• Flüssiggas: 57 Cent / Liter (inklusive Umsatzsteuer)
» Muss die Härtefallhilfe zurückgezahlt werden?
Nein. Bei den Hilfen handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
» Wie berechnet sich die Förderhöhe?
Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel: Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge).
» Geht die Antragstellung auch ohne Internet?
Wenn Sie keinen Internetzugang haben, bitten Sie eine andere Person bei der Antragstellung um Hilfe. Im Ausnahmefall soll es auch die Möglichkeit geben, schriftliche Anträge auszufüllen.