Anders sieht es bei der Nutzung von Feuerschalen aus: Das
Betreiben einer Feuerschale im Garten ist erlaubt. Allerdings darf der
Feuerdurchmesser nicht größer als ein Meter sein. Ist das Feuer kleiner, handelt es sich um ein nicht genehmigungspflichtiges Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer. Behalten Sie aber die Rechte Ihres Nachbarn im Blick. Sind Sie Mieter, verständigen Sie sich vorher mit Ihrem Vermieter. Wollen Sie Ihre Schale in einer Gartenkolonie aufstellen, lesen Sie die Vereinssatzung durch. Denken Sie daran: Feuer ist schön für den, der es entfacht - alle anderen brauchen viel Rücksichtnahme. Ähnliches verhält es sich mit
Feuerkörben.