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Ist das Nutzen einer Feuerschale im Garten erlaubt?

Veröffentlicht am 27.05.2020 08:00 | 2 Kommentare
Kanuk Feuerschale
Sie denken darüber nach, sich eine Feuerschale zuzulegen? Aber was sagen die Gemeinde, der Nachbar oder das BundesImmissionsschutzGesetz (BImSchG) dazu? Berechtigte Fragen, denn ein unsachgemäßer Umgang mit offenem Feuer im Garten kann erstens immensen Schaden anrichten und zweitens saftige Streitereien und Geldbußen nach sich ziehen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem geschriebenen und ungeschriebenen Recht der Feuerschalen-Nutzung und Sie erfahren, wie Sie ein gemütliches Feuer in Ihrem Garten guten Gewissens genießen können. 

Inhalt:
Feuer im Garten erlaubt?
Ob ein Feuer im Garten erlaubt ist, lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Dazu muss man genauer werden: Welche Feuerart ist gemeint? Wollen Sie grillen, ein Lagerfeuer entfachen oder eine Feuerschale nutzen?

Fangen wir mit der Lieblingsbeschäftigung der Deutschen an, dem Grillen. Grill-Feuer im Garten ist erlaubt, solange sie den notwendigen Abstand zu brennbaren Materialien sowie den Nachbarn halten und es nicht täglich tun.

Die Frage, ob ein Lagerfeuer im Garten erlaubt ist, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Lagerfeuer sind in der Regel genehmigungspflichtig. Wer ein offenes Feuer von über einen Meter Größe entfacht und sich auf den Brenntag beruft, ist auf dem Holzweg: Diese Tage sind deutschlandweit abgeschafft. Leider gibt es auch keine Regelung der Bundesländer, die überall als geltend betrachtet werden kann, denn es ist eine kommunale Entscheidung. Ihre Gemeinde muss dem Lagerfeuer zustimmen - vorausgesetzt, Sie halten alle Sicherheitsvorschriften ein.
Anders sieht es bei der Nutzung von Feuerschalen aus: Das Betreiben einer Feuerschale im Garten ist erlaubt. Allerdings darf der Feuerdurchmesser nicht größer als ein Meter sein. Ist das Feuer kleiner, handelt es sich um ein nicht genehmigungspflichtiges Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer. Behalten Sie aber die Rechte Ihres Nachbarn im Blick. Sind Sie Mieter, verständigen Sie sich vorher mit Ihrem Vermieter. Wollen Sie Ihre Schale in einer Gartenkolonie aufstellen, lesen Sie die Vereinssatzung durch. Denken Sie daran: Feuer ist schön für den, der es entfacht - alle anderen brauchen viel Rücksichtnahme. Ähnliches verhält es sich mit Feuerkörben.
Feuerschale im Garten mit brennenden Scheiten und Stockbrot
Was zählt als Lagerfeuer?
Ein Lagerfeuer ist ein offenes Feuer, das nicht von einem schützenden Behälter (Schale oder Feuerkorb) umschlossen ist. Wie bereits erwähnt, ist diese Art des Feuers in der Regel genehmigungspflichtig, wenn es größer als einen Meter sein soll. Je nach Bundesland oder Kommune unterschieden sich die Gesetzmäßigkeiten, aber in einem sind sich alle einig: Das Brennmaterial darf nur aus naturbelassenem, trockenen Holz bestehen und bei erhöhter Waldbrandgefahr ist auf offenes Feuer zu verzichten. Außerdem sollten zum Nachbargrundstück mindestens 10 Meter Abstand gehalten werden, damit es nicht zur Rauch- und Geruchsbelästigung kommt.
Achtung: Feuer in Naturschutzgebieten ist in den meisten Bundesländern nicht gestattet und wird mit Bußgeld belegt
Feuerschalen-Gesetze
In Deutschland machen nicht nur 16 Bundesländer ihre eigenen Gesetze - auch von Gemeinde zu Gemeinde weichen Rechtsprechungen voneinander ab. Zum Thema Feuerstelle und allen Fragen über das Verbrennen von Gartenmaterial sollten Sie sich also an Ihre Gemeinde wenden. Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich auch zur nicht genehmigungspflichtigen Feuerschale von maximal 1 m Größe Informationen direkt von der Gemeinde. Die zuständigen Sachbearbeiter können Ihnen gute Sicherheits- und Verhaltenstipps geben. Ein übergreifendes Gesetz ist das BImSchG. Es schreibt genau vor, welche Arten von Holz und Pflanzenmaterialien Sie verbrennen dürfen. Außerdem müssen Sie die Witterung berücksichtigen. Nach langer Trockenheit und bei Waldbrandgefahr ist offenes Feuer jeglicher Art untersagt. Auch hier kann Ihnen die Gemeinde Auskunft geben.
Wissen: Kann man in seinem Garten Feuertöpfe/Feuerschalen immer anzünden, wann man möchte? Auch hier gelten wieder verschiedene kommunale Regeln, die von 3 mal im Jahr über 1 mal im Monat bis zu 20 mal im Jahr reichen können. Wichtig ist, dass Sie Ihre Nachbarn und andere Anwohner nicht belästigen. Auch das Anzünden von Feuertöpfen auf Terrassen sollte vorher mit den Nachbarn abgeklärt werden.
Tipps zur Nutzung
Auch wenn Sie Ihre Feuerschale von maximal 100 cm Durchmesser ohne Genehmigung betreiben dürfen, sollten Sie trotzdem einige Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen beachten:
  • halten Sie min. 10 m Abstand zum Nachbargrundstück
  • beachten Sie die Windrichtung
  • Keine Brandbeschleuniger nutzen: das ist gefährlich und durch das BImSchG untersagt
  • nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrennen
  • verlassen Sie den Garten erst, nachdem Sie die Feuerstelle gründlich gelöscht haben

Kommentare

Also meine Nachbarin hat eine Feuerschale auf der Terrasse, nah an einem Holzschutz und sie steht unter einem großen Schirm. Darüber ist noch von einer Nachbarin der Balkon und darüber kommt meine Wohnung. Man kann was sagen, aber das interessiert sie nicht. Sie meint, sie kann machen was sie will. Also die Feuerschale von ihr ist nicht mal einen Meter weg vom Haus. Man kann kein Fenster aufmachen, weil der Rauch in die Wohnung zieht.

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Tobias,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Für solche Angelegenheiten sind wir leider nicht der richtige Ansprechpartner. Vielleicht sollten Sie am besten eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um Klarheit über Ihre Handlungsmöglichkeiten zu bekommen.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Tobias, 01.07.2021 21:25

Mein Nachbar hat gestern mit 8 Personen gefeiert in seinem Grundstück, etwa 5 Meter von meinem Haus entfernt und in einer Feuerschale offenes Feuer gemacht. Mein Haus und Wohnung wurde so durch Rauch eingenebelt das um 10 Uhr abends im 1ten Stock der Rauchmelder anging, ein Gespräch mit dem Nachbarn ist nicht möglich. Was kann ich unternehmen?

Antwort Redaktion ofenseite.com:

Hallo Herr Kunze,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In dem Fall können wir dennoch nur zu einem Gespräch raten. Alternativ kann man sich nur an entsprechende Behörden wenden.

Viele Grüße, Ihr ofenseite-Team

Gerhard Kunze, 30.05.2021 19:07
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