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Wird die Holzverbrennung verboten? Ein Faktencheck!

Veröffentlicht am 01.04.2023 12:18 | 0 Kommentare
Abzeichen Zulassungen

Nach dem geplanten Aus für Öl- und Gas-Heizungen stehen auch Holzöfen immer wieder im Fokus der Medien. Dirk Messner vom Umweltbundesamt möchte zukünftig sogar: “darauf verzichten, Holz zu verheizen“. Aber ist der heimische Kaminofen wirklich in Gefahr? Wir checken für Sie die Fakten.

Inhalt:


Sie erfahren in diesem Artikel:

» Warum Holzfeuerung einen entscheidenden Beitrag leistet.
» Wieso Brennholz die Klimaziele unterstützt.
» Was Holz als nachhaltige Ressource so besonders macht.
» Was in Bezug auf Emissionen bei einem Ofen wichtig ist.
» Wie die gesetzliche Lage für ein Verbrennungsverbot ist.
» Was in der EU diskutiert wird.
» Warum regional die Holzverbrennung eingeschränkt sein kann.

Das Wichtigste vorweg: der Kaminofen bleibt an!

Obwohl es in letzter Zeit viele Diskussionen gab, befürwortet eine deutliche politische Mehrheit die energetische Nutzung von Holz. Denn der Rohstoff leistet einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende und zum Erreichen der deutschen Klimaziele. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums gewinnt “Deutschland […] 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien […] vor allem aus Holz.” So werden nicht nur fossile Brennstoffe eingespart, sondern laut Ministerium auch 32 Mio. Tonnen CO2.

Wie steht es zukünftig um die Holzverbrennung? Da der Verbrauch von Öl und Gas weiter sinken soll, spielt der Brennstoff Holz in der Bundesregierung auch weiterhin eine entscheidende Rolle. Bereits jetzt sieht ein Regierungskonzept vor, jede neue Heizung ab 2025 mit 65 % erneuerbarer Energie zu betreiben. Um diese Vorgabe zu erreichen, empfiehlt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mehrere Energieträger, unter anderem feste Biomasse.

Holz: ein Energieträger der Zukunft
Holz als Energieträger der Zukunft

Mehr als zwei Drittel der benötigten Haushaltsenergie werden zum Heizen und für Warmwasser benötigt. Angesichts dieser enormen Menge ist eine ressourcenschonende und verlässliche Energielösung das oberste Gebot. Holz vereint beides: Nachhaltig bewirtschaftet, ist der nachwachsende Rohstoff praktisch unbegrenzt verfügbar. Zudem wird das bei der Holzverbrennung freiwerdende CO2 “durch Holzzuwachs in waldverbliebenen Bäumen wieder gebunden. […] Die CO2-Bilanz bei der Holzverbrennung ist damit ausgeglichen und klimaneutral”, betont der Deutsche Forstwirtschaftsrat. Im Gegensatz zu Solar- und Windenergie hat Holz als regenerativer Energieträger sogar deutliche Vorteile: Denn die benötigte Brennholzmenge lässt sich exakt planen, ist gut lagerbar und steht vor allem dann zur Verfügung, wenn sie gebraucht wird.

Nachhaltiger und regionaler Rohstoff

Besonders nachhaltig ist Brennholz auch deshalb, weil es laut Forstwirtschaftsrat zu großen Teilen aus Waldrest- und Durchforstungsholz besteht, das nicht für die Holzindustrie genutzt werden kann. Allerdings sollten Sie beim Kauf darauf achten, dass es aus der Region kommt. So werden lange Transportwege vermieden und Sie gehen auf Nummer sicher, dass kein illegal geschlagenes Holz verbrannt wird.

Eine saubere Lösung: moderne Ofentechnik

Das moderne Feuerungsanlagen viel Potential besitzen, betont auch das Bundeslandwirtschaftsministerium: ”Technisch gesehen gehören stinkende Holzheizungen längst der Vergangenheit an und auch die Feinstaubemissionen sinken durch eine fortwährende Weiterentwicklung der Anlagen immer mehr, so dass der Brennstoff feste Biomasse insgesamt effizienter und umweltschonender eingesetzt wird."

Mit dem Kaminofen umweltfreundlich heizen?

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie sich für Holzöfen mit einer automatischen Abbrandsteuerung, hohen Abbrand-Temperaturen und Systemen zur Nachverbrennung entscheiden. Dadurch erreichen Sie einen hohen Wirkungsgrad und reduzieren Emissionen auf ein Minimum. Um den Emissionsausstoß zu verringern, sind aber auch Sie als Ofenbesitzer gefragt. Denn problematische Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide oder Feinstaub entstehen vor allem bei zu feuchtem Brennholz und einem unsauberen Abbrand, der nicht vollständig abläuft.

Unser Tipp

Alle Öfen in unserem Sortiment halten bedenkenlos die gesetzlich geforderten Grenzwerte ein und liegen zum größten Teil sogar weit darunter. Orientieren Sie sich am besten an der angegebenen Energieeffizienzklasse. Mit unserer großen Auswahl an Kaminöfen der Klasse A und A+ heizen Sie besonders sauber und sparsam.

Feinstaubbelastung Kaminofen reduzieren
Gibt es ein Verbrennungsverbot für Holzöfen?

Nein! Ein Blick auf die deutsche Gesetzeslage zeigt: ein generelles Verbot von Kaminöfen gibt es nicht und ist derzeit auch nicht geplant. Das Bundesimmissionsschutzgesetz gibt bei den Emissionen allerdings Obergrenzen vor. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen für feste Brennstoffe die aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 einhalten. Die dann geltenden Grenzwerte liegen für Kohlenmonoxid bei 1,25 CO g / m³ und für Staubpartikeln bei 0,04 g / m³. Zudem wird ein Mindestwirkungsgrad von mindestens 73 % vorgeschrieben.

Wie können Sie Ihre Ofenwerte ermitteln?

Auf dem Typenschild lässt sich ablesen, ob Ihr Kaminofen die geforderten Obergrenzen einhält. Auch Ihr Schornsteinfeger kann mit einer speziellen Messung die Abgaswerte des Ofens feststellen. Kaminöfen, welche die neuen Grenzwerte überschreiten und nicht in die Ausnahmeregelung fallen, sind bis Ende 2024 auszutauschen, mit entsprechenden Partikelfiltern nachzurüsten oder stillzulegen. Für ineffiziente und unsauber Holzöfen gilt dann also ein weitestgehendes Verbrennungsverbot. Neue und emissionsarme Kaminöfen sind davon nicht betroffen.

Wir helfen schnell & unkompliziert

Sie sind unsicher? Dann melden Sie sich per Telefon unter +49 9191 - 320610 oder per E-Mail an info@ofenseite.com. Unsere Fachberater finden gemeinsam mit Ihnen heraus, ob Ihr Ofen getauscht werden muss oder bereits alle Vorgaben erfüllt.

Anpassung der Grenzwerte erwartet

Die derzeitigen BImSchV-Werte beziehen sich allerdings auf Emissionsobergrenzen, die als veraltet gelten. Im Oktober 2022 veröffentlichte die EU ein neues Luftqualitätsrichtlinien-Konzept, das deutlich abgesenkte Werte für 2030 vorsieht. Sollte es zum Beschluss der neuen Grenzwerte kommen, müssen die nationalen Behörden Maßnahmen ergreifen, um diese einzuhalten. In Deutschland würde das vermutlich eine 3. Stufe der 1. BImSchV nach sich ziehen. Doch selbst wenn es zu einer Novellierung des Gesetzes kommen sollte, ist wie bei den ersten beiden Stufen von Übergangsfristen zwischen 10 und 15 Jahren sowie umfassenden Ausnahmeregelungen für Bestandsöfen auszugehen.

Luftreinhaltung & Fernwärme: Regional sind Einschränkungen möglich

Manche Städte und Regionen kämpfen aufgrund ihrer Lage mit einer hohen Schadstoffbelastung der Luft. Um eine Überschreitung der Grenzwerte zu verhindern, können betroffene Gemeinden auf Basis von Landesimmissionsschutzgesetzen und Luftreinhalteplänen eigene Emissionsgrenzen festlegen und das Befeuern von Kaminöfen zeitweise aussetzen oder ganz verbieten.

Fernwärme kann Einschränkungen mit sich bringen

Zudem nutzen größere Städte und Ballungszentren häufig eine zentrale Fernwärmeversorgung. Mit festgelegten Satzungen wird der Anschluss an bestehende Fernwärmenetze in diesen Gebieten verpflichtend. Eine zusätzliche Ofennutzung kann damit ausgeschlossen oder auf wenige Tage beschränkt werden. Auch in Bebauungsplänen geben Städte und Gemeinden oft die zu nutzende Heiztechnik im Neubau vor und unterbinden den Einbau eines Kaminofens.

Verbote sind eher die Ausnahme

Regionale Einschränkungen und Verbote sind aber eher die Ausnahme als die Regel. Dennoch sollten Sie vor dem Ofenkauf auf Nummer sicher gehen. Hier sind unsere Fachberater Ihre Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Wahl des richtigen Kaminofens, sondern auch bei allen Fragen zu regionalen Einschränkungen oder gesetzlichen Vorgaben.

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