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EU plant strenge Vorgaben für Heizungsanlagen

EnergieWert Ost GmbH
2024-05-22 12:56:04 / Alle Ratgeber Gesetze & Förderungen Wissenswertes Heizung - Ratgeber Heizung - Gesetze Heizung - Wissen / Kommentare 0
Flagge der Europäischen Union vor grauem Hintergrund

Feste Brennstoffe ausgenommen: Heizen mit Holz bleibt langfristig erlaubt

Die GEG-Novelle der Bundesregierung ist noch nicht einmal verabschiedet, da machen bereits neue Gesetzesentwürfe zur Heizungsnutzung - diesmal von der EU-Kommission - die Runde. Die Pläne der überarbeiteten Ecodesign-Verordnung gehen weit über das derzeitige GEG-Gesetz hinaus, sie beinhalten bereits ab 2029 ein komplettes Verbot von Gas-, Öl- und Kohleheizungen.

Für einen schnellen Überblick

  • Was die EU mit der neuen Ecodesign-Richtlinie plant.
  • Wie Holz als Brennstoff von der EU-Kommission bewertet wird.
  • Wie die Bundesregierung im GEG zu Holz steht.
  • Worin sich beide Gesetzesentwürfe unterscheiden.
  • Welche Reichweite die EU-Vorlage hätte.

Was plant die EU?

Im Zuge der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) blieb bislang unbeachtet, dass die EU gerade die Ökodesign-Verordnung für Raum- und Kombiheizgeräte grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Heizungsanlagen weiter zu steigern. Daher ist ab dem 1. September 2025 eine gestufte Verschärfung der Mindesteffizienz von Gas-Brennwertgeräten auf 115 Prozent vorgesehen. Mit einem Maximum von 98 Prozent können allerdings auch modernste Heizgeräte diese Anforderungen schon rein physikalisch nicht erfüllen. Sollten die EU-Pläne umgesetzt werden, wäre der Neueinbau von Gasheizungen ab 2029 europaweit verboten. Betroffen sind dann auch die von Teilen der Bundesregierung unterstützten Öko-Gas-Heizungen und andere Heizanlagen, welche die neuen Effizienzvorgaben nicht erfüllen.

Wichtig: Holz bleibt von diesen Vorgaben ausgenommen

Von den geplanten Gesetzesvorgaben ausgenommen sind Holzheizungen, Pelletkessel und Hybidanlagen. Das Heizen mit Holz bleibt damit nach EU-Plänen uneingeschränkt erlaubt. Bereits im Zusammenhang mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) und der Einstufung von Holz als regenerativen Energieträger setzte die EU ein deutliches Zeichen zugunsten des nachhaltigen Brennstoffes. Mit der geplanten Ökodesign-Verordnung bekräftigt die Kommission die Wichtigkeit, welche Holz bei der Energiewende und zum Erreichen der gesteckten Klimaziele zukommt.

Aufgestapelte Holzscheite

GEG - Auch Deutschland setzt weiterhin auf Biomasse aus Holz

Ebenso wie die Ecodesign-Verordnung bewertet das Gebäudeenergiegesetz Festbrennstoffkessel, die Scheitholz oder Pellets als Brennstoff nutzen, als Alternative zu fossilen Brennstoffen. Damit bleibt die Holzfeuerung auch in der deutschen Gesetzesvorlage sowohl im Alt- als auch im Neubau möglich. Pelletkessel müssen allerdings nach dem aktuellen GEG-Entwurf mit einem Speicher und einer Solarthermieanlage oder einer Photovoltaikanlage kombiniert werden.

Worin unterscheidet sich das EU- vom GEG-Gesetz?

Die EU-Richtlinie übertrifft das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition in ihrer Reichweite deutlich. Gemäß der GEG-Vorlage soll ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Durch großzügige Übergangsfristen ist der Tausch älterer Heizungen aber nicht sofort notwendig. Zudem erlaubt das GEG die Reparatur defekter Heizungsanlagen und gewährt weitreichende Ausnahmen von der Austauschpflicht. Erst ab 2045 sind Heizungen mit fossilen Brennstoffen komplett verboten.

Hand tippt auf Smartphone mit Energieeffizienzlabel. Im Hintergrund verschwommen ein Haus vor blauem Himmel

EU plant schnellen Wechsel der Wärmeversorgung

Die vom Europäischen Parlament vorgelegte Ökodesign-Verordnung, fordert einen schnelleren und kompletten Umstieg. Bereits ab 2029 ist kein Ersatz für alte Heizsysteme mehr zugelassen. Das schließt im Gegensatz zum Gebäudeenergiegesetz auch die Reparatur aus. Darüber hinaus werden die GEG-Ausnahmen für über 80-jährige, Sozialleistungsempfänger und Härtefälle durch die EU-Richtlinie außer Kraft gesetzt. Auch die angestrebte Technologieoffenheit des GEG würde ausgehebelt werden.

Die wichtigsten Punkte des aktuellen EU-Entwurfes

  • gesetzliches Verbot für die Vermarktung von Heizsystemen mit einem Wirkungsgrad unter 115 Prozent ab dem 1. September 2029
  • ausgenommen sind Wärmepumpen, Hybrid-Heizungen, Holzheizungen und Pelletkessel
  • reine Öl-, Gas- und Kohle-Heizungen ab 2029 nicht mehr als Neugeräte und Ersatzteile erhältlich
  • neue Heizgeräte müssen Verbraucher anzeigen, wie effizient Gerät arbeitet
  • Informationen müssen mindestens 24 Monate aufbewahrt und Verbrauchern zugänglich gemacht werden
  • Zugriff auf diese Daten ist ausschließlich dem Endverbraucher gestattet
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