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Verbot von Öl- und Gasheizungen? Wichtige Infos über die Austauschpflicht für Heizkessel

Veröffentlicht am 02.03.2023 18:37 | 0 Kommentare
Abzeichen Zulassungen

Schon vor dem angekündigten Öl- und Gasheizungsverbot ab 2024 regelte das GEG § 72 den Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind. So dürfen laut Gesetz ab diesem Jahr nur noch Heizungen betrieben werden, deren Einbau nach dem 1. Januar 1991 erfolgte. Viele Hausbesitzer kennen die gesetzlichen Vorgaben aber bisher nicht ausreichend. Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zur Tauschpflicht von alten Heizungsanlagen in diesem Artikel zusammengetragen.

Inhalt:


Sie erfahren in diesem Artikel:

» Was genau das Gebäudeenergiegesetz aussagt.
» Welcher Paragraph beim Betriebsverbot von Heizkesseln greift.
» Was dieser Paragraph im Detail regelt.
» Welche Ausnahmen das Gesetz zulässt.
» Was Sie tun sollten, wenn Sie betroffen sind.

GEG: Was regelt das Gebäudeenergiegesetz?

Das “Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden”, kurz GEG, gilt seit Ende 2020 für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude. Es vereint die früher geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) in einer gesetzlichen Vorgabe. Die dort getroffenen Regeln für die Heizungstechnik und Wärmedämmung von Gebäuden sollen das Klima schützen und fossile Ressourcen schonen. Eine erste GEG-Novelle gilt seit dem 1. Januar 2023, eine weitere ist für 2025 geplant.

Betriebsverbot für Heizungen:

Was besagt der § 72?

Im aktuell geltenden Gebäude-Energie-Gesetz ist mit dem § 72 die Pflicht zum Austausch veralteter Heizkessel genau definiert. Betroffen sind Anlagen, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff arbeiten und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden. Für später installierte Heizkessel gilt eine Frist von 30 Jahren. Ab 2024 dürfen neue Öl- und Gasheizungen allerdings nur noch unter bestimmten Bedingungen installiert werden.

Paragraph 72 GEG
GEG-Anforderungen: Welche Heizsysteme sind vom Austausch betroffen?

Für Eigentümer einer Bestandsimmobilie kann die GEG Regelung schnell unübersichtlich werden. Grundsätzlich gilt: Stichtag zum Tausch Ihres Kessels ist immer das Alter der Anlage. Ob Ihre Heizung betroffen ist, können Sie ganz leicht am Typenschild ablesen, das sich außen am Kessel befindet.

Eine Tauschpflicht gilt zudem für alte Heizungen:

» die fossile Brennstoffe als Energieträger nutzen
» deren Leistung zwischen vier und 400 Kilowatt liegt
» mit einer konstanten und nicht anpassbaren Vorlauftemperatur

Gut zu wissen

Ausschlaggebend für die Austauschpflicht eines Heizkessels ist immer das Installationsdatum. Dieses Datum greift auch dann, wenn in den letzten Jahren der Heizungsbrenner getauscht wurde. Neuere Anlagen müssen nicht getauscht werden, auch wenn diese fossile Brennstoffe nutzen. Ein Verbot für Öl und Gas gilt lediglich für die Neuinstallation von Heizungen. Aber auch hier hat der Gesetzgeber Ausnahmen festgelegt, beispielsweise bei einem unzulässigen Aufwand.

Gerätetyp

Ist die Anlage älter als 30 Jahre aber bereits ein Brennwertgerät oder Niedertemperaturkessel? Dann hat Ihre Heizung bereits einen sehr hohen Wirkungsgrad und ist von der GEG Regelung ausgenommen. Auch für Geräte mit weniger als vier kW oder mehr als 400 KW gelten die gesetzlichen Vorgaben nicht.

Art der Anlage

Auch wenn Sie mit einer Wärmepumpe oder Biomasseanlage heizen, zu denen beispielsweise Holzheizungen zählen, müssen die Anlagen prinzipiell nicht getauscht werden. Grund ist ein effizienter und nachhaltiger Betrieb dieser Heizungstypen.

Eigentümer

Eine Ausnahme greift auch dann, wenn Sie am 1. Februar 2002 Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus als Eigentümer selbst bewohnt haben. Besitzen Sie die Immobilie durch Kauf, Schenkung oder Erbe erst seit dem 1. Februar 2002, tritt die Austauschpflicht in Kraft. Für den Heizungstausch lässt Ihnen der Gesetzgeber  2 Jahre Zeit.

Meine Heizungsanlage muss getauscht werden, wie gehe ich vor?

Am einfachsten ist es natürlich, wenn Sie Ihren alten Öl- oder Gaskessel gegen eine moderne Brennwert-Therme austauschen. Bedenken Sie aber, dass in Zukunft weitere Gesetzesvorlagen in Kraft treten, welche die Umweltauflagen weiter verschärfen. So regelt die Novelle des GEG 2023 bereits jetzt, dass spätestens ab 2024 nur noch neue Heizungen installiert werden dürfen, deren Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basiert.

Welche Heizungsanlagen kommen infrage?

Planen Sie den Austausch Ihres alten Heizkessels also sorgfältig und behalten Sie umweltfreundliche Wärmeerzeuger im Blick. Dazu zählen beispielsweise Pelletkessel und Holzvergaser in Verbindung mit Solarthermie. Mit diesen Systemen heizen Sie nicht nur umweltfreundlich, sondern profitieren auch noch von interessanten staatlichen Förderungen.

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