Kaminöfen und KfW Förderung: Wichtige Änderungen für Kaminofenbesitzer

Gute Nachrichten für Bauherren: Kaminöfen führen ab sofort nicht mehr zum Ausschluss bei der KfW-Förderung! Die Anpassung der Förderkriterien an das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) schafft Klarheit und Sicherheit. Hier erfahren Sie alle Details.
Inhalt:
Anpassung der KfW-Förderung an das GEG
Lange herrschte Unsicherheit, ob die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst wird. Das GEG stuft Biomasseheizungen, wie holzbetriebene Kaminöfen, als erneuerbare Energie ein. In der KfW Förderung war das bisher aber noch nicht enthalten.
Seit dem 27. Mai 2024 hat sich das geändert. Holzbetriebene Feuerstätten sind nicht mehr förderschädlich!
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine deutsche Förderbank, die Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Infrastruktur und Bildung finanziert. Unter anderem bietet sie die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ an. Diese Förderung unterstützt Bauherren beim Bau von energieeffizienten und umweltfreundlichen Häusern.
Rückblick: Die bisherigen Regelungen
Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene GEG sieht vor, dass ab Mitte 2028 alle neuen Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen müssen. Biomasseheizungen werden dabei als erneuerbar anerkannt. Die KfW Richtlinien standen damit im Widerspruch. Wenn man zur damaligen Regelung einen Kaminofen einbaute, bekam man keine Förderung „Klimafreundlicher Neubau.“
Eine Zusammenfassung des GEG finden Sie in unserem Beitrag „Heizungstausch aktuell: die neuen Förderrichtlinien ab 2024.“
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Der Einbau eines Kaminofens führt jetzt nicht mehr zum KfW Förderausschluss!
Die neue Regelung
Nun wurde die KfW-Förderung an das GEG angepasst. Ab sofort führt der Einbau und Betrieb einer Holzfeuerstätte nicht mehr zum Förderausschluss. Eine Voraussetzung bleibt jedoch: Der Kaminofen darf bei der Berechnung des Wärmebedarfs nicht als primäre Heizung berücksichtigt werden. Auch die Kosten für den Einbau von Kaminofen und Schornstein werden nicht gefördert.
Vorteile für Bauherren: Mehr Sicherheit und Unabhängigkeit
Mit der Anpassung der Förderkriterien können Bauherren frei entscheiden, ob sie mit oder ohne Kaminofen bauen möchten. Wir empfehlen hybride Heizansätze, wie die Kombination von Solarthermie und Kaminofen, um die Unabhängigkeit und Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu erhöhen.
Ein holzbetriebener Kaminofen sorgt nicht nur für Gemütlichkeit, sondern auch für eine zuverlässige Notversorgung im Ernstfall. Holz als heimischer, nachwachsender Rohstoff ist regional verfügbar und sichert die Wärmeversorgung auch bei Stromausfall oder Energieengpässen.

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Effizienz und Gemütlichkeit jetzt kombinierbar
Mit der Freigabe durch die KfW sind jetzt attraktive Kombinationen förderfähig, um Ihr Haus intelligent zu heizen. Sie können zum Beispiel einen Wasserführenden Kaminofen mit Solarthermie-Modulen kombinieren. Solarthermie nutzt Sonnenenergie, um warmes Wasser zu erzeugen. Das spart Energiekosten und ist umweltfreundlich. An sonnigen Tagen liefert die Solaranlage ausreichend Wärme, ohne fossile Brennstoffe zu nutzen. Der Kaminofen ergänzt das System perfekt, besonders an kalten oder bewölkten Tagen, wenn die Sonnenenergie nicht ausreicht. Er sorgt für zusätzliche Wärme und kann schnell auf Temperaturschwankungen reagieren. Sie erreichen damit eine höhere Unabhängigkeit von externen Energiequellen. Auch profitieren Sie von niedrigen Heizkosten und einem angenehmen, gemütlichen Raumklima.
Fazit
Mit den neuen Förderkriterien gewinnen Bauherren an Flexibilität und können ihre Heizsysteme optimal an ihre Bedürfnisse anpassen. Ein hybrider Heizansatz bietet dabei nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische und praktische Vorteile. Passend dazu finden Sie in unserem Shop Wasserführende Kaminöfen, Wasserführende Pelletöfen, Biomasseheizungen und Solarthermie.